Reicht es, drei Mal nach der Rechnung zu fragen?

Restaurants: Reicht es, drei Mal nach der Rechnung zu fragen?

Reicht es, drei Mal nach der Rechnung zu fragen?

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Nein. Von diesem angeblichen Gesetz haben wohl viele in Österreich schon gehört. Jugendliche etwa witzeln gerne darüber, wie man die Grenzen der Regel ausloten könnte - zum Beispiel, indem man dreimal hintereinander ganz schnell "Zahlen!“ sagt und dann davonläuft.

Trotzdem: "Es ist eine Mär“, sagt Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wiener Wirtschaftskammer. Wer dreimal (oder fünfmal oder öfter) die Rechnung verlangt und danach geht, ohne zu zahlen, macht sich des Betrugs nach Paragraf 146 des Strafgesetzbuches schuldig. Der gängige Begriff "Zechprellerei“ ist hierzulande übrigens kein eigener Straftatbestand.

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