Gesundheitsreform: Die Revolution ist abgesagt
„Wir wollen unser Gesundheitssystem stabilisieren.“ Kaum ein Satz könnte langweiliger wirken als dieser von Gesundheitsministerin Korinna Schumann, geäußert im Ö1-Morgenjournal Anfang Mai. Doch er ist vielsagend. Denn stabilisieren ist das Gegenteil von revolutionieren. Und mit einer Revolution des Gesundheitssystems durfte man eigentlich rechnen, bei all den starken Ansagen in der Vergangenheit.
So forderte Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) noch im Herbst, alle Gesundheitsagenden zum Bund und alle Bildungsagenden zu den Ländern zu verlagern. Oder Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), der den Mehrwert seiner Dreier-Koalition mit der Formel unterstrich: „Sanieren, reformieren, wachsen.“ Phase zwei wäre nun einzuläuten, mit einer Gesundheitsreform als lautestem Signal.
Sie sollte im Juni 2026 präsentiert werden. Am Dienstag hat sie Stocker auf Jahresende verschoben. Parallel zur zeitlichen Streckung werden die Erwartungshaltungen heruntergeschraubt. Das könnte man auch aus diesem Satz herauslesen. Es gehe bei der Gesundheitsreform in erster Linie nicht um Strukturen, sondern darum, „einen Mehrwert für den Patienten zu schaffen“, sagte Stocker.
Dabei hat der Bundeskanzler gemeinsam mit den Landeshauptleuten eine Expertenkommission beauftragt, Vorschläge zu entwerfen, die Strukturen aus den Angeln heben. Ein zentrales Papier vom März 2026, unter anderem vom Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS), liegt profil vor.
Entmachtung von Kassen und Ländern
Im prominentesten Modell, das die Experten vorschlagen, fließen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einen Gesundheitsfonds zusammen, der von der Bundesregierung gesteuert wird. Von dort fließt das Geld weiter an Regionale Fonds. Diese würden sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Ärzte über Bundesländergrenzen hinweg finanzieren und regeln.
Es wäre eine Revolution. Denn derzeit „kombiniert Österreich das Schlechteste aus beiden Welten“, sagt der Gesundheitsökonom Martin Halla. Für die Spitäler sind Bundesländer zuständig. Sie bekommen dafür Steuergeld über den Finanzausgleich und lassen sich vom Bund nicht viel dreinreden. Für den niedergelassenen Bereich (Hausärzte, Fachärzte) sind die Gesundheitskassen zuständig. Sie bekommen Sozialversicherungsbeiträge und lassen sich vom Bund nicht viel dreinreden. Die Reibungsverluste zwischen den beiden getrennten Sphären kann man sich auch als Nicht-Ökonom ausmalen.
Der Vorschlag der Expertenkommission würde hingegen eine Finanzierung, Steuerung und Versorgung aus einem Guss bedeuten – mit einem großen Potenzial für Einsparungen und Effizienzgewinne, aber eben auch einer enormen Machtverschiebung weg von Ländern und Sozialversicherung hin zum Bund. Die Kassen wären nur noch bessere Inkassobüros für die Sozialversicherungsbeiträge. „Konsequent zu Ende gedacht könnte man sie auch gleich abschaffen“, sagt Halla.
Modell für Zeithistoriker
Das zerschellt aber an der Realverfassung Österreichs. Das Modell ist „vom Tisch“, weil „zu zentralistisch“, ist aus Verhandlungskreisen zu erfahren. Es sei an dieser Stelle nur deswegen so ausführlich besprochen, weil es ein Zeitdokument für die ursprüngliche Reform-Motivation hinter der Gesundheitsreform ist.
Länder und Sozialpartner geben ihre jeweiligen Einflusszonen nicht leichtfertig auf: die Länder im Spitalswesen, die Sozialpartner über die Selbstverwaltung der Sozialversicherung. So überrascht es wenig, dass der Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz, der Tiroler Anton Mattle (ÖVP), die ÖGK nicht entmachten, sondern auch als Financier der Spitalsambulanzen einsetzen will.
Ein Reformziel ist weniger strittig und soll laut profil-Informationen schon jetzt fix sein. Die Gesundheitshotline 1450 wird deutlich ausgebaut – inklusive „Tele“-Ärzten, die leichte Symptome per Video behandeln. Ob dabei auch KI-Doktoren zum Einsatz kommen? Das wäre zumindest eine digitale Revolution.