Khaled H. verdeckt sein Gesicht mit einer Mappe, er ist umringt von Polizeibeamten.
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Foltervorwürfe: So läuft der Prozess gegen Ex-General Assads in Wien

Zwei frühere hochrangige syrische Sicherheitsbeamte stehen in Wien vor Gericht – sie sollen sich an der Misshandlung von Regimegegnern beteiligt haben. Einem von ihnen wird auch Folter vorgeworfen.

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Khaled H. sitzt fast regungslos auf der Anklagebank. Seine Augen – umrahmt von einer roten Brille – bleiben starr nach vorne gerichtet. Doch als ihm am Wiener Straflandesgericht ein Bild vorgehalten wird, braust der sonst kontrollierte Ex-Militär auf: „Das habe ich noch nie gesehen“, sagt der Ex-Geheimdienst-General. Der Syrer redet schneller – fällt seinem Übersetzer ins Wort.

Das Foto zeigt ein schummriges Kellerabteil. In der Mitte des Raumes liegt ein kreuzförmiges Brett, geteilt durch ein Klappscharnier. Es ist ein berüchtigtes Foltergerät mit dem sich die Beine des Opfers zum Kopf falten lassen und das enorme Schmerzen im unteren Rücken verursacht: In syrischen Geheimdienst-Kreisen wurde es der „fliegende Teppich“ genannt.

„Ich habe nur im Nachhinein davon gehört“, sagt der ehemalige Brigade-General. Er kenne die Foltermethode nur aus „Videos“.

In Wien wird seit gestern, Montag, zwei hochrangigen Vertretern des Repressionsapparates des damaligen syrischen Diktators Baschar Al Assad der Prozess gemacht – neben Khaled H. sitzt auch Mussab A. auf der Anklagebank, ein ehemaliger Kriminalpolizist in leitender Funktion. Es geht um Ereignisse zwischen 2011 und 2013 in der abgelegenen Provinzhauptstadt Rakka, als Proteste das System Assad in Frage stellten und Polizei und Sicherheitsdienste mit immer härteren Gewalt reagierten. H., der den sogenannten Allgemeinen Sicherheitsdienst in Rakka leitete, soll laut Anklage auch für Folter an Regimegegnern verantwortlich sein.

Beide Angeklagten erklärten sich für nicht schuldig. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Mutmaßlicher Tatort: Rakka

Einquartiert war der Allgemeine Geheimdienst in Rakka in einer umfunktionierten Schule. Im Keller des Gebäudes befanden sich Zellen, in die Patrouillen festgenommene Demonstrierende brachten. Etwas was immer nach dem gleichen Prozedere abgelaufen sei, so der Staatsanwalt: Die Neuankömmlinge seien im Hof ausgestiegen und das Wachpersonal habe sie daraufhin im Zuge einer sogenannten „Willkommensparty“ eine halbe Stunde bis Stunde lang verprügelt, bis die Neuankömmlinge schließlich in das Obergeschoß zum Verhör vorgeführt worden seien.

Im Obergeschoß der ehemaligen Schule, in der rund 50 Personen arbeiteten, hatte General H. sein Büro und einen Schlafplatz.

In Assads Syrien hätte es „standardisierte“ Foltermethoden gegeben, so der Staatsanwalt: Zentral seien grüne Gartenschläuche gewesen – eigentlich dazu gedacht, um die Zellen zu reinigen. Mit ihnen hätten Wachen Häftlinge geschlagen oder mit kaltem Wasser abgespritzt.

„Natürlich gab es auch Schläuche“, sagt H. vor Gericht. Jedoch wäre ihm keine Gewalt an Inhaftierten bewusst, verteidigt er sich. Er hätte keine Gewalt akzeptiert. „Das ist nicht meine Erziehung. Ich kann jedoch nicht ausschließen, dass ein Mitarbeiter ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat“, sagt der Ex-Geheimdienstler. Kein Demonstrant hätte in den Zellen „übernachtet“. Er, H., hätte sich rein darauf beschränkt, Verhaftete dazu zu bewegen, schriftliche Erklärungen zu unterschreiben, wonach sie „nie wieder demonstrieren werden“.

BVT-Operation „White Milk“

H. verließ Rakka im Frühling 2013 und kurz danach auch Syrien. Der nunmehrige Angeklagte stellte in Frankreich einen Asylantrag. 2015 brachte das damalige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) H. nach Österreich und quartierte den Ex-General zuerst in einer Wohnung in Wien Favoriten und dann in Wien Ottakring ein. Der israelische Geheimdienst Mossad, der damals behauptete, H. als Informanten angeworben zu haben, dürfte das BVT zu dieser sogenannten Operation „White Milk“ veranlasst haben.

Im Zuge des Prozesse gegen den früheren Geheimdienst-General sollen mindestens 15 Zeugen aussagen. Vorerst sind 13 Verhandlungstage anberaumt. profil und ORF konnten im Vorjahr im Rahmen des internationalen Investigativprojekts „Damascus Dossier“ des „International Consortium of Investigative Journalists“ (ICIJ) und des deutschen Fernsehsenders NDR mit einem mutmaßlichen Opfer sprechen.

Raphael  Bossniak

Raphael Bossniak

ist seit Juli 2025 im Außenpolitik-Ressort. Davor freier Journalist für APA, Kurier und die deutsche Nahostfachzeitschrift zenith. Schwerpunkt Nahost / Kaukasus / Osteuropa.