Cyberama: Thomas Vašek

Cyberama von Thomas Vašek Zum Vergessen!

Zum Vergessen!

Drucken

Schriftgröße

Ein mutiger Richterspruch, ein Sieg des Datenschutzes – und ein Triumph über Google. So feierten die meisten Kommentatoren den Entscheid des Europäischen Gerichtshofes, wonach der Netzkonzern personenbezogene Suchergebnisse löschen muss, wenn betroffene Personen dies verlangen. Zwei Monate sind seither verstrichen, rund 70.000 Löschanträge bei Google eingegangen – und die Jubelstürme abgeflaut. Das „Recht auf Vergessenwerden“ bereitet genau jene Probleme, vor denen Kritiker des EuGH-Entscheids gewarnt hatten: Es erweist sich als praktisch kaum durchsetzbar, und es gerät in Konflikt mit der Informations- und Meinungsfreiheit. Das zeigen die Diskussionen über die Löschung von Links zu kritischen Zeitungsberichten. Betroffen ist etwa der britische „Guardian“, der über Verfehlungen eines Schiedsrichters berichtet hatte. In einem anderen Fall geht es um einen BBC-Blogbeitrag über Praktiken bei der Investment-Bank Merrill Lynch. In beiden Fällen hat Google die entsprechenden Einträge gelöscht. „Eine Kampfansage an die Pressefreiheit“, protestierte der „Guardian“. Das „Recht auf Vergessenwerden“ unterminiert nicht nur die Wahrheit im öffentlichen Diskurs, es hebelt sich auch selbst aus. Die Informationen werden nur aus dem Suchindex entfernt; auf den betroffenen Websites sind sie weiterhin zu finden. Es gibt Sites wie ­hiddenfromgoogle.com, die darauf spezialisiert sind, von Google unterdrückte Inhalte einzusammeln. Und die Suchmaschine selbst weist auf gelöschte Einträge explizit hin – ein deutliches Indiz, dass hier jemand womöglich etwas zu verbergen hat. Und das kann kaum die Intention des Antragstellers sein. Ein solches „Recht auf Vergessenwerden“ kann man vergessen.

Wie denken Sie darüber?

[email protected]