Bitte warten: Beschwerdeflut gegen Wiens Einwanderungsbehörde MA 35
Behörden müssen über Anträge grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entscheiden. So steht es im Gesetz. Der Syrer N. wartet nun seit 15 Monaten auf die Antwort, ob er die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt.
N. zog während des Verfahrens von Niederösterreich nach Wien und ist sich sicher: Wäre er dort geblieben, hätte er die Staatsbürgerschaft längst. In Niederösterreich habe ihm die Behörde mitgeteilt, dass sein Verfahren fast erledigt sei. Die in Wien zuständige Behörde – die MA 35 – hingegen schulde ihm bis heute eine Antwort zum Stand seines Verfahrens. Selbst nach acht Anrufen und einer Säumnisbeschwerde, habe er noch nichts gehört.
Das Lokal, in dem N. seinen Kaffee trinkt und sich über die lange Ungewissheit beklagt, gehört seinem Freund K. – ebenfalls Syrer, seit 2013 in Österreich, zwei seiner Kinder hier geboren. Er hat die Staatsbürgerschaft gemeinsam mit seiner Frau im November 2024 beantragt. Auch in ihrem Fall hat die MA 35 bis heute keine Entscheidung getroffen. Auch das Paar hat deswegen eine Säumnisbeschwerde eingebracht.
Die MA 35 steht wegen Fällen wie diesen seit Jahren in der Kritik – 2021 hatte ein Mitarbeiter etwa ausgepackt, dass man Anrufe systematisch nicht beantworte, weil man überfordert sei. Unter Christoph Wiederkehr (Neos), dem damals zuständigen Stadtrat, wurden Reformen eingeleitet. Hat sich bei der „Skandal-Behörde“, wie die MA 35 vom Boulevard getauft wurde, dennoch nichts geändert?
Laut Peter Marhold von der Organisation Helping Hands, die Rechtsberatung zum Fremdenrecht anbietet, habe sich bei der Verfahrensdauer nichts verbessert – schon gar nicht, wenn es um Staatsbürgerschaften gehe. Der Kundenservice sei zwar besser erreichbar und freundlicher geworden, doch bei den Verfahren selbst gebe es keine Verbesserungen. Im Gegenteil: „Die Behörde verwendet viele Ressourcen, um immer wieder neue Dinge zu erfinden“, schildert er. So verlange man etwa von Menschen, die im Alter von neun Jahren nach Österreich kamen, Strafregisterauszüge aus dem Herkunftsland.
Auch die Wiener Grünen-Abgeordnete Berîvan Aslan beschäftigt sich seit Jahren mit der Behörde. Sie gesteht zu, dass die Stadt in die MA 35 investiert habe, sagt aber: „Mehr Personal heißt nicht mehr Qualität“. Für echte Reformen fehle der politische Wille.
Zahlreiche Beschwerden beim Verwaltungsgericht
Dass es gegen die MA 35 nach wie vor zahlreiche Beschwerden gibt, zeigen auch Zahlen, die das Wiener Verwaltungsgericht für profil ausgehoben hat: Demnach gingen im Vorjahr 1452 Beschwerden gegen Entscheidungen der MA 35 ein, die das Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz betreffen – eine Steigerung um 14,5 Prozent gegenüber 2024. Beschwerden, die Entscheidungen nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz betreffen, gab es im Vorjahr 1237 – eine Steigerung um 19,9 Prozent. Rund 150.000 Verfahren jährlich werden in der Behörde geführt. Wie die Beschwerden ausgefallen sind,hat das Gericht noch nicht ausgewertet.
Als positive Entwicklung hebt das Gericht hervor, dass die Säumnisbeschwerden, in welchen es um die zu lange Dauer von Verfahren geht, zurückgegangen seien: In Verfahren, die das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz betreffen gar um 61,9 Prozent (56 Beschwerden), bei den Staatsbürgerschaften um 3,6 Prozent (515 Beschwerden).
Die MA 35 legt Säumnisbeschwerden oft direkt dem Verwaltungsgericht vor, anstatt die Entscheidungen selbst nachzuholen. Bei Gericht muss dann ein aufwändiges Ermittlungsverfahren geführt werden. Für die Beschwerdeführer ist das problematisch, weil ihnen damit ein Instanzenzug genommen wird – der Fall liegt dann ja schon beim Gericht. Für das Gericht ist es problematisch, weil es Personal bindet.
MA 35: Bundesgesetz müsste reformiert werden
Bei der MA 35, für die politisch nun Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (Neos) zuständig ist, verweist man darauf, dass man seit Beginn des Reformprozesses die durchschnittliche Verfahrensdauer im Bereich Einwanderung um durchschnittlich ein Drittel, bei EWR-BürgerInnen um 60 Prozent gesenkt habe. Gleichzeitig seien die Antragszahlen gestiegen – 2019 waren es monatlich rund 300, inzwischen rund 1300. Auf einen Ersttermin betreffend Staatsbürgerschaft wartet man im Schnitt 324 Tage.
Verfahren, die länger als die gesetzliche Frist dauern, könne es aber immer noch geben, räumt ein Sprecher der Vizebürgermeisterin ein. Man wolle die Prozesse durch interne Maßnahmen weiter verbessern, betont aber, dass „nur eine wesentliche Verfahrensvereinfachung auf bundesgesetzlicher Ebene“ zu kürzeren Wartezeiten führen könne.
Eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist im Regierungsprogramm vorgesehen. NEOS-Klubchef Yannick Shetty sagte kürzlich, er wolle die Anforderungen in Bezug auf Deutschkenntnisse und Wertebekenntnis verschärfen und gleichzeitig finanzielle Hürden abbauen. Aktuell laufen Debatten mit den Koalitionspartnern.
Für die beiden Syrer heißt es also noch: Bitte warten! Weiteres Warten darauf, die Familie in Syrien besuchen zu können, es in Österreich bei Bewerbungen einfacher zu haben, und vor allem: Endlich wählen zu dürfen. „Ich habe in meinem Leben erst einmal gewählt“, sagt N., „und da stand nur der Name Assad am Stimmzettel“.