Causa Wirecard: Erster Riesenprozess – und eine Anklage gegen Ex-FPÖ-Abgeordneten
Morgen startet der Prozess des Jahres – und es wird furchtbar. Zumindest für uns Medien. Das Interesse internationaler Medien ist riesig – der Justiz ist das egal. Weil der große Schwurgerichtssaal gerade saniert wird, findet der erste Spionageprozess in der Hauptstadt der Spione in einem Mini-Saal statt. Ohne WLAN. Will man nicht, dass berichtet wird? Ich richte jedenfalls mal Jause für mich und die ausländischen Kollegen her – damit sie wenigstens das Gefühl haben, dass sich irgendwer um sie kümmert.
Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott soll seit 2017 für den Kreml gearbeitet haben. Sein impliziter Auftraggeber: Jan Marsalek. Österreicher, einst Wirecard-Boss, bis er nach der Milliardenpleite aufgrund Firmenbetrugs 2020 das Land verließ. Gen Moskau, da sitzt er jetzt, arbeitet für den FSB und dirigiert seine Marionetten in Europa. Wir haben übrigens alle Geschichten dazu hier in einem Channel gesammelt – und Ott in unserem Investigativ-Podcast „Nicht zu fassen“ eine ganze Staffel gewidmet.
Marsalek lebt wie die Made im Speck: Frauen, Geld, beste Kontakte in den Kreml. Anders sieht's mit seinen Helfern hierzulande aus. Die Behörden schlafen nicht, einige von ihnen sind bereits aufgeflogen – in London wurde eine bulgarische Bande verhaftet und hinter Gitter gebracht. Eine weitere, in Wien noch frei herumlaufende zu der Bande gehörende Agentin, wird bald angeklagt.
Anklage wegen Fluchthilfe
Der Ex-FPÖ-Abgeordnete S. hat seinen Strafantrag schon zugestellt bekommen, wie Recherchen von profil und „Standard“ zeigen. Das Gericht wirft ihm vor, dass er in die Flucht von Marsalek am 19. Juni 2020 involviert war. S. kannte Marsalek – versuchte, mit ihm verschiedenste Geschäfte zu machen. So verhandelte er etwa mit ihm um Investitionen in den Flughafen Bad Vöslau – jenem Flughafen, von dem aus Marsalek mit einem Privatjet schließlich nach Minsk floh.
Der Flug wurde von S. organisiert. Sein Bekannter und Marsalek-Vertrauter Martin Weiss hatte ihn am Vorabend gebeten, einen Flug anzufragen. Weiss war einst mächtiger Nachrichtendienstabteilungsleiter, Vorgesetzter von Ott – und arbeitete nach seinem unrühmlichen Ausscheiden aus dem Amt für Marsalek. Er wickelte in seiner Villa „Spezialaufträge“ für Marsalek ab und versteckt sich seit M.s Flucht in Dubai.
Es war nicht das erste Mal, dass S. Privatjetflüge für Weiss und Marsalek organisierte. Am Abend vor dem Flug schickte Weiss also einen Namen und Pass eines schwedisch-russischen Mannes: Der angebliche Fluggast. Erst am nächsten Tag in der Früh sagte er, dass „Jan“ selbst fliege und übermittelte dessen echten Pass.
S. schickte den Piloten (und Hangar-Eigentümern, seinen Geschäftspartnern) den Pass, meldete den Flug bei der Austro-Control an, so, wie es sich gehört. S. wartete auch den ganzen Tag am Flughafen auf den Stargast – richtete Catering und eine Präsentationsmappe her, putzte den Hangar. Ja, er wollte sogar mit ihm mitfliegen, wie er in einer profil vorliegenden Aussage zu Protokoll gibt. Eben, um die Millioneninvestitionen einzutüten, so seine Erklärung.
Marsalek kam viel zu spät – mit einem Taxi. Zoll/Polizei waren schon auf Feierabend – hatten den Piloten gesagt, man solle sich halt melden, falls er doch nicht fliege. Kleiner niederösterreichischer Flughafen, stinkreicher Passagier, was soll schon sein? Oder so.
Um 20:02 Uhr hob die Maschine ab – auch das hat S. fotografisch dokumentiert. Nach Flughafensperrstunde übrigens, die ist um 20 Uhr. S. bestreitet alle Vorwürfe. Es habe damals keinen Haftbefehl gegeben, wie soll es dann Flucht sein, so die Verteidigungslinie.
Wer wusste wann was?
Die österreichische Justiz sieht das anders: „Fluchthilfe“ heißt auf Juristendeutsch „Begünstigung“. §299 Strafgesetzbuch. „Wer einen anderen, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, der Verfolgung oder der Vollstreckung der Strafe oder vorbeugenden Maßnahme absichtlich ganz oder zum Teil entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen“, steht da im Gesetz. Die Staatsanwaltschaft ermittelte seit Anfang Juni 2020 intensiv gegen Wirecard – es gab etliche Medienberichte zur drohenden Explosion des einstigen Vorzeigeunternehmens. Also, so findet die Justiz, hätte allen Beteiligten auch klar sein müssen, was jetzt passiert. Nämlich, die volle Härte des Gesetzes.
Dass S. klar war, dass es bei Wirecard nicht mehr nur super rennt, das ergibt sich aus Chats. Aber war ihm bewusst, welche Konsequenzen das hat? Dass Marsalek deswegen versuchen wird, das Land auf Nimmerwiedersehen zu verlassen? Das wird vor Gericht zu klären sein.
Bemerkenswert ist jedenfalls, dass auch die ermittelnde, deutsche Justiz nicht unbedingt in Alarmbereitschaft war, als Marsalek „verschwunden“ ist, wie profil vorliegende Mails zeigen. Die zuständige Münchner Staatsanwaltschaft informierte eine große Runde in der Justiz am 22. Juni (drei Tage nach Marsaleks Abflug), dass die Haftbefehle gegen die Wirecard-Chefs erlassen worden seien. Sie berichtet, dass sich der zweite CEO, Markus Braun, heute Abend bei ihr stellen werde. Und: „Der Beschuldigte M. halte sich derzeit auf den Philippinen auf, um dort eigene Recherchen anzustellen. Er wolle nächste Woche nach Deutschland zurückkehren und sich der StA stellen.“
Darüber hat Marsalek die Staatsanwaltschaft offenbar unterrichtet – und die hat das mal so hingenommen. Wen hat er hinters Licht geführt? Wer war Komplize? Wer ist es noch? Und warum verhalten sich Teile der Justiz – vor allem in Deutschland – dauernd so passiv und beinahe unprofessionell?
In der Causa Wirecard gibt es noch viele Fragen zu klären. Morgen beginnt das mit Egisto Ott, für den die Unschuldsvermutung gilt.