Was wir über die Festnahme von Andrew Mountbatten-Windsor wissen
Die Festnahme von Andrew Albert Christian Edward Mountbatten-Windsor erfolgte an seinem 66. Geburtstag ungefähr um acht Uhr früh.
Der Ort, an dem Mountbatton-Windsor von der Polizei betreten wurde, ist Sandringham House, ein Anwesen, das der königlichen Familie seit 1862 gehört. Andrew wohnt da, während Wood Farm, sein nahegelegener, geplanter Hauptwohnsitz, renoviert wird.
Untersucht wird von der Polizei, ob Mountbatton-Windsor verbotenerweise Dokumente an den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weitergegeben hat. Das Delikt lautet „Fehlverhalten in einem öffentlichen Amt“ (Misconduct in Public Office). Konkret könnte Andrew in seiner früheren Funktion als Handelsbotschafter das öffentliche Vertrauen verletzt haben, indem er geheime Dokumente unbefugt Epstein zugänglich machte. Kurioserweise sieht das Gesetz als Strafe für eine solche Tat nach Angaben des Rechtsmagazins „Legal Tribune Online“ keine Höchstgrenze vor.
Andrew Mountbatton Windsor, vormals „Prince Andrew“, bekam von der Polizei in ihrer Presse–Mitteilung ein neues Pseudonym verpasst: „Ein Mann in seinen Sechzigern aus Norfolk“. Das kann man ihm jedenfalls nicht entziehen. Der eigentliche Sinn der vagen Umschreibung ist, den Festgenommenen vor öffentlicher Vorverurteilung zu schützen. Das dürfte nicht ganz geklappt haben.
Nicht weniger als neun Polizeibehörden möchten Mountbatton-Windsor befragen, namentlich: Thames Valley Police, Essex Police, Bedfordshire Police, Met Police, Surrey Police, Norfolk Constabulary, Wiltshire Police, Police Scotland, West Midlands Police.
Weder König Charles III. noch der Buckingham Palast wurden vorab über die Verhaftung von Mountbatton-Windsor informiert. Charles formulierte in seinem schriftlichen Statement zu dem Vorfall trocken: „Das Gesetz muss seinen Lauf nehmen.“
Im Vereinigten Königreich werden Gerichtsverfahren nach einem gleichlautenden Schema benannt, zum Beispiel: „R v Smith“, also R gegen Smith. Das „R“ steht dabei für „Rex“, das lateinische Wort für König. Falls es zu einem Verfahren gegen Andrew Mountbatton-Windsor kommen sollte, lautete die Bezeichnung des Verfahrens demnach R v Mountbatton-Windsor. Mit anderen Worten: König Charles III. gegen seinen Bruder Andrew.
Auch Königin Camilla wurde bereits zu dem Vorfall befragt, zumindest unternahmen Journalisten diesbezüglich einen Versuch. Camilla beantwortete die ihr zugerufene Frage „Sind Sie wegen Andrews Festnahme beunruhigt, Ihre Majestät?“ wie es Königinnen eigen ist - sie winkte.