Ein Glasfläschchen, das homöopathische Globuli beinhaltet.
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Der Zulassungs-Trick: Wie Homöopathie gegen ernste Leiden helfen soll

TV-Spots bewerben zur besten Sendezeit Homöopathie gegen schwere Krankheiten. Nur eine absurde Sonderregelung macht es möglich.

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Es gibt kein Entkommen. Wer noch lineares Fernsehen im Allgemeinen und den ORF im Speziellen konsumiert, sieht sich seit Monaten einem Dauerfeuer von Werbespots ausgesetzt, stets zur besten Sendezeit. „Fibromyalgie?“, fragt eine Stimme zum Bild einer schmerzgeplagten Frau, „Brennen und Kribbeln? Oder Ischias?“ Die Lösung für all die Pein: „Hier hilft Restaxil.“ Es handle sich um das „Nummer- eins-Arzneimittel speziell bei Nervenschmerzen“.

Angesichts des Spot-Stakkatos will man unweigerlich wissen: Was eigentlich ist Restaxil? Ein penibel geprüftes Medikament, das gravierende Nervenkrankheiten therapiert? Immerhin ist Fibromyalgie ein extrem belastendes Leiden, das zu chronischen Schmerzen am ganzen Körper führt – und den Alltag der Betroffenen in hohem Maß beeinträchtigen kann, manchmal bis zur Berufsunfähigkeit.

Doch Restaxil ist kein nach wissenschaftlichen Maßstäben entwickeltes Präparat. In welche Kategorie die verschiedenen Darreichungsformen davon fallen, verrät der Werbesprecher nicht. Erst der Blick auf die Packung oder Flasche klärt darüber auf: Restaxil ist ein homöopathisches Mittel – und fußt auf der vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann vor mehr als 200 Jahren erdachten Heilslehre, deren angebliche Wirkung nie überzeugend nachgewiesen wurde. Als einer der Wirkstoffe ist – etwa bei den „Tropfen zum Einnehmen“, in Online-Apotheken um 35 Euro für 50 Milliliter – angeführt: „Gelsemium sempervirens D2“. Der Buchstabe D steht in der Homöopathie für einen bestimmten Verdünnungsgrad. D2 bedeutet eine hundertfache Verdünnung des Ausgangsstoffs.

Wie aber lässt sich von solch einem Präparat behaupten, es sei ein „wirksames, zugelassenes Arzneimittel zur Behandlung von Nervenschmerzen“? Genau das verspricht der Zulassungsinhaber von Restaxil, das deutsche Unternehmen Pharma SGP.

Die Suche nach dem wissenschaftlichen Nachweis

Will man die Frage beantworten, begibt man sich auf eine verwundene und irritierende Spurensuche, die in der Erkenntnis mündet, dass die Homöopathie aufgrund jahrzehntealter anachronistischer Regelungen eine Sonderstellung genießt: Sie darf ihren Arzneien Wirkung gegen manifeste Krankheiten zuschreiben, obwohl diese Wirkung niemals nach Standards der etablierten Medizin überprüft und schon gar nicht nachgewiesen wurde. Wie geht das?

Zunächst lässt sich beobachten, dass die Vermarktung von Homöopathika einen Trendwandel durchlaufen haben dürfte. Traditionell wurden die häufig in Alkohol gelösten oder zu Globuli verarbeiteten Arzneien gerne gegen diffuse Beschwerden wie Übelkeit, Unwohlsein oder grippale Infekte beworben. Mehr als 2500 Präparate listet die Datenbank des österreichischen Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in der Kategorie Homöopathie. Die verbreitete Begeisterung dafür mag rational gepolte Geister empört haben – doch sie war kein wirkliches Problem, solange Menschen nicht ernste Krankheiten übersahen und zugunsten der Homöopathie auf etablierte Medizin verzichteten.

Ein Kind nimmt ein homöopathisches Präparat ein.
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Plausibel war Hahnemanns Gedankenkonstrukt freilich nie. Es besagt, dass extrem geringe Mengen jener Substanzen, die Krankheiten auslösen, diese zusammen mit bestimmten Ritualen heilen. Daher werden die „Urtinkturen“, darunter hochgiftige Stoffe, in unterschiedlichen Graden verdünnt – mitunter so stark, dass im gesamten Sonnensystem kein einziges Molekül davon nachweisbar wäre (siehe Grafik unten). Die allen Naturgesetzen widersprechende Maxime der Homöopathie lautet: Je stärker verdünnt, desto wirksamer.

Die Grafik zeigt die verschiedenen Verdünnungsschritte der Homöopathie
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In jüngerer Vergangenheit fällt auf, dass die Hersteller von Homöopathika zunehmend mit einer Wirkung gegen konkrete und mitunter schwerwiegende Erkrankungen werben – und zugleich in ihren Slogans oft kaum deutlich hervorstreichen, dass es sich um Homöopathie handelt. Zwar finden sich entsprechende Hinweise auf den Verpackungen und in der Gebrauchsinformation, wo auf eine „homöopathische Arzneispezialität“ hingewiesen wird respektive D- oder C-Potenzen angeführt sind. Doch in TV-Spots wie jenem von Restaxil, der aktuell im ORF läuft, ist explizit keine Rede von einem Homöopathikum.

Barbara Bauer, Juristin beim Wiener Verein für Konsumenteninformation (VKI), hält allein diese Werbestrategie für fragwürdig: „Der Durchschnittsverbraucher muss klar erkennen, ob es sich um ein konventionelles oder um ein homöopathisches Arzneimittel handelt“, sagt Bauer. „Wenn eine wesentliche Information nicht hinlänglich erteilt wird, wäre das Irreführung. Zum Beispiel dann, wenn Werbeansagen nach einem Medikament klingen.“

Alwin Schönberger

Alwin Schönberger

leitet das Wissenschafts-Ressort.