"Recht auf Vergessenwerden"

Google ermöglicht Löschung von Suchergebnissen per Formular

Internet. Google ermöglicht Löschung von Suchergebnissen per Formular

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Wie lange es dann dauert, bis der entsprechende Link in der Google-Suche nicht mehr auftaucht, ist unklar.

Der EuGH hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können verlangen, dass Links nicht mehr anzeigt werden, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.

"Erste Maßnahme"
Wer einen entsprechenden Antrag bei Google stellen will, muss in dem Formular unter anderem eine Ausweiskopie hochladen, um sich zu identifizieren. Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden - für jeden Link will Google eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll. Der Konzern weist darauf hin, dass es sich bei dem Formular nur "um eine erste Maßnahme" handele. "In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern", heißt es auf der Internetseite.

In dem Formular wird zwar versprochen, dass eine Benachrichtigung erfolgt, wenn der Antrag bearbeitet wird. Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung dauern wird, machte Google aber nicht. Ein Sprecher des Konzerns in den USA erklärte, das Urteil zwinge den Suchmaschinenbetreiber, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem "Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden" und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit. Ein Beraterausschuss soll dem Konzern helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten.

Dem Gremium gehören den Angaben zufolge Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven in Belgien, Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer Jose Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.

(APA/Red.)