Ein Arzt steht vor dem Schild der ÖGK
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Baut Wien seine Kassenstellen auf Kosten der anderen Bundesländer aus?

Die Bundeshauptstadt würde Kassenstellen „absaugen“, behauptet der Salzburger ÖGK-Chef Thom Kinberger. Denn bis 2030 sollen in der Bundeshauptstadt 215 Stellen entstehen, im Rest von Österreich 155. Der Faktencheck zeigt: Die Aussage hält so nicht.

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Die Salzburger ÖGK wittert einen Skandal: Wien werden 215 zusätzliche Kassenarzt-Stellen bis 2030 zugesprochen, allen anderen Bundesländern nur 155 – Salzburg konkret elf. Das verleitete den ÖGK-Vorsitzenden aus Salzburg, Thom Kinberger, zu folgender Aussage gegenüber dem ORF: „Wien saugt die Arztstellen ab – und der Rest Österreichs bleibt auf der Strecke.“ Kinberger löste eine Welle der Entrüstung aus. 

Wien saugt die Arztstellen ab, und der Rest Österreichs bleibt auf der Strecke

Thom Kinberger, Vorsitzender ÖGK Salzburg

zum ORF Salzburg am 12. Februar 2026

Irreführend

Die Kritik aus verschiedenen Landesregierungen, Ärztekammern und Oppositionsparteien aus den Ländern lautete gleich: Wieso bekommt Wien mehr Stellen zugesprochen, als alle anderen Bundesländer zusammen, wenn doch alle Versorgungsengpässe haben? 

Aus der ÖGK-Zentrale rückte Generaldirektor Bernhard Wurzer zur Beschwichtigung aus. Er ist unverdächtig, die rote Hauptstadt ohne Grund in Schutz zu nehmen: Wurzer kommt aus der ÖVP. Er sagte, niemand nehme jemandem etwas weg und es sei doch gut, dass in allen Bundesländern Stellen ausgebaut werden. 

Wie die Aufteilung entsteht

Die Fakten: Der Stellenplan entstammt den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG), die zwischen Ländern und Sozialversicherung paktiert werden. Die Idee dahinter: Die für den niedergelassenen Bereich zuständige ÖGK und die für die Spitäler verantwortlichen Länder sollen sich abstimmen. Die Verhandlungen führen die neun ÖGK-Landesstellen mit den Bundesländern. 

RSGs müssen alle fünf Jahre beschlossen und jedes Jahr neu evaluiert werden. Die zusätzlichen 215 Stellen für Wien sind aber nicht Kassenstellen oder gar Ordinationen, erklärt die ÖGK, sondern dabei geht es um den „abgeschätzten notwendigen ärztlichen Versorgungsbedarf in Form von Ressourcen – berechnet mit Vollzeitäquivalenten (VZÄ)“. 

Die VZÄs im Regionalen Strukturplan können in einer Einzelpraxis, Gruppenpraxis, Primärversorgungseinheit, in einem Zentrum oder Ambulatorium angesiedelt sein. In Wien werden nur 35 der 215 Stellen für selbstständige Fachärztinnen und Ärzte in neuen Praxen geplant, stellt die Ärztekammer klar. Der Rest der Stellen teile sich auf Primärversorgungseinheiten (PVE), Ambulatorien, Gruppenpraxen oder Gesundheitszentren auf.

Was Wien von den anderen Bundesländern unterscheidet: Die Bundeshauptstadt plant wesentlich mehr Zentren und Großpraxen, die die Spitäler entlasten sollen – von Primärversorgungseinrichtungen (PVE) über Erstversorgungsambulanzen bis Ambulatorien. 

Um bei den PVE zu bleiben: Hier will Wien bis 2030 insgesamt 94 neue schaffen – deutlich mehr als alle anderen Länder. Niederösterreich und die Steiermark folgen mit jeweils 37 geplanten PVE. Grundsätzlich haben alle Bundesländer die Möglichkeit, PVE mitzufinanzieren. Das Geld können sie aus dem Spitalstopf umschichten, gezahlt werden etwa Räumlichkeiten oder die Gehälter von nichtärztlichem Gesundheitspersonal wie Pflegekräften. Die ärztlichen Leistungen bezahlt die ÖGK. 

Wien finanziert als einziges Land Einrichtungen schon fix mit

Der entscheidende Unterschied: Wien hat als einziges Bundesland die Finanzierung für diese zusätzlichen Einrichtungen bis 2030 fix mit der ÖGK abgesprochen und in ihrem neuen RSG verankert, sagt ÖGK-Obmann Andreas Huss. Lediglich für ein Diabeteszentrum in Kärnten ist die Finanzierung ebenfalls verbindlich geregelt, wie in der Planungsmatrix zu sehen ist, die profil vorliegt. In den übrigen Bundesländern gibt es zwar teilweise Zusagen zur Kofinanzierung, deren genaue Umsetzung bleibt aber offen. Anhand solcher vagen Absichtserklärungen können keine Stellen geplant werden.

In Salzburg ist nur ein Zentrum geplant, die Finanzierung wird nicht erwähnt. ÖGK-Obmann, der einst Chef der Salzburger Gebietskrankenkasse war, also Kinbergers Vorgänger, hätte seinem Heimatbundesland gerne neun neue Zentren zugesprochen. „Mit diesen Zentren hätte Salzburg mindestens 22 zusätzliche Stellen bekommen“, sagt er zu profil. Doch es scheiterte an der Zusage des Landes meint Huss, weswegen die ÖGK sie nicht einplanen konnte. Von der zuständigen Salzburger Landesrätin Daniela Gutschi heißt es, PVE können, vor allem im ländlichen Raum im Vergleich zu einer Großstadt, notwendige Kassenstellen nicht komplett ersetzen. Man braucht in den kommenden Jahren trotzdem mehr klassische Kassenstellen.

Bei den Finanzen herrscht Intransparenz: Wie viel Wien für die vielen geplanten Einrichtungen insgesamt zuschießen wird, konnte weder ein Sprecher des zuständigen SPÖ-Stadtrats Peter Hacker noch die ÖGK beantworten. Die Kasse sagt lediglich, dass sich der Aufwand für Wien im mittleren zweistelligen Millionenbereich pro Jahr bewegen dürfte. Ein Wund- und Schmerzzentrum zahlt die Stadt jetzt schon zu 50 Prozent mit, ähnliche Finanzierungsmodelle  sind in den neuen Zentren geplant, informiert die ÖGK.

Dass Wien rund 60 Prozent der neuen Stellen erhält, begründet die Krankenkasse zudem mit der Bevölkerungsentwicklung: Etwa 60 Prozent des österreichweiten Bevölkerungswachstums entfallen bis 2030 auf die Bundeshauptstadt - das ist laut Statistik Austria korrekt. Zusätzlich verweist die ÖGK auf starke Pendlerströme nach Wien, die auch im niedergelassenen Bereich mitversorgt werden müssten.

Ausbau laut Experte nur „Willensbekundung“

Ob der geplante Ausbau tatsächlich in allen Bundesländern umgesetzt wird, ist sowieso offen. Denn der Ausbau steht einerseits ausdrücklich unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit, und die ÖGK kämpft mit einem erheblichen Defizit. Die RSG sind außerdem flexibel: Wenn das Land Salzburg sich noch für mehr Zentren entscheiden sollte, können sie auch noch mehr Stellen zugesprochen bekommen. Salzburg hatte zum Beispiel in seinem RSG für 2025 fünf PVE geplant und stattdessen sogar sieben eröffnet.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der im RSG vorgesehenen Stellen gibt es nicht. Darauf weist auch der Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer hin. Die RSGs seien ein „ius imperfectum“ – also eine Norm, die zwar eine Verpflichtung formuliere, deren Einhaltung aber nicht erzwungen werden könne. Es handle sich um politische Willensbekundungen, nicht um verbindliche Zusagen. Wer die Absichtserklärungen in den RSG-Plänen vergangener Jahre mit den Ist-Zahlen der niedergelassenen Ärzte vergleicht, wird feststellen: Schon bisher klafft eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Fazit

Dass Wien anderen Bundesländern Kassenstellen „absaugt“, lässt sich nicht belegen. Die im Regionalen Strukturplan Gesundheit ausgewiesenen Stellen sind unverbindliche Bedarfsabschätzungen in Vollzeitäquivalenten. Dass Wien dabei mehr Versorgungskapazitäten ausweist, liegt vor allem an verbindlichen Finanzierungszusagen des Landes und an der Bevölkerungsentwicklung – nicht an einem „Absaugen“ von Ressourcen.

Auf profil-Anfrage ruderte Kinberger etwas zurück: Seine Aussage zum Absaugen sei „natürlich eine kernige Abkürzung, aber es ist richtig, dass wir in Salzburg weniger Kassenstellen bekommen, als wir brauchen.“ 

Maria Prchal

Maria Prchal

ist seit 2025 Redakteurin im Digitalteam. Ihre Schwerpunkte sind unter anderem Sozialpolitik, Klima und technische Themen.