Karin Kneissl beim Tanz mit Wladimir Putin
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Russland-Propaganda: Kneissls Staatsbürgerschaft am Prüfstand

Nach einer neuen Entgleisung gegen Österreich, wird erneut diskutiert, ob man der ehemaligen Außenministerin Karin Kneissl die Staatsbürgerschaft entziehen sollte. Dieses Mal auf Initiative der Neos. Ein richtiges Signal gegen Einfluss aus Russland. Aber geht das rechtlich?

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Geht es um MigrantInnen, die eingebürgert werden wollen, wird in Österreich stets betont, dass die Staatsbürgerschaft ein hohes Gut sei, das man nicht leichtfertig verleihen dürfe. Unter anderem muss man einen Test absolvieren, ob man die österreichischen Werte kennt und vor allem anerkennt.   

Wendet sich aber umgekehrt eine Staatsbürgerin von Österreich ab, beschimpft das Land und seine Werte wiederholt öffentlich, betreibt Lobbying für einen anderen Staat, ist man in Österreich auffällig zurückhaltend.

Die Rede ist von Karin Kneissl, von Dezember 2017 bis Juni 2019 auf einem FPÖ-Ticket Österreichs Außenministerin und heute – man muss es so deutlich sagen – längst Teil der russischen Meinungsmache. Sie lebt in Russland und fühlt sich von Österreich verraten. 

Video-Interview mit Propganda-Kanal

Erst kürzlich tauchte ein neues Video-Interview der abtrünnigen Diplomatin auf YouTube auf. Es sei „kein Zufall, dass Hitler aus Österreich kam“, ätzte sie darin und sagte Dinge wie: „In Frankreich waren die Menschen menschlich, in Österreich Hyänen“. Für Europa findet sie, die sich als politischer Flüchtling versteht und nach ihrer Amtszeit nach Frankreich, in den Libanon und dann nach Russland auswanderte, sonst keine guten Worte mehr. Für Russland hingegen nur Lob. Trotz Autokratie und andauerndem Bombenhagel gegen die Ukraine.

Veröffentlicht wurde das Video auf einem YouTube-Kanal namens „Brücke nach Osten“, auf dem bisher nur dieser eine Clip erschien. Er wurde bisher über 40.000-mal gesehen. Geführt wurde das Interview von Marina Zakamskaya, die laut dem unabhängigen russischen Onlinemedium „iStories“ zumindest früher indirekt für RT – vormals Russia Today – gearbeitet haben soll und für einen Kanal tätig war, der als Teil der russischen Propaganda-Maschinerie in Deutschland unter anderem offen die AfD unterstützte.

Auch Karin Kneissl – schon auf ihrer Hochzeit kniete sie vor Wladimir Putin – ist dem russischen Staat mittlerweile ganz verfallen: Sie leitet an der Universität St. Petersburg einen Thinktank namens G.O.R.K.I. – „Geopolitical Observatory for Russia’s Key Issues“. Kneissl ist regelmäßig Gast im russischen Staatsfernsehen und trat auf Einladung Russlands per Videoschalte vor dem UN-Sicherheitsrat auf. 

Nun müssen und sollten die österreichischen Verantwortungsträger nicht alles kommentieren, was Kneissl auf unbedeutenden YouTube-Kanälen von sich gibt. Dass die Neos jetzt aber fordern, man müsse überprüfen, ob man Kneissl nicht doch die Staatsbürgerschaft entziehen könnte, ist dennoch ein richtiges Signal. Und jedenfalls eines gegen die versuchte Einflussnahme Russlands hierzulande – die Neos fordern auch einen Russland-U-Ausschuss.

Europasprecher Dominik Oberhofer prüft nun jedenfalls eine Sachverhaltsdarstellung gegen Kneissl und möchte ein Aberkennungsverfahren anregen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wie auch die „Kronen Zeitung“ berichtete. Es stelle sich die Frage, „warum Kneissl weiterhin prominent als Ex-Außenministerin Österreichs auftrete, wenn sie unser Land so offensichtlich verachtet und hasst“, fragt Klubobmann Yannick Shetty. 

Schon 2023 wurde über einen möglichen Entzug Kneissls Staatsbürgerschaft diskutiert. Außenminister Alexander Schallenberg erteilte dem damals aber eine Absage. Das sei rechtlich nicht möglich, sagte er. Und auch Kneissl selbst beklagte damals auf Telegram, dass man sie doch nicht staatenlos machen dürfe. 

Was sagt das Gesetz?

Ganz so eindeutig ist die Sache nicht. §33 des Staatsbürgerschaftsgesetzes nennt als Entziehungsgrund: „Einem Staatsbürger, der im Dienst eines fremden Staates steht, ist (…) die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt.“

In so einem Falle dürfe die betroffene Person sogar staatenlos werden, erklärt Rechtsanwalt Balazs Esztegar, der auch einen Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz herausgegeben hat, im Gespräch mit profil. Allerdings müsse das schon sehr gut begründet werden, weil es eine sehr einschränkende Maßnahme wäre und auch zum Verlust der Unionsbürgerschaft führen würde.

Ohnehin ziele der Paragraf aber eher auf Spionagetätigkeiten ab, was man Kneissl wohl schwer nachweisen könne. Dass sie sich abfällig über Österreich äußere, werde nicht ausreichen, sagt der Experte.

Zuständig für ein solches Verfahren wäre wohl die Wiener Landesregierung bzw. die Staatsbürgerschaftsbehörde MA 35, die entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Innenministeriums eine Prüfung einleiten könnten.

Das Innenministerium verwies gegenüber profil zurückhaltend auf die strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung, die der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in solchen Fällen vorschreiben würde, darauf, dass man Staatenlosigkeit „vermeiden“ müsse – und auf die Zuständigkeit Wiens. 

Seit Oktober wird übrigens ein Entzug der Staatsbürgerschaft auch im Fall Jan Marsalek geprüft – nach einem Antrag des Innenministeriums. Vom ehemaligen Wirecard-Manager gibt es allerdings auch Fotos in russischer Militäruniform, ihm wird explizit Spionage vorgeworfen und es gibt Berichte, wonach er einen russischen Pass besitzen könnte. 

Ob sich auch Karin Kneissl mit einem Aberkennungsverfahren künftig herumschlagen muss, ist noch unklar. Die Neos-Ankündigung wird ihre Heimatliebe wohl auch nicht wieder aufflammen lassen. 

Konstantin Auer

Konstantin Auer

seit 2025 als Projektleiter des „Frühstück“-Newsletters im Digitalteam des profil, davor bei PULS24 und Kurier. In seinen Recherchen geht es meist um soziale Ungerechtigkeiten, menschliche Abgründe und juristische Herausforderungen im Graubereich zwischen Chronik und Politik.