Die besten Jahre

Asylwerber dürfen nicht arbeiten - außer als Prostituierte und Erntehelfer

Flüchtlinge. Asylwerber dürfen nicht arbeiten - außer als Prostituierte und Erntehelfer

Drucken

Schriftgröße

Es ist nicht leicht, einen Beschäftigungslosen zu fragen, was er den lieben langen Tag so treibe, und ihm dabei in die Augen zu schauen.

Denn Victor O. schämt sich. Die Hälfte seines Erwachsenenlebens hat er bereits in Österreich verbracht, zwei seiner drei Kinder sind hier zur Welt gekommen, und niemals in den vergangenen zehn Jahren hat er einen Job mit einem regelmäßigen Einkommen gehabt. Seinen hochstehenden Ansprüchen als treusorgender Ehemann und Vater wird er nicht gerecht.

Etwa 10.000 erwachsenen Asylwerbern in Österreich ergeht es ähnlich. Die besten Jahre ihres Lebens warten sie auf den Ausgang des Verfahrens und haben in dieser Zeit keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt.

Wie zum Hohn wird ihnen von Rechtspopulisten wie FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auch noch vorgeworfen, sie würden "dem Staat auf der Tasche liegen“ und "wie im Schlaraffenland leben“. Aber auch die offizielle Regierungspolitik wirkt erstaunlich ungerührt. Erst vor wenigen Wochen wurde die Situation minderjähriger Asylwerber erleichtert. Sie dürfen nun während der Wartezeit eine Lehre absolvieren. Auch das war bisher verboten. An weitergehende Änderungen sei "derzeit nicht gedacht“, sagt Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Vor zehn Jahren hat Victor O. in der Mongolei, in deren Haftanstalten nach UN-Folterberichten "schlimmste Zustände“ herrschen, sein ganzes Hab und Gut verkauft, seine Frau und den damals neunjährigen Sohn an der Hand genommen und ihnen ein besseres Leben versprochen. Zunächst hatten sie noch Geld für Flugtickets, am Ende gelangten sie zu Fuß über die grüne Grenze nach Österreich.

Die beiden jüngeren Kinder, vier und neun Jahre alt, sind in Österreich geboren und sprechen nur Deutsch. Der Älteste ist 19 Jahre alt, hat den Pflichtschulabschluss und keine Zukunft. Dabei hat die Familie noch Glück gehabt: Man ist nicht in einer Flüchtlingspension in ländlicher Einöde untergebracht, sondern im Wiener Integrationshaus, kann das eigene Essen zubereiten und über Spenden finanzierte Deutschkurse besuchen.

O. ist 38 Jahre alt, ein gelernter Schneider, der es liebt, Stoff zwischen den Fingern zu fühlen, aber er würde auch rostige Nägel aus Brettern ziehen und Beton mischen. "Ich will mich nicht länger unterstützen lassen“, sagt O., und man ahnt, dass dies ein letztes Aufbäumen ist vor der Resignation.

Asylwerber, die zum Nichtstun verdammt sind, fühlen sich nach Monaten und Jahren des Wartens wie kleine Kinder, sie verlernen es, ihren Alltag selbstständig zu planen. Viele werden gemütskrank. Auch ihre Qualifikationen gehen mit der Zeit verloren. Es gibt keine Bestandsaufnahme über den Bildungsstand von Asylwerbern, doch aus einer älteren Befragung im Raum Salzburg ging hervor, dass jeder fünfte über einen Hochschulabschluss verfügte.

In Österreich legt der Gesetzgeber fest, dass ein Arbeitgeber für einen Asylwerber zwar einen Antrag auf Arbeitsbewilligung stellen kann, dieser jedoch ein so genanntes Ersatzkraftverfahren bestehen muss. In der Praxis bedeutete das, wenn ein Inländer oder ein integrierter Ausländer für diesen Job infrage kam, wurde die Bewilligung nicht erteilt. In der schwarz-blauen Ära wurde diese Regelung noch verschärft. Der so genannte Bartenstein-Erlass, der heute wieder zum SPÖ-geführten Sozialministerium ressortiert, besagt, dass Asylwerber nur als Saisonniers in Tourismusbetrieben oder als Erntehelfer arbeiten dürfen, solange die Kontingentzahlen noch nicht ausgeschöpft sind. Darüber hinaus dürfen sie auch als Selbstständige tätig werden, sofern sie dafür keinen Gewerbeschein benötigen: als Zeitungsausträger und Kolporteure oder als Prostituierte auf dem Straßenstrich, in Bordellen und Laufhäusern. Menschenhändler machen sich diese Bestimmung gern zunutze, um ahnungslose Mädchen aus allen Teilen der Welt zusammenzufangen, ihnen eine goldene Zukunft zu versprechen und sie mit einer fingierten Geschichte in ein Asylverfahren zu drängen, das sie nie gewinnen können. Solange das Asylverfahren läuft, werden die Mädchen ausgebeutet - mit der Drohung, sie müssten erst einmal die Reisekosten abarbeiten. Werden sie nach einiger Zeit abgeschoben, sind für die Organisatoren auch gleich lästige Zeugen aus der Welt geschafft.

Die 22-jährige Linn aus Südchina wurde vor fünf Jahren an der Hand eines älteren Mannes, der mehrere gefälschte Pässe bei sich trug, von der österreichischen Polizei aufgegriffen. Das war ihre Rettung. Sie war 17 Jahre alt, als sie in den Westen kam, und sah nicht mehr als dunkle Kellerräume, in die man sie gesperrt hatte. Sie weiß nicht, in welchen Städten Europas sie war. Sie verstand weder die Sprache noch die Schrift.

Seit fünf Jahren lebt sie im Integrationshaus, spricht fließend Deutsch, hat die Hauptschule beendet und eine einjährige Ausbildung als Heimhelferin absolviert. Mehrmals in der Woche geht sie in ein Altersheim und spricht mit einsamen Alten, begleitet sie zum Arzt, kauft für sie ein, spielt Schach mit ihnen und erzählt, wie es in China war. "Freilich nur die lustigen Geschichten“, sagt Linn. Sie macht das unbezahlt, für ein kleines Entgelt hier und da. Sie könne das ganz gut, meint sie. Sie habe Respekt vor dem Alter. Ihre Sorgen kreisen um die Teuerung bei den Lebensmitteln, vor allem beim Reis. Fünf Euro am Tag hat sie für Lebensmittel zur Verfügung, und sie würde gern einmal zu Weihnachten bei der Familie ihrer besten Freundin in der Slowakei verbringen. Doch Asylwerber dürfen nicht außer Landes fahren. Sie sagt, sie fühle sich wie in einem Gefängnis. Selbst Hunde dürften reisen.

Den 21-jährigen M., einen koptischen Christen aus Ägypten, kann man derzeit im Rathauskeller antreffen. Dort serviert er Speisen und Getränke und räumt Tische ab. Er lernt, Tische für größere Gesellschaften einzudecken und im größten Stress ruhig und höflich zu bleiben. Er absolviert dieses Pflichtpraktikum im Rahmen der Schulausbildung. Ende August ist es zu Ende. Im Alter von 15 Jahren war M. allein nach Österreich geflüchtet. Den Hauptschulabschluss holte er in kürzester Zeit nach, mit acht Einsern im Zeugnis. "Ich bin wahrscheinlich so etwas wie ein Genie“, sagt er sarkastisch, aber im Grunde fühle er sich nach sechs Jahren der Ungewissheit wie eine offene Wunde.

Die Liste der Verbote für seinesgleichen ist lang.
Asylwerber dürfen sich niemals bei der Schwarzarbeit ertappen lassen. Räumen sie irgendwo einen Dachboden aus, werden sie beteuern, das aus Freundschaft zu machen. Haben sie das seltene Glück, für sechs Wochen beim Spargelstechen im Marchfeld oder auf Obstplantagen eingesetzt zu werden, verlieren sie einen Teil oder zur Gänze die Grundversorgung: Essensgeld und Taschengeld von 40 Euro im Monat.

Nach Auskunft des Arbeitsmarktservice arbeiten derzeit 150 Asylwerber als Saisonniers, die große Mehrheit als Ernte- und Küchenhelfer. 246 Asylwerber haben es wie durch ein Wunder vor Jahren geschafft, eine Arbeitsbewilligung zu bekommen. Es handelt sich dabei um so genannte Altfälle aus der Zeit vor den Verschärfungen.

Österreich ist im Umgang mit seinen Asylwerbern besonders restriktiv, obwohl eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 verlangt, dass Asylwerber nach spätestens einem Jahr Wartezeit Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen sollen. Die Durchführungsbestimmungen liegen allerdings in der Hand der Nationalstaaten. In Deutschland wurde im Jahr 2000 von der rot-grünen Regierung das Arbeitsverbot für Asylwerber abgeschafft. Dort können arbeitslose Asylwerber auch alle Bildungs- und Kursangebote wahrnehmen. In Schweden dürfen Asylwerber, bei denen das Verfahren voraussichtlich länger dauert, bereits nach vier Monaten arbeiten.

Mittlerweile fordern eine ganze Reihe von Experten, Flüchtlingshilfsorganisationen und sämtliche Sozialpartner, dass für Asylwerber der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt geöffnet wird. Auch Politiker der Regierungsparteien unterstützen die Kampagne. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter geht davon aus, dass die SPÖ auf ihrem Parteitag im Herbst einen solchen Beschluss fassen wird. Den Erlass könnte Sozialminister Hundstorfer allerdings jederzeit wieder aufheben.

Christa   Zöchling

Christa Zöchling