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NS-Symbolik auf WhatsApp: Strafe für Mitarbeiter der Bildungsdirektion

Ein Beamter der Bildungsdirektion Oberösterreich musste sich vergangene Woche wegen Postings mit NS-Symbolik vor der Bundesdisziplinarbehörde verantworten. Er berief sich auf die „Meinungsfreiheit“, muss nun aber Strafe zahlen.

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Dass die Meinungsfreiheit auch Grenzen hat und Beamte besondere Verantwortung haben, musste vergangene Woche ein früherer Polizist und nunmehriger Mitarbeiter der Bildungsdirektion Oberösterreich erfahren.

Vier WhatsApp-Status-Meldungen, die er im März und April des Vorjahres postete, waren der Grund, weshalb sich der Beamte vergangene Woche vor der Bundesdisziplinarkommission in Wien verantworten musste. Zu sehen waren in den Beiträgen etwa ein im Meer schwimmendes Hakenkreuz. Aus dem Wasser ragte nur ein Eck des NS-Symbols, auf das die EU-Fahne gemalt wurde. „Schützen Sie sich. Die Schandelite möchte Krieg“, stand darunter.

An einem anderen Tag postete der Beamte ein Bild von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels. „Es gab Zeiten, da wurde man wenigstens noch gefragt, ob man den totalen Krieg möchte“, stand darunter. Ein weiteres, ungustiöses Meme zeigte wieder ein Hakenkreuz, dieses Mal war der Kopf von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hineingeschnitten. Das Hakenkreuz wird von Bajonetten mit Russland- und USA-Fahnen angegriffen. „Eurofascism like 80 years ago enemy of Moscow and Washington“, stand dabei.

Im Vorjahr fiel der Ostersonntag auf den 20. April, an dem Neonazis Adolf Hitlers Geburtstag feiern. Der Beamte verbreitete ein Bild von Jesus, auf dem stand: „Wir feiern die Auferstehung des Herren, das könnte heuer zu Missverständnissen führen“.

Die von ihm weiterverbreiteten Bilder fand er in einer deutschen Telegram-Gruppe, erklärte der Beamte. Er dachte daher, die Symbolik sei zulässig. Seine Postings, die die EU-Verteidigungspolitik mit dem Nationalsozialismus gleichsetzen, müssen von der „Meinungsfreiheit“ gedeckt sein, argumentierte er außerdem.

„Die Meinungsfreiheit hat Grenzen“

Er habe eben Angst vor der „Kriegstreiberei der EU“. Zur „Schandelite“ zählt er den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz und den französischen Präsidenten Emmanuel Macron, die immer wieder zur Aufrüstung und zur Verteidigung Europas aufrufen. Dabei bekomme der Bildungsdirektion-Mitarbeiter „Gänsehaut“. Große europäische Unternehmen würden schon „auf Kriegswirtschaft umstellen“, behauptete er. Er sehe da „keinen großen Unterschied“ zum Nationalsozialismus, den er damit nicht verharmlosen wollte, denn er „weiß ja, was damals passiert ist“. Als Beamter sei er auf die österreichische Verfassung vereidigt worden und fühle sich daher der Neutralität verpflichtet.

Er habe die von ihm geposteten Bilder „halt lustig gefunden“. Sie seien „Satire“ und „zugespitzt“. Auf die Frage, ob er ein Fehlverhalten erkennen würde und ob er die Postings heute nochmal absetzen würde, sagte der Beamte, dass er seine Meinung nun anders ausdrücken würde – vor allem aber, weil er sich sein Erscheinen vor der Kommission gerne erspart hätte.

Der Disziplinaranwalt des Bildungsministeriums hinterfragte vor allem im Zusammenhang mit dem Jesus-Bild, wo denn da eine Meinung zu erkennen sei, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte. Er könne in den Beiträgen „keinen Friedenswillen“ erkennen und erklärte, dass sie „eines Beamten nicht würdig“ seien. „Die Meinungsfreiheit hat Grenzen“, hielt er fest.

2000 Euro Strafe

Die Kommission argumentierte am Ende ähnlich – und sprach den Beamten nicht-rechtskräftig schuldig, er habe mit seinen Postings gegen seine Dienstpflicht verstoßen. Er muss eine Strafe von 2000 Euro zahlen. Der Vorsitzende sagte, dass er den Beschuldigten zwar nicht für rechtsextrem halte – entsprechende strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wels wurden eingestellt –, ein Beamter aber „das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben“ aufrechterhalten müsse. Dieses Vertrauen habe er mit seinen Postings verletzt.

Weder der Beschuldigte noch der Disziplinaranwalt haben am Ende eine Erklärung ab – sie haben vier Wochen Zeit, um eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen.

Konstantin Auer

Konstantin Auer

seit 2025 als Projektleiter des „Frühstück“-Newsletters im Digitalteam des profil, davor bei PULS24 und Kurier. In seinen Recherchen geht es meist um soziale Ungerechtigkeiten, menschliche Abgründe und juristische Herausforderungen im Graubereich zwischen Chronik und Politik.