Müssten für eine Erbschaftssteuer wirklich alle Schenkungen registriert werden?
„Schröpft die Reichen“, sagen die einen – „Schnüffelsteuer“ die anderen. Die Rede ist von einer Erbschaftssteuer, die die Grünen derzeit massiv kampagnisieren. Die ÖVP sieht das Sparbuch der Oma oder Zuschüsse für Möbel der ersten eigenen Wohnung oder zum ersten Auto in Gefahr. Aber stimmt das? Wäre laut dem Vorschlag der Grünen wirklich jedes noch so kleine Vermögen betroffen?
Dass die Volkspartei vermögensbezogenen Steuern, insbesondere auf Erbschaften und Schenkungen, kritisch gegenübersteht, ist nicht neu. Andreas Ottenschläger, Finanzsprecher im ÖVP-Parlamentsklub, warnt vor dem grünen Vorschlag. Seine Sorge gilt vor allem kleineren Vermögen wie dem Sparbuch der Großmutter.
Jede Schenkung – wenn etwa die Großmutter bei der Geburt des Enkerls einen Bausparvertrag eröffnet – muss man irgendwo registrieren, weil es ja am Ende irgendwo zusammengerechnet werden muss.
Größtenteils richtig
Die Grünen wollen Erbschaften und Schenkungen über einer Million Euro künftig besteuern. Damit Vermögen nicht vorab durch mehrere kleinere Schenkungen an einer späteren Erbschaftssteuer vorbeigeschleust wird, haben sie ihren Vorschlag mit einem „Lebensfreibetrag“ versehen. Schenkungen wären demnach bis zu einer Million Euro innerhalb von 30 Jahren steuerfrei.
Übersteigt die Summe der Schenkungen in diesem Zeitraum eine Million Euro, soll der darüberliegende Betrag mit 25 Prozent besteuert werden. Ausgenommen wären Kleinbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe sowie Liegenschaften mit Hauptwohnsitz.
ÖVP-Finanzsprecher Ottenschläger sieht in diesem „Lebensfreibetrag“ jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand für Bürger und Finanzverwaltung. Seiner Ansicht nach müsste nach der Idee der Grünen jeder noch so kleine Vermögenstransfer erfasst werden.
Die allermeisten Menschen in Österreich dürfte das grüne Modell ohnehin nicht betreffen – denn laut Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) liegt der Medianwert einer Erbschaft (unter Berücksichtigung von Wertsteigerungen) in Österreich bei rund 79.000 Euro. Selbst in den reichsten 20 Prozent aller Haushalte erreicht der Durchschnittswert einer Erbschaft nur etwa 635.500 Euro und bleibt damit deutlich unter der Freibetragsgrenze der Grünen. Erbschaften darüber finden sich fast ausschließlich bei einer sehr kleinen Gruppe wie Landwirten, deren Erbschafts-Median bei rund 1,1 Millionen Euro liegt.
Schenken und Erben
Ottenschlägers Kritik richtet sich gegen das Aufsummieren von Schenkungen, denn eine Schenkungssteuer ist in der Debatte um eine Erbschaftssteuer – und im Vorschlag der Grünen – meist mitgemeint. Aus gutem Grund, sagt Wifo-Ökonomin Margit Schratzenstaller: „Wenn ich eine Erbschaftssteuer nicht durch eine Schenkungssteuer flankiere, dann werden die potenziellen Erblasserinnen und Erblasser natürlich versuchen, so viel wie möglich zu Lebzeiten zu verschenken und das der Erbschaftssteuer zu entziehen“, so die Budgetexpertin zu profil. Deshalb gebe es diese beiden Steuern in der Regel parallel zueinander.
Die Grünen halten auf profil-Nachfrage fest, dass ihr Modell einer Erbschaftsteuer „auf dem bestehenden System aufbauen“ würde. Denn schon jetzt gilt: Schenkungen von mehr als 50.000 Euro pro Jahr (innerhalb der Familie) müssen gemeldet werden. Außerdem soll es Ausnahmeregelungen für „Gelegenheitsgeschenke“ für bestimmte Anlässe wie etwa der Matura geben – wo genau die Betragsgrenze zwischen einem Maturageschenk und 50.000 Euro liegt, wollten die Grünen allerdings auf Nachfrage nicht genau beziffern.
Bei Vermögenswerten unter 50.000 Euro hat Ottenschläger also einen Punkt: Hier ist das grüne Modell lückenhaft. Allerdings müsste man 21 Mal knapp unter 50.000 Euro geschenkt bekommen, um den Freibetrag von einer Million Euro überhaupt zu überschreiten.
„Um das Sparbuch der Oma einer Erbschaftsteuer zu unterwerfen, bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.“
Professor für Steuerrecht an der WU
Im Fall des klassischen Sparbuchs der Großmutter ist Kapitalvermögen sogar zusätzlich gesichert. Denn eine zusätzliche Besteuerung von Kapitalvermögen mit der KESt ist in Österreich nahezu unmöglich: Gewinne aus Kapitalvermögen (beispielsweise Zinsen oder Dividenden) werden derzeit mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer (bei Sparbuchzinsen 25 Prozent) belastet. Grund dafür ist das Endbesteuerungsgesetz aus dem Jahr 1993, das im Verfassungsrang unter SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina beschlossen wurde.
„Dieses Gesetz hat eine Regelung geschaffen, die eine Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen praktisch unmöglich macht“, sagt Claus Staringer, Professor für Steuerrecht an der WU. „Um das Sparbuch der Oma einer Erbschaftsteuer zu unterwerfen, bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.“ Realpolitisch ist das kaum vorstellbar. FPÖ, ÖVP und Neos lehnen Vermögens- beziehungsweise Erbschaftssteuern ab.
„Steuersystem der Zukunft“
Die Debatte hinter dem Sparbuch der Großmutter ist eine viel größere, meint Schratzenstaller gegenüber profil. Denn es gehe darum, sich Gedanken über das „Steuersystem der Zukunft“ zu machen. Österreich setze vergleichsweise stark auf Steuereinnahmen auf den Faktor Arbeit, vermögensbezogene Steuern fallen hingegen gering aus. Die Einführung einer Erbschaftssteuer oder Erhöhung der Grundsteuer sollte dies „aufkommensneutral“ ausgleichen. „Wir haben hohe Ineffizienzen auf der Ausgabenseite. Das heißt, es kann in Österreich nicht darum gehen, zusätzliche Einnahmenquellen zu finden, sondern es muss darum gehen, dass man die Abgabenstruktur besser gestaltet.“
Auf profil-Nachfrage bekräftigt Andreas Ottenschläger, im Grünen-Antrag eine Gefährdung von Kapitalvermögen wie dem Sparbuch durch die vorgeschlagene Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu sehen. „Die Intention der Grünen ist, dass quasi alles ab einer Million Euro besteuert wird. Wie soll es sonst gehen?“, sagt der Abgeordnete der Volkspartei.
Zwar hat Ottenschläger recht, dass die Grünen in ihrem Vorschlag Sparbücher nicht dezidiert von der Besteuerung ausgeschlossen haben. Er gehe daher davon aus, dass sämtliches Vermögen zusammengerechnet werden müsste, sonst „würde das Modell Lebensfreibetrag nicht funktionieren“.
Dass Kapitalvermögen durch das Endbesteuerungsgesetz realpolitisch geschützt ist, hält Ottenschläger in diesem Zusammenhang für kein ausreichendes Argument. Denn damit würden in weiterer Folge immerhin noch Immobilien unter eine Erbschaftsbesteuerung fallen – was die ÖVP ebenfalls ablehnt – weil Immobilien sowieso der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Fazit
Ottenschlägers Kritik an der Aufsummierung von Schenkungen unter 50.000 Euro ist größtenteils richtig. Um jedoch die von den Grünen vorgeschlagene Grenze von einer Million Euro zu überschreiten, müsste man über einen Zeitraum von 30 Jahren durchschnittlich mehr als 30.000 Euro pro Jahr geschenkt bekommen.
Zwar schließen die Grünen in ihrer Kampagne etwa das Sparbuch der Großmutter nicht ausdrücklich aus. Kapitalvermögen unterliegt in Österreich jedoch jetzt schon der Endbesteuerung – diese Regelung kann ohne Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat nicht geändert werden.
Laut OeNB-Daten wäre die überwiegende Mehrheit der Menschen in Österreich vom Vorschlag der Grünen ohnehin nicht betroffen. Der Medianwert von Erbschaften liegt bei rund 79.000 Euro. Erbschaften über einer Million Euro finden sich fast ausschließlich bei einer sehr kleinen Gruppe der Bevölkerung, etwa bei landwirtschaftlichen Betrieben. Diese wären nach dem Vorschlag jedoch ausgenommen.