Verbund: Strafvorschreibung für Vorstände

Strafzettel. Verbund: Strafvorschreibung für Vorstände

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Die Vergehen: Marktmanipulation und Verletzung der Ad-hoc-Meldepflicht. Verbund-Vorstand Wolfgang Anzengruber hatte 2012 - im Vorfeld des Verkaufs der Unternehmensanteile an dem türkischen Kraftwerk Enerjisa - in einem Interview behauptet, ein Ausstieg aus dem Projekt stünde nicht zur Debatte. Später habe er es versäumt, die Aktionäre zeitgerecht über dieses Vorhaben zu informieren. Anzengruber wurde deshalb zu einer Zahlung von 77.000 Euro verdonnert. Doch nicht nur er wird zur Kassa gebeten. Den Vorwurf, die Ad-hoc-Pflicht verletzt zu haben, müssen auch die anderen drei Vorstände schultern. Johann Sereinig, Peter Kollmann und Günther Rabensteiner werden daher ebenfalls je 44.000 Euro Strafe zahlen müssen. Da die vier Herren Ersttäter sind, fiel die Pönale vergleichsweise gering aus - der Rahmen reicht im Wiederholungsfall bis zu 150.000 Euro. Die Strafe muss im Übrigen aus der eigenen Tasche beglichen und darf nicht auf das Unternehmen abgewälzt werden. Die Strafbescheide sind nicht rechtskräftig, die Betroffenen haben dagegen berufen.