"Gewaltiger Arbeitsdruck und Frust"

Staatsanwalt Jarosch: "Gewaltiger Arbeitsdruck und Frust"

Justiz. Gerhard Jarosch über die Nöte der Anklägerinnen in großen Wirtschaftscausen

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profil: Herr Jarosch, Justizminister Wolfgang Brandstetter hat eines seiner ersten Reformpakete auf den Weg gebracht. Am 1. Jänner 2015 soll neben einer Vielzahl anderer Maßnahmen unter anderem eine Reform der Strafprozessordnung greifen, wonach staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren künftig mit drei Jahren begrenzt sind, ehe ein Richter entscheidet, ob das Verfahren weitergeführt wird. Lässt sich das so zusammenfassen?
Gerhard Jarosch: Das ist ein Missverständnis. Beschuldigte hatten ja schon bisher das Recht, einen Antrag auf Verfahrenseinstellung zu stellen. Künftig werden Richterinnen und Richter aber nach drei Jahren von sich aus zu überprüfen haben, ob ein Grund vorliegt, nach dem sie schon bisher einstellen hätten können. Wenn Verzögerungen sachlich und rechtlich gerechtfertigt sind, dann läuft das Verfahren wie bisher weiter. Das ist eine Art Automatismus. Eine absolute Dreijahresgrenze wurde jedenfalls nicht geschaffen.

profil: Zwei Ihrer Kollegen, die Staatsanwälte Volkert Sackmann und Michael Radasz-tics von der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien, haben eine Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben abgegeben. Sie üben darin ungewöhnliche scharfe Kritik an der Polizei, der Finanzverwaltung, am Justizministerium und an der Politik. Mit Blick auf die Ermittlungsdauer schreiben sie, dass "zukünftige große Wirtschaftscausen eben nicht mehr ausermittelt“ werden könnten, was sie "ein wenig an die Berlusconi-Ära“ erinnere. An anderer Stelle heißt es in Bezug auf die personelle Ausstattung der Wirtschaftsgruppe: "Wir gewinnen langsam den Eindruck, dass es in den großen Wirtschaftscausen einen deutlichen politischen Willen dahingehend gibt, dass diese nicht aufgeklärt werden sollen.“ Was sagen Sie dazu?
Jarosch: Die Stellungnahme galt ja dem ursprünglichen Gesetzesentwurf, der schlussendlich abgeändert wurde. Wir glaubten zunächst alle, dass eine absolute Dreijahresgrenze für Ermittlungsverfahren eingezogen werden sollte. Das wäre tatsächlich sehr problematisch gewesen. Daher der Hinweis auf Berlusconi. Das Ministerium hat das zwischenzeitlich aber präzisiert.

profil: Dessen ungeachtet steckt in der Stellungnahme der beiden Staatsanwälte viel Systemkritik.
Jarosch: Es hat gerade in der Wirtschaftsgruppe in den vergangenen Jahren viele Probleme gegeben. Wir haben etliche Planstellen, die unbesetzt sind. Seit der StPO-Reform 2008 war die Staatsanwaltschaft Wien nicht einen Tag vollbesetzt. Derzeit sind wir zehn Prozent unter Plan. Wenn Sie die WKSTA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anm.) dazu nehmen, dann haben wir derzeit 35 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Es sollten aber 55 sein. Dazu kommt, dass wir gerade in den großen Wirtschaftscausen immer wieder Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit der Polizei haben, der auch die Leute ausgehen. Dadurch entstehen ein gewaltiger Arbeitsdruck und entsprechender Frust.

profil: Auch die Vereinigung der Staatsanwältinnen hat sich in die Begutachtung eingebracht und auch hier lese ich Systemkritik heraus. Sie schreiben zum Beispiel, dass "in komplexen Wirtschaftscausen ein Teil der Ermittlungsarbeit durch die Kriminalpolizei nicht mehr geleistet wird“. Dafür gebe es in Österreich "schlicht zu wenige für diese Arbeit ausgebildete Polizeibeamte“. Und: "Diese Tätigkeiten wurden daher in den letzten Jahren verstärkt auf die Sachverständigen und ihre Mitarbeiter übertragen.“
Jarosch: Ja.

profil: Sie sagen damit nichts anderes, als dass der Staat die Ermittlungsarbeit in großen Verfahren privatisiert.
Jarosch: Das ist eine Zuspitzung, aber sie ist zulässig. In Teilen wird tatsächlich privatisiert. Das passiert aber nicht vorsätzlich, es ist bei der Vielzahl an großen Causen einfach nicht genügend qualifiziertes Personal vorhanden. Daher sind wir auf Sachverständige etwa aus dem Wirtschafts- und dem IT-Bereich angewiesen. Das sollte eigentlich die Aufgabe von Polizei und Justiz sein.

profil: Eine gefährliche Entwicklung.
Jarosch: Das sehe ich genauso. Wir haben in den vergangenen Jahren zwar viel für die Ausbildung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gerade in Wirtschaftsfragen getan. Ich sehe hier allerdings noch Nachholbedarf bei der Polizei. Das kann man ihr allerdings auch nicht vorwerfen. Die wurde von der Vielzahl an großen und weit verzweigten Causen ebenso überrollt. Man denke da nur an den Komplex Telekom.

profil: Sackmann und Radasztics gehen noch weiter. Sie schreiben: "Diejenigen Polizeibeamten, die in der Lage sind, in derart komplexen Verfahren zu ermitteln und die auch über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, kann man im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Wien an wenigen Händen abzählen.“ Ist das wirklich so schlimm?
Jarosch: Die Frage müsste man eher dem Innenressort stellen.

profil: Minister Brand-stetter hat auch einen zweiten Wunsch Gesetz werden lassen: Künftig müssen Privatgutachten, die von Beschuldigten beauftragt werden, in den Ermittlungen berücksichtigt werden.
Jarosch: Es war sicher ein Fehler, dass wir, ich meine hier Gerichte und Staatsanwaltschaften, Privatgutachten in der Vergangenheit immer stark an den Verfahrensrand gedrängt haben. Diese gesetzliche Regelung ist wohl eine Folge davon.

profil: Beschuldigte in einem Strafverfahren, die viel Geld haben und sich exzellente Privatgutachterinnen leisten können, sind künftig im Vorteil.
Jarosch: Ich weiß nicht, ob das die Konsequenz sein wird. Tatsache ist, dass Privatgutachten die Auftraggeber immer entlasten sollen. Sonst würden sie ja wohl kaum vorgelegt. Das ist aber auch das Recht jedes Beschuldigten.

profil: Im Ergebnis könnten Staatsanwaltschaften künftig gegenläufige Expertisen etwa zu sensiblen Fragen der Vermögenbewertung auf den Tisch bekommen: die der gerichtlich beeideten Sachverständigen und die von Privatgutachterinnen.
Jarosch: Das könnte passieren, ja.

profil: Und was macht eine Staatsanwältin dann? Ein drittes Gutachten einholen?
Jarosch: Wenn sich allfällige Diskrepanzen nicht auf anderem Wege klären lassen, wäre eine Art Obergutachten eine mögliche Konsequenz.

profil: Das wird Verfahren aber nicht notwendigerweise beschleunigen. Eher im Gegenteil.
Jarosch: Dieses Risiko besteht. Gutachten sind ohne Zweifel eine zeitraubende Angelegenheit. Da können schon einmal ein bis zwei Jahre vergehen, in Einzelfällen auch mehr. Bei großen Fällen müssen nicht selten mehrere Terabyte Daten ausgewertet werden, und das dauert. Gibt es dazu noch einen Auslandskonnex, kann die Geschichte schnell ausufern. Die Erledigung von Rechtshilfeersuchen ans Ausland zieht sich bisweilen unerträglich lange hin. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass wir zwei Jahre auf eine Kontenöffnung in Liechtenstein warten müssen. Daneben hat die lange Verfahrensdauer aber auch viel mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Beschuldigte haben Rechte und sollten diese auch wahrnehmen können. Sie dürfen sich wehren und tun das auch. Daher gibt es Verfahren, wo das Oberlandesgericht und der Oberste Gerichtshof mehr beschäftigt sind als die erste Instanz. Ein Rechtsstaat muss das aushalten. Es ist nur logisch, dass jemand, der mehr Geld hat, mehr solcher Rechtsmittel einbringt, daneben einen oder mehrere Privatgutachter aufbietet und damit das Verfahren verzögert.

profil: Zweiklassenjustiz?
Jarosch: Das ist wie bei einer Schleifkupplung. Es sind nicht zwei Klassen, es sind hunderte. Von ganz armen Leuten, die sich gar nicht wehren können, bis hin zum Multimilliardär, der alles aufbieten kann, was möglich ist. Alle können sie Beschuldigte sein, aber alle haben sie die gleichen Rechte.

profil: Aber manche können diese eben besser wahren.
Jarosch: Soll ich deshalb die Rechte derer beschneiden, die sie tatsächlich zur Gänze ausschöpfen können? Der Rechtsstaat muss es in Kauf nehmen, dass manche Leute das System bis zum Anschlag ausreizen und manche Verfahren daher länger brauchen.

profil: So oder so kann es nicht Ziel der Übung sein, dass fast 13 Jahre vergehen, ehe wie im Fall YLine Anklage erhoben wird.
Jarosch: Nein. Das kann es nicht sein. Aber wenn Rechtsstaat gelebt wird und die Rechte der Beschuldigten gewahrt werden, dann dauert das. Im Falle YLine kamen mehrere Dinge zusammen. Der Sachverhalt ist sehr komplex, der Sachverständige brauchte entsprechend lange, dazu kam ein Auslandskonnex, was die Sache weiter verzögerte. Und auch der Rechtsmittelbereich wurde hier weidlich ausgenutzt. Wenn es dazu führt, dass ein Ermittlungsverfahren 13 Jahre dauert und dafür rechtsstaatlich alles in Ordnung ist, weiß ich nicht, ob man nicht sogar das erdulden sollte.

Zur Person:

Gerhard Jarosch, 46, entschied sich nach dem Jus-Studium für eine Karriere als Staatsanwalt. Seit 2009 ist er Erster Staatsanwalt in Wien, seit 2010 steht er der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor. 2013 wurde er zum Präsidenten der von den Vereinten Nationen gegründeten "International Association of Prosecutors“ gewählt.

Bild: Michael Rausch-Schott für profil