Versteckte Sozialleistungen im Pensionsbudget? Korosec im Faktencheck
„[…] die 34 Milliarden, die da immer gesagt werden, das ist ein Viertel unseres Budgets – stimmt absolut nicht. Wenn man ganz seriös sagt: Was ist Pension und was ist Armutsbekämpfung oder Sozialleistung.“
ZIB2, ORF
Größtenteils richtig
„Ich möchte keinen Euro davon missen. Aber zu Pensionen gehört es nicht dazu“, sagte Ingrid Korosec Ende Mai in der ZIB 2. Sie argumentierte, dass im Bundesbudget Sozialleistungen unter dem Posten Pensionen verbucht werden würden. Dadurch wären die tatsächlichen Pensionskosten für den Staat verzerrt dargestellt. Aber hat sie damit recht?
Pensionistenvertreterinnen und -vertreter sind realpolitisch harte Verhandlungspartner, wenn Pensionen unterhalb der Inflation angepasst werden sollen. Sie berufen sich auf das Versicherungsprinzip und wollen ihre Auszahlungen wertgesichert sehen. Bedarfsorientierte Sozialleistungen folgen hingegen einer anderen Logik: Sie richten sich nach sozialer Notlage.
Ein Blick in die Budgetunterlagen 2026 zeigt: Die Beamtenpensionen, im Budget als „Ruhegenuss“ ausgewiesen, werden mit 13,8 Milliarden Euro in UG 23 verbucht. Anzumerken ist, dass diese Pensionen nicht über eine kapitalgedeckte Versicherung finanziert, sondern direkt vom Staat ausbezahlt werden. Die tatsächlichen Nettokosten sind niedriger als der veranschlagte Betrag, weil vom ausbezahlten Ruhegenuss Abgaben fällig werden, die wieder an den Staat zurückfließen.
Anders verhält es sich bei den gesetzlichen Pensionen. Diese werden über die Pensionsversicherung abgewickelt. Da die Beitragseinnahmen bekanntlich nicht ausreichen, übernimmt der Bund im Rahmen der Ausfallhaftung die Differenz zwischen Einnahmen und Aufwendungen der Pensionsversicherung. Im Budget ist dieser Bundesbeitrag in UG 22 mit 20,2 Milliarden Euro verbucht.
Zusammen ergibt das die diskutierten 34 Milliarden Euro an Pensionskosten. Das heißt: Rund 27 Prozent der Bundesausgaben fließen in die Bezuschussung des Pensionssystems.
In UG 22 enthalten sind auch die von Korosec zu Recht angesprochenen Ausgleichszulagen: eine finanzielle Aufstockung, wenn Pensionen unter einem festgelegten Richtsatz (Mindestpension) liegen – eine bedarfsorientierte Sozialleistung. Mit 1,3 Milliarden Euro machen die Ausgleichszulagen rund einen Prozentpunkt der Bundesausgaben aus. Es bleiben also rund 26 Prozent des Staatshaushalts, die für Pensionen veranschlagt sind.
profil fragte beim Seniorenbund nach, welche Sozialleistungen den Budgetposten Pensionen darüber hinaus signifikant verzerren würden. Korosecs Büro rechnet auf Basis der Budgetzahlen 2025 vor und beruft sich dabei auf das Mittelfristgutachten der Alterssicherungskommission sowie auf eine Wifo-Studie: Rund ein Viertel der Kosten würde demnach nicht in Pensionsaufwendungen, also an die Pensionistinnen und Pensionisten, fließen. Aber wohin dann?
Neben der Auszahlung von Pensionen übernimmt die Pensionsversicherung weitere Aufgaben. Dazu zählen etwa Gesundheitsvorsorge als präventive Maßnahme gegen Berufsunfähigkeit, Zuschüsse für Selbstständige und Bauern, die reduzierte Versicherungsbeiträge bezahlen, sowie Beiträge für Menschen in längerer Krankheit, im Mutterschutz, im Präsenz- oder Zivildienst, für Teilversicherte oder Arbeitslose. Wenn aufgrund fehlender Erwerbsarbeit keine regulären Beiträge an die Pensionsversicherung geleistet werden, springt die öffentliche Hand ein.
| Ausgabenposten | Betrag |
| Ausgleichszulage | 1,3 Milliarden Euro |
| Kindererziehung | 0,4 Milliarden Euro |
| Wochen-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Rehageld | 0,8 Milliarden Euro |
| Präsenz- und Zivildienst | 0,1 Milliarden Euro |
| Gesundheitsvorsorge | 1,7 Milliarden Euro |
| Zuschuss für Selbstständige | 0,8 Milliarden Euro |
Von den für 2025 für die gesetzlichen Pensionen veranschlagten 19,4 Milliarden Euro flossen 5,1 Milliarden Euro, also rund ein Viertel, nicht direkt in Pensionsaufwendungen, sondern in andere Leistungen, die von der Pensionsversicherung übernommen werden.
Im Budget sind all diese Ausgaben unter UG 22 zusammengefasst und nicht näher aufgeschlüsselt. Der parlamentarische Budgetdienst bemängelt auf profil-Anfrage das „hohe Aggregationsniveau“ dieses Postens. Schon in der Budgetanalyse 2025 kritisierte er: „Eine Aufteilung auf die Teilkomponenten würde die Transparenz deutlich erhöhen.“
Korosec hat damit einen Punkt: Weil unter dem Posten gesetzliche Pensionen unterschiedliche Ausgaben zusammengefasst werden, erscheint er um rund ein Drittel größer, als es die reinen Pensionsauszahlungen nahelegen.
Allerdings handelt es sich bei den Ausgaben aber nicht durchgehend um klassische Sozialleistungen zur Armutsbekämpfung, denn Selbstständige oder Bauern, die beispielsweise Beitragsunterstützungen für die Pensionsversicherung erhalten, müssen nicht zwangsläufig armutsgefährdet sein. Dasselbe gilt für Beziehende von Kranken- oder Wochengeld. Und dass der Staat einspringt, damit der verpflichtende Wehr- oder Zivildienst nicht für eine schlechtere Pension sorgt, ist auch keine Sozialleistung.
Fazit
Ingrid Korosecs Aussage ist größtenteils richtig. Ihr Einwand, dass nicht sämtliche Pensionskosten des Bundes direkt in Pensionsauszahlungen fließen, ist sachlich nachvollziehbar. Bis auf die Ausgleichszulage sind die Bundeszuschüsse jedoch nicht nur Sozialleistungen. Im Bundesbeitrag stecken unterschiedliche Ausgaben der Pensionsversicherung, die aus ihrer Gebarung heraus anfallen. Dass damit ausschließlich armutsbekämpfende Maßnahmen finanziert werden würden, stimmt nicht.