ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti im Faktencheck
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Marchetti im Faktencheck: Doch, es wurde gegen Gernot Blümel ermittelt

ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti rückt aus, um August Wöginger zu verteidigen, und vergleicht die „Vorverurteilung“ mit Ex-Finanzminister Gernot Blümel, bei dem es keinen Anfangsverdacht oder Ermittlungen gegeben hätte. Der Vergleich hinkt.

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[...] nehmen wir zum Beispiel Gernot Blümel. Der wurde angezeigt, ist als Finanzminister zurückgetreten, [...] und es gab dann nicht einmal einen Anfangsverdacht und es wurde nicht einmal begonnen zu ermitteln, weil nichts da war, das belastbar war.

Nico Marchetti (ÖVP), 05.05.2026

ORF-Sendung „Report“

Falsch

Just als August Wöginger (ÖVP) letzten Montag am Landesgericht Linz zu einer bedingten Haftstrafe nicht-rechtskräftig verurteilt wurde, rückte ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti zur Verteidigung seines Parteikollegen aus. In der ORF-Sendung „Report“ kritisierte er „die Vorverurteilung“ des erstinstanzlich-verurteilten Wögingers, noch vor Abschluss des Berufungsverfahrens, die Wögingers Anwalt angekündigt hat. Über Politiker werde „ja schon geurteilt, wo überhaupt erst eine Anzeige stattfindet“, sagte Marchetti.

Als Beispiel nannte er den früheren Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Dieser sei angezeigt worden und habe sich deshalb gezwungen gesehen, alle politischen Funktionen zurückzulegen, wobei es „nicht einmal einen Anfangsverdacht“ oder Ermittlungen gegeben hätte.

Eines vorweg: Gernot Blümel ist bis heute unbescholten. Er wurde weder angeklagt noch verurteilt. Dennoch gab es während seiner politischen Laufbahn Verdachtsmomente von Ermittlungsbehörden gegen ihn.

Was stimmt: Am 2. Dezember 2021 trat Gernot Blümel als Finanzminister zurück. Nur wenige Stunden zuvor hatte sich Ex-Kanzler Sebastian Kurz aus der Politik zurückgezogen. Damals begründete Blümel seinen Rückzug vor allem mit der Belastung für seine Familie, die wegen seiner politischen Tätigkeit immer wieder mit Morddrohungen konfrontiert gewesen sei.

Zu diesem Zeitpunkt war Blümel, anders als von Marchetti behauptet, sehr wohl Beschuldigter in Korruptionsermittlungen. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Nachricht des damaligen Novomatic-Chefs Harald Neumann an Blümel, abgeschickt am 12. Juli 2017. Darin schrieb Neumann: „(...) bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz (erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problemes, das wir in Italien haben! Glauben Sie, geht sich das noch diese Woche aus?? lg Harald.“

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hegte den Verdacht, Neumann oder Novomatic habe Sebastian Kurz eine Spende in Aussicht gestellt. Im Gegenzug sollte Kurz dem Glücksspielkonzern bei einem Problem mit den Finanzbehörden in Italien helfen. Dort drohte Novomatic eine Steuernachzahlung von bis zu 60 Millionen Euro. Der Verdacht lautete auf Bestechung eines Amtsträgers. Blümel wiederum soll sich aus Sicht der Ermittler zum Mittäter gemacht haben, indem er das Angebot an Kurz weitergeleitet habe.

Der Anfangsverdacht beruhte also nicht bloß darauf, dass ein Manager Kontakt zu einem Politiker suchte oder eine Parteispende im Raum stand – beides ist für sich genommen nicht illegal. Strafrechtlich relevant wäre erst die Verknüpfung einer versprochenen Spende mit einem konkreten Amtsgeschäft. War der Anfangsverdacht berechtigt? Novomatic legte später Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung in ihrer Zentrale ein und stellte dabei den Anfangsverdacht gegen Neumann und Blümel in Frage. Das Oberlandesgericht Wien bejahte daraufhin die Rechtmäßigkeit des Verdachts.

Die WKStA ermittelte – und führte am 11. Februar 2021 sogar eine Hausdurchsuchung in Blümels Privatwohnung durch. Bevor die Beamten die Wohnung durchsuchen konnten, verließ Blümels Lebensgefährtin mit dem gemeinsamen Baby im Tragetuch (und nicht im später oft zitierten Kinderwagen) und einem Privatlaptop die Wohnung. Dies passierte in Absprache mit der WKStA, als die Beamten nach weiteren Geräten fragten, schickte Blümel seinen damaligen Kabinettschef, um das Notebook abzuholen und es der WKStA zu übergeben. Blümel legte später kein Rechtsmittel gegen die Hausdurchsuchung ein.

Im Ibiza-Untersuchungsausschuss wurde die Hausdurchsuchung erneut rechtlich für Blümel relevant. Die Opposition warf Blümel wegen divergierender Aussagen im Ausschuss und in den Chats eine bewusste Falschaussage vor und brachte im Februar 2021 eine Sachverhaltsdarstellung ein. Die WKStA sah allerdings keinen stichhaltigen Anfangsverdacht, um Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage einzuleiten. Medial bekannt wurden die Einstellungen dreier Anzeigen im November 2021, ein Monat vor Blümels Rücktritt. Weitere Anzeigen gegen Blümel wurden ebenfalls eingestellt.

Am 12. September 2023 informierte die WKStA darüber, dass auch die Ermittlungen gegen Gernot Blümel, aufgrund derer auch die Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, eingestellt worden sind. „Der Chatverlauf für sich allein genommen lässt ohne weitere Beweisergebnisse keine eindeutig strafbare Auslegung zu. In relevanten Bereichen sind Beweismittel nicht mehr vorhanden bzw. wurden Daten zu dienstlicher Kommunikation gelöscht“, so die WKStA damals.

Die ÖVP gab auf profil-Anfrage bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme ab.

Fazit

Marchettis Aussage ist falsch. Gegen Ex-Finanzminister Gernot Blümel bestand 2021 ein Anfangsverdacht wegen Bestechlichkeit. Blümel wurde während seiner Zeit als Minister im Zuge der Novomatic/Casag-Ermittlungen als Beschuldigter geführt. Die Ermittlungen gegen ihn führten zu einer Hausdurchsuchung. Blümel trat am 4. Dezember 2021 von seinen politischen Funktionen zurück. 2023 stellte die WKStA die Ermittlungen gegen den Ex-Finanzminister ein. 

Marchetti zielt mit seiner Argumentation wohl auf Politiker ab, die nach Anzeigen zurücktreten und damit politische Konsequenzen tragen müssen, ohne verurteilt worden zu sein. Gernot Blümel ist dafür aber ein schlechtes Beispiel: Einerseits gab es einen Anfangsverdacht gegen Blümel und er blieb während der Ermittlungen auch im Amt. Andererseits trat er offiziell gar nicht wegen der Ermittlungen zurück. Er legte sein Amt erst an dem Tag zurück, an dem sein Weggefährte und Förderer Sebastian Kurz zurückgetreten war.

Kevin Yang

Kevin Yang

seit 2024 Redakteur und Faktenchecker bei profil Digital. Schwerpunkte: Arbeitsmarkt, Wirtschaftsrecht und Wohnbau. Davor bei „Wiener Zeitung“ und ORF.