Polizistin legt ihre Hände auf ihren Dienstgürtel
Bild anzeigen
Wählen Sie profil als bevorzugte Google-Quelle

Polizistin verbreitete Nazi-Chats: Gericht spricht Entlassung aus

In zahlreichen Chats verspottete eine Wiener Polizistin NS-Opfer und machte sich über den Holocaust lustig. Nun wurde sie entlassen.

Drucken

Schriftgröße

Hören Sie sich diesen Artikel an

206 Dateien mit nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Motiven hatte eine Polizistin der Landespolizeidirektion Wien über Jahre hinweg in tausenden Chats verschickt und weitergeleitet. Sie hatte damit NS-Opfer verspottet und sich über den Holocaust lustig gemacht.

Wie profil zuerst berichtet hat, hat der Verfassungsschutz die Chats zufällig entdeckt. Das Landesgericht Eisenstadt verurteilte sie nach dem Verbotsgesetz, sprach die Entlassung allerdings bedingt aus. Die Bundesdisziplinarbehörde verhängte eine Geldstrafe, aber keine Entlassung. Das Innenministerium zog deshalb zum Bundesverwaltungsgericht.

profil berichtete auch über die dortige Verhandlung, in der die Beamtin Lücken in ihrem Geschichtsbewusstsein offenbarte. Der Schul-Besuch in der Gedenkstätte Mauthausen „ist bei mir nicht so hängen geblieben“, sagte sie etwa. Sie versicherte aber, dass die Chats nicht ihrer Gesinnung entsprechen würden. Sie habe einen „unentschuldbaren Fehler begangen“ und wolle eine zweite Chance.

Der Disziplinaranwalt des Innenministeriums argumentierte hingegen, dass die Beamtin das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Professionalität und Rechtstreue der Polizei sowie ihr Verhältnis zur Republik in Frage gestellt hätte.

Polizistin entlassen

Wie profil nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, sprach die Richterin in ihrer Entscheidung, die schriftlich erging, eine Entlassung aus. Sie argumentierte „mit general- und spezialpräventiven Gründen“ – man müsse andere und die Frau selbst von ähnlichen weiteren Taten abhalten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig – die Beamtin könnte noch zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof gehen. Bislang sei aber noch keine entsprechende Beschwerde oder Revision eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.

Konstantin Auer

Konstantin Auer

seit 2025 als Projektleiter des „Frühstück“-Newsletters im Digitalteam des profil, davor bei PULS24 und Kurier. In seinen Recherchen geht es meist um soziale Ungerechtigkeiten, menschliche Abgründe und juristische Herausforderungen im Graubereich zwischen Chronik und Politik.