Folter-Prozess in Wien: Was im Assad-Keller von Rakka geschehen sein soll
Fast regungslos sitzt Khaled H. auf der Anklagebank. Seine Augen – umrahmt von einer roten Brille – bleiben starr nach vorne gerichtet. Doch als ihm am Wiener Straflandesgericht ein Foto vorgehalten wird, braust der sonst so kontrolliert wirkende Ex-Militär auf: „Das habe ich noch nie gesehen“, sagt der frühere Geheimdienst-General. Der Syrer redet schneller – fällt seinem Übersetzer ins Wort.
H. sitzt seit Dezember 2024 in U-Haft.
Das Foto zeigt ein schummriges Kellerabteil. In der Mitte des Raumes liegt ein kreuzförmiges Brett, geteilt durch ein Klappscharnier. Es ist ein berüchtigtes Foltergerät, mit dem sich die Beine des Opfers zum Kopf falten lassen und das enorme Schmerzen im unteren Rücken verursacht: In syrischen Geheimdienst-Kreisen wurde es der „fliegende Teppich“ genannt.
Ich habe nur im Nachhinein davon gehört.
syrischer Ex-Geheimdienstler
„Ich habe nur im Nachhinein davon gehört“, sagt der ehemalige Brigade-General, der seit Dezember 2024 in Österreich in Untersuchungshaft sitzt.
Hinweis
In Wien wird seit Montag zwei hochrangigen Vertretern des Repressionsapparates des damaligen syrischen Diktators Baschar Al Assad der Prozess gemacht – neben Khaled H. sitzt auch Mussab A. auf der Anklagebank, ein ehemaliger Kriminalpolizist in leitender Funktion. Es geht um Ereignisse zwischen 2011 und 2013 in der abgelegenen Provinzhauptstadt Rakka, als Proteste das System Assad in Frage stellten und sowohl Polizei als auch Geheimdienste mit immer härterer Gewalt reagierten.
H., der den sogenannten Allgemeinen Sicherheitsdienst in Rakka leitete, soll laut Anklage auch für Folter an Regimegegnern verantwortlich sein. Beide Angeklagten, die seit Jahren in Österreich leben, erklärten sich für nicht schuldig. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Der Prozess ist ein Novum für Österreich. Eigentlich wäre die hiesige Justiz gar nicht zuständig, da die mutmaßlichen Verbrechen nicht auf österreichischem Staatsgebiet verübt wurden. Doch das Weltrechtsprinzip sieht vor, dass besonders schwerwiegende Straftaten, wie Völkerrechtsverbrechen, international verfolgt werden können. Bereits Deutschland und Frankreich wurden bereits Prozesse gegen frühere Vertreter des Assad-Regimes geführt. Österreich zieht nun nach.
Mutmaßlicher Tatort: Rakka
Der Richter spielt ein kurzes Video ab. Männer steigen über Sandsäcke, die ein Tor versperren. Dahinter ein Gebäude. Es ist die Zweigstelle 335 des Allgemeinen Geheimdienstes. Einquartiert in einer umfunktionierten Schule in Rakka, die Hauptstadt der gleichnamigen Wüstenprovinz.
Im Keller des Gebäudes befanden sich Zellen, in die Patrouillen festgenommene Demonstrierende brachten. Etwas, was immer nach dem gleichen Prozedere abgelaufen sei, so der Staatsanwalt: Die Neuankömmlinge seien im Hof ausgestiegen und das Wachpersonal habe die entkleideten Opfer daraufhin im Zuge einer sogenannten „Willkommensparty“ bis zu einer Stunde lang verprügelt, bis sie schließlich in das Obergeschoß zum Verhör vorgeführt worden seien.
Zerrissenes Assad-Poster in Rakka, nachdem die Stadt 2013 an Rebellen fiel.
Im Obergeschoß der Einrichtung, in der rund 50 Personen arbeiteten, hatte General H. sein Büro und einen Schlafplatz.
„Das war mein Büro“, sagt H., als ihm der Richter das Foto eines verwüsteten Arbeitszimmers gezeigt. „Nur war der Raum früher voller Bücher. Ich lese gerne.“ An die Schreie von Gefolterten, die durch die „schalldurchlässigen“ Wände drangen, wie Opfer in der Anklageschrift aussagten, kann H. sich nicht erinnern.
Gewalt mit System
Die Liste an Folter- und Misshandlungsmethoden in der Anklageschrift ist lang: Schläge mit Stöcken, Gürteln, Gartenschläuchen und Gewehrkolben, Elektroschocks und Tritte mit Militärstiefeln.
Ein Häftling soll einen Tag lang an seinen Armen hängend an die Decke gekettet worden sein, ein anderer wiederum sei durch Schläge und Tritte in den Genitalbereich so stark verletzt worden, dass er bleibende Schäden davon getragen habe und nunmehr zeugungsunfähig sei, wie eine Sachverständige vor Gericht erklärte.
Über 50 Jahre herrschte die Familie Assad (unter Baschar Al Assad und seinem Vater Hafiz Assad) in Syrien diktatorisch.
Alle von ihm untersuchten Zeugen würden an einer posttraumatischen Belastungsstörung oder anderen psychischen Erkrankungen leiden, sagt wiederum Thomas Wenzel, der als Privatgutachter 16 der 21 Opfer untersuchte.
„Mit einer ewigen Mission“
H. wäre keine Gewalt bewusst gewesen, sagt er vor Gericht. „Ich kann jedoch nicht ausschließen, dass ein Mitarbeiter ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat“, so der Ex-Geheimdienstler. Kein Demonstrant hätte in den Zellen „übernachtet“. Er, H., hätte sich rein darauf beschränkt, Verhaftete dazu zu bewegen, schriftliche Erklärungen zu unterschreiben, wonach sie „nie wieder demonstrieren werden“.
Ich persönlich hatte Verständnis für die Demonstranten.
Angeklagter
H. gibt sich vor Gericht als Regimegegner, der mit „säkularen, marxistischen Teilen der Opposition“ sympathisiert hätte und für den Assad heute „gleich schlimm wie der IS war“: „Ich persönlich hatte Verständnis für die Demonstranten.“
Seine Biografie zeichnet ein anderes Bild. Vierzig Jahre diente er im Militär des Assad-Regimes. Geboren in der südlichen Provinz Suweida, die hauptsächlich von der religiösen Minderheit der Drusen bevölkert wird, trat H. – selbst Druse – 1984 der Militärakademie in Homs bei. „Ich war pubertär“, sagte er. Eine Karriere beim Militär hätte Geld und schnelle Aufstiegschancen versprochen.
In Rakka, wohin H. 2008 versetzt wurde, saß er in der lokalen „Sicherheitskommission“, welche die Zusammenarbeit der verschiedenen Geheimdienste regelte. Dem Gericht liegt ein Sitzungsprotokoll der „Sicherheitskommission“ vor: Darauf findet sich nicht nur der Name von H., sondern auch das Gründungsmotto von Assads Ba“ath-Partei („Eine arabische Nation mit einer ewigen Mission“).
Mitangeklagt ist Mussab A. Er starrt während der Verhandlungen immer wieder ins Publikum und beobachtet genau, wer mit ihm im Gerichtssaal sitzt. Seine Augen sind gerötet. A. ist in der Nähe der Stadt Daraa aufgewachsen, wo die Proteste gegen Assad 2011 ihren Anfang nehmen sollten. Mehr als zehn Jahre lang arbeitete er in Rakka als Polizist. Dort soll er selbst Gefangene mit der Faust und Kabeln geschlagen haben. In Rakka hätte man den Leiter der Kriminalpolizei als „Todesengel“ gekannt, so die Aussage eines Zeugen, die in der Anklageschrift erfasst ist.
Der Zweitangeklagte A. arbeitet in Österreich als Metalltechniker.
A. erzählte im Zuge seines Asylverfahrens, Zeuge von Folter in Rakka geworden zu sein, stritt jedoch ab, selbst Gewalt ausgeübt zu haben. Während einer Einvernahme im Zuge seines Asylverfahrens sagte A. aus, die Führung in Damaskus hätte den Behörden in Rakka „freie Hand“ gelassen, wie sie mit den Protesten in der Provinz umgehen.
Die beiden Angeklagten sollen einander während ihrer Zeit in Rakka flüchtig kennengelernt haben.
Sie wussten, was sie tun.
„Sie wussten, was sie tun“, sagt der Staatsanwalt nun vor Gericht. Die Beiden hätten in hohen Funktionen gedient und sich auch bei bewaffneten Patrouillengängen entsprechend inszeniert.
BVT-Skandal „White Milk“
Der Hauptangeklagte H. verließ schließlich 2013 Syrien – zuerst Richtung Türkei und dann Europa.
Der Ex-General stellte in Frankreich einen Asylantrag. Obwohl Foltervorwürfe gegen ihn damals erst vage waren, drohte jedoch eine Abweisung. Doch Unterstützung nahte – und zwar aus Österreich. 2015 brachte das damalige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) H. nach Österreich und quartierte den Ex-General zuerst in einer Wohnung in Wien-Favoriten und dann in Wien-Ottakring ein. Der israelische Geheimdienst Mossad, der damals behauptete, H. als Informanten angeworben zu haben, dürfte das BVT zu dieser sogenannten Operation „White Milk“ veranlasst haben.
Kommende Woche geht der Prozess dann in eine entscheidende Phase: Am Montag sollen die ersten mutmaßlichen Opfer aussagen. 21 potenziell Geschädigte konnte das Gericht ausforschen, ihre Angaben sind wesentlicher Teil der Anklage. Die Zeugen leben verstreut in ganz Europa – von Spanien, über Deutschland und die Niederlande bis nach Schweden. An den 13 anberaumten Prozesstagen kommen viele von ihnen nach Wien, um unter Wahrheitspflicht auszusagen.