Links ein Bild wie der Zeuge ein Handyfoto herzeigt, rechts der Zeuge: er hat ein blaues Hemd an und hält ein Handy in der Hand.
Bild anzeigen
Wählen Sie profil als bevorzugte Google-Quelle

Zeuge im Folter-Prozess: „Sie haben Menschen in den Tod geschickt“

Zwei hohe Ex-Assad-Beamte stehen in Wien wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht. profil konnte mit einem der Zeugen sprechen.

Drucken

Schriftgröße

Hören Sie sich diesen Artikel an

Der Mann öffnet auf seinem Smartphone ein Bild – es zeigt ihn selbst. Seine Nase ist darauf unnatürlich zur Seite gekrümmt. Es sei das Ergebnis von Folter, wie er kurz zuvor am Landesgericht Wien als Zeuge aussagte. Jetzt steht er vor dem Gerichtssaal und schildert profil nochmals das, was ihm angeblich widerfahren ist. Kurz zusammengefasst. Ein Wächter in einem syrischen Gefängnis zu Zeiten des Diktators Baschar Al Assad hätte ihm bei einem Verhör sein Nasenbein gebrochen, erzählt er.

Der Zeuge hält ein Handy in der Hand. Der Bildschirm ist verpixelt.
Bild anzeigen

Der Zeuge zeigt Medienvertretern ein Foto seiner gekrümmten Nase.

Das Foto soll einige Zeit nach seinem Nasenbeinbruch aufgenommen worden sein. Der Syrer ließ sich die entstellte Nase später operieren, erzählte er vor Gericht.

Seit Anfang Juni wird in Wien verhandelt, ob sich zwei ehemalige hochrangige Sicherheitsbeamte des Assad-Systems an der Misshandlung von Regimegegnern beteiligt haben. Angeklagt ist Khaled H., der ehemalige Leiter des Allgemeinen Sicherheitsdienstes im östlichen Rakka, und Mussab A., ein Kriminalpolizist in leitender Funktion. Khaled H. wird von der Staatsanwaltschaft Wien auch Folter vorgeworfen. Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe und plädierten vor Gericht auf nicht schuldig.

profil konnte gemeinsam mit anderen Medien mit einem der geladenen Zeugen sprechen. Es handelt sich um ein mutmaßliches Opfer. Vor Gericht hatte er zuvor ausgesagt, er sei während seiner Haft sei er wiederholt geschlagen worden. In der Nacht hätten Wächter Wasser auf ihn geschüttet. Und inhaftiert sei er in jenem Kriminalamt gewesen, wo der Zweitangeklagte A. gearbeitet habe. Das Gespräch mit dem Zeugen nach der Verhandlung fand auf Arabisch und Englisch statt. Eine Assistentin übersetzte.

Frage

Wie fühlt es sich für Sie an, hier vor Gericht aussagen zu können?

Zeuge

Es ist ein Privileg. Ich denke an alle, die – anders als ich – nicht überlebt haben. Es ist eine Ungerechtigkeit, dass die Täter hier unbehelligt in Europa leben konnten. Ihnen heute gegenüberzutreten hat sich für mich wie ein Sieg angefühlt.

Khaled H. verdeckt sein Gesicht mit einer Mappe, er ist umringt von Polizeibeamten.
Bild anzeigen

Der Hauptangeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.

Frage

Sie behaupteten vor Gericht der Zweitangeklagte, der Kriminalpolizist Mussab A., habe in Rakka den Spitznamen „Todesengel“ gehabt. Woher rührt dieser angebliche Spitzname?

Zeuge

Ein guter Freund von mir wurde festgenommen und verschwand. Der Zweitangeklagte war für seinen Tod mitverantwortlich. Sie haben Menschen verfolgt und in den Tod geschickt, auch wenn sie vielleicht nicht selbst getötet haben.

Vorwürfe

Laut Staatsanwaltschaft sollen die zwei Angeklagten die Misshandlung von 21 Syrern befohlen oder gebilligt haben. Ihnen wird im Zuge des Verfahrens allerdings weder die Ermordung noch die Mitschuld am Tod anderer vorgeworfen. Ihnen wird schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung und schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Der Hauptangeklagte Khaled H. steht zusätzlich noch wegen Folter vor Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Begriff „Todesengel“ war am Montag Gegenstand der Gerichtsverhandlung. Der Zweitangeklagte bezog bis jetzt zu Zeugenaussagen keine Stellung. Er bestreitet alle Vorwürfe.

Frage

Sie leben in den Niederlanden. Wie kamen Sie nach Europa?

Zeuge

Ich musste 2013 fliehen, weil der „Islamische Staat“ (IS, Anm.) Rakka eingenommen hatte. Der IS kidnappte meinen Bruder – sie verwechselten ihn mit mir und wollten eigentlich mich schnappen. Er kam später frei und lebt noch. Ich habe ein Jahr in der Türkei verbracht, kam dann nach Griechenland und später in die Niederlande. Ich arbeite dort als Bäcker und als Lieferfahrer.

Frage

Ihnen wiederfuhr in Syrien mutmaßlich viel Gewalt. Wie beeinflusst das Ihr Leben heute?

Zeuge

Ich habe noch immer die Bilder im Kopf. Ich habe meinen Töchtern gesagt, dass sie mich nicht in der Nacht aufwecken dürfen, weil ich mich so sehr erschrecke. Es ist sehr schlimm. Ich habe noch immer Schlafprobleme.

Posttraumatische Belastungsstörung

Der Großteil der im Zuge des Prozesses vorgeladenen Zeugen soll an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, so ein Privatgutachter Anfang Juni vor Gericht. Bei dieser psychischen Erkrankung tritt zeitverzögert nach einem Extremereignis (zum Beispiel einem Unfall oder körperlicher Gewalt) ein Trauma auf. Betroffene erleben die Vorgänge in Träumen oder Flashbacks immer wieder und versuchen oft, Situationen zu vermeiden, die sie an das Extremereignis erinnert.

Frage

Beeinträchtigt Sie das bei Ihrer Arbeit?

Zeuge

Es ist eine große Belastung. Ich empfinde eine große, unerklärliche Angst, wenn ich zum Beispiel an einem Polizeiauto in den Niederlanden vorbeifahre oder nur einen Polizisten sehe. Als ich heute die Polizeibeamten im Gerichtssaal sah, wäre ich am liebsten sofort wieder hinausgestürmt.

Raphael  Bossniak

Raphael Bossniak

ist seit Juli 2025 im Außenpolitik-Ressort. Davor freier Journalist für APA, Kurier und die deutsche Nahostfachzeitschrift zenith. Schwerpunkt Nahost / Kaukasus / Osteuropa.