Polizistin droht nach Nazi-Chats Entlassung: „Dummheit hoch hundert“
206 Dateien mit nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Motiven hatte eine Polizistin der LPD Wien über Jahre hinweg in tausenden Chats verschickt und weitergeleitet. Sie hatte damit NS-Opfer verspottet und sich über den Holocaust lustig gemacht.
Das alles stand bei der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) schon außer Zweifel, wie die Richterin gleich zu Beginn festhielt. Für die Chats, die der Verfassungsschutz zufällig fand (profil berichtete zuerst), wurde die junge Frau schon vom Landesgericht Eisenstadt rechtskräftig nach dem Verbotsgesetz verurteilt.
In der Verhandlung am Mittwoch ging es nicht mehr um die Schuldfrage, sondern darum, ob die Absenderin solcher Nachrichten weiterhin Polizistin sein darf. Sie jedenfalls will das: „Bitte, bitte geben Sie mir mein altes Leben zurück“, sagte sie. Sie habe einen „unentschuldbaren Fehler begangen“, aber wolle eine zweite Chance.
Die Verhandlung warf neben den rechtlichen Aspekten auch die Fragen auf, ob bei der Polizei ausreichend darauf geachtet wird, wie gebildet und sensibilisiert Beamte und Beamtinnen in Geschichte sind und ob solche Delikte, wenn sie denn auffliegen, von den Behörden ausreichend streng geahndet werden.
Das Landesgericht Eisenstadt hat den Amtsverlust der Polizistin bedingt mit dreijähriger Probezeit nachgesehen, die Bundesdisziplinarbehörde eine Geldstrafe, aber keine Entlassung ausgesprochen. Die Suspendierung der Polizistin war damit – nicht rechtskräftig – aufgehoben. Erst der Disziplinaranwalt des Innenministeriums hat dagegen Einspruch erhoben und forderte nun vor dem Bundesverwaltungsgericht die Entlassung der Polizistin.
Sein Argument bei der Verhandlung am gestrigen Mittwoch: Die schwere Dienstpflichtverletzung könnte dazu führen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Professionalität und Rechtstreue der Polizei sowie ihr Verhältnis zur Republik in Frage gestellt wird. Wenn auch nur der Anschein bestehe, dass eine Polizistin einer rechtsextremen Gesinnung nahestehe, könne dieses Vertrauen erschüttert werden.
Außerdem argumentierte er, dass Polizisten verpflichtet sind, Straftaten aufzuklären, gerade auch solche nach dem Verbotsgesetz, die aktuell steigen. Die virtuelle Welt sei kein rechtsfreier Raum und von einer Exekutivbeamtin müsse man erwarten können, dass sie das Unrecht einer Tat erkennt und einschreitet.
„Nie so geschichtsinteressiert“
Genau das bestritt die Streifenpolizistin aber. Sie habe die Tragweite der Chats nicht erkannt. Unter Tränen führte sie aus, dass sie sich „im Nachhinein nicht erklären“ könne, warum sie die Nachrichten lustig fand. Sie schäme sich und bezeichnete die Dateien nun selbst als „unterste Schublade“.
Es sei eine „Challenge“ gewesen, bei der sie mitgemacht habe, um ihrem damaligen Freund zu gefallen, sagte sie und wurde an dieser Stelle von der Richterin unterbrochen: „Verwenden Sie bitte ein anderes Wort als Challenge, sonst kriege ich einen Grant“.
Die Vorsitzende fragte nach dem Geschichtsunterricht der jungen Polizistin und ob sie denn nie in Mauthausen gewesen sei. „Doch, aber das ist bei mir nicht so hängen geblieben“, sagte die junge Polizistin. Die Fahrt zur Gedenkstätte sei für sie damals „eher ein cooler Ausflug“ gewesen.
Und die Todesstiege, die Gaskammern, die Bilder von den zahlreichen Leichen in Mauthausen? „Damit konnte ich damals nicht so viel anfangen“. Sie sei „nie so geschichtsinteressiert gewesen“, erklärte sie ihr Unwissen, es sei „vielleicht auch ein schwieriges Alter gewesen“.
Und in der Polizeiausbildung? Da habe sie zwar über das Verbotsgesetz gelernt, weitere Sensibilisierung in diesem Bereich könne sie aber „nicht explizit nennen“. Sie habe nur „ein Seminar zum Thema Scheinehe“ besucht.
Erst nach ihrer Verurteilung am Landesgericht Eisenstadt habe sie sich Bücher besorgt und gelernt, dass die Nazis „nicht nur was gegen Juden“ hatten. „Nicht einmal das war mir bewusst“. Wie die Bücher heißen und wie viele Menschen ermordet wurden, konnte die Frau auf Nachfrage aber nicht sagen. Nach Mauthausen sei sie nicht nochmal gefahren, weil sie sich um ihre Hunde kümmern müsse – eine „Ausrede“, die die Richterin nicht gelten lassen wollte: „Bei Ihnen geht’s ums Leiberl“, mahnte sie auf Wienerisch „und Sie ziehen die Hundebetreuung heran, um nicht nach Mauthausen fahren zu können – das ist schon speziell“.
„Dummheit hoch hundert“
Um zu beweisen, dass sie aber „anders amtsgehandelt“ habe, als es die von ihr weitergeleiteten Nachrichten nahelegen, und die Chats nicht ihrer Gesinnung entsprechen würden, wurde eine weitere Polizistin und Freundin als Zeugin geladen. Wie auch schon der Beschuldigten davor, musste die Richterin auch ihr erklären, dass es nicht ausreiche, NS-verherrlichende Nachrichten zu löschen oder die Kollegen, die so etwas verschicken, auf die problematischen Inhalte aufmerksam zu machen. „Sie müssen das anzeigen“, appellierte sie auch an den ehemaligen Chef der Polizistin, der im Publikum saß.
In der Öffentlichkeit würde es wohl nicht gut ankommen, wenn eine wegen Wiederbetätigung verurteilte Person weiter als Polizistin arbeiten würde, räumte die Zeugin ein. Doch die Kollegen, die die Polizistin kennen, würden sagen, dass sie zurückkehren sollte. Der Rest würde nicht mehr über den Fall sprechen.
Auch die Vertreterin der Bundesdisziplinarbehörde will, dass die Frau weiterhin Polizistin bleiben kann: Es handle sich zwar „um Dummheit hoch hundert“, die Frau sei aber „nicht gefährlich“. Sie denke bei Wiederbetätigung an Gottfried Küssel oder Personen mit Stiefeln und kurzen Haaren, die Wehsportübungen abhalten – mit diesen Personen habe die Polizistin „nichts gemeinsam“, so die Vertreterin.
Und das Gericht? Die Richterin sagte, man müsse in dieser „gravierenden Rechtssache sehr genau überlegen“ – und wird die Entscheidung innerhalb von sechs Wochen schriftlich kundtun.