Florian Teichtmeister betritt mit seinem Anwalt Rudolf Mayer einen Gerichtssaal am Straflandesgericht Wien
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0,88 Gramm Kokain auf der Wiesn

Nach seiner Verhaftung wegen Kokainkonsums und -besitz drohen dem unter gerichtlichen Auflagen stehenden Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister nun empfindliche Konsequenzen.

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Per WhatsApp war in der befremdeten Society-Bubble schon im September ein vermeintlich harmloses Bild aus Florian Teichtmeisters inzwischen nicht mehr frei zugänglichem Instagram-Account kursiert: der 45-jährige Schauspieler, in ländlicher Aufmachung in die Kamera lächelnd, an seiner Seite eine junge, blonde Frau im Dirndl. Das Tandem-Selfie war im Inneren eines Bierzelts am Münchner Oktoberfest aufgenommen worden.

Am Tag nach dem Ende der heurigen Wiesn, am vergangenen Montag (6. Oktober), straften Eil-Meldungen die vermeintliche Idylle Lügen: Florian Teichtmeister am Oktoberfest verhaftet! 

Die Veröffentlichung der Nachricht kam mit reichlich Verspätung, denn tatsächlich war der wegen des Besitzes von pädophilem Bildmaterial 2023 verurteilte Wiener schon am 27. September „auf frischer Tat beim Konsum und Besitz von Kokain betreten worden”, wie es in der Anzeige des Kriminaldezernats 8 München heißt. Nahezu lobend wurde darin auch sein unverzügliches Schuldeingeständnis erwähnt. Offensichtlich war der Bier-beschwingte Teichtmeister beim Genuss der Droge ertappt worden, wobei auch fast ein Gramm Kokain bei ihm sichergestellt wurde. Kokain ist das Suchtmittel, von dem Teichtmeister, wie er selbst in seinem Prozess angeben hatte, in den schwersten Stadien seines pathologischen Verhaltens über Monate hinweg bis zu drei Gramm täglich konsumiert hatte, und dessen rauschartige Wirkung sein pädophiles Suchtverhalten zusätzlich verstärkt habe.  

In Folge der Münchner Anzeige wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen, datiert mit dem ersten Oktober, die folgende, profil vorliegende Anweisung ausgegeben: „Die genannte Person (Mag. Florian Teichtmeister, Anm.) ist sogleich fest zu nehmen und der Forensisch-psychiatrischen Abteilung Z 6 der Justizanstalt Wien-Josefstadt ohne unnötigen Aufschub, längstens binnen 48 Stunden nach Festnahme, zur Behandlung wie bei einer Krisenintervention zu übergeben. Das Landesgericht ist von der Festnahme unverzüglich zu verständigen.” 

Im Folge der richterlicher Weisung meldete sich Teichtmeister in Tirol bei der Polizei und wurde in die Justizanstalt Innsbruck überstellt. 

Die genannte Person (Mag. Florian Teichtmeister, Anm.) ist sogleich fest zu nehmen und der Forensisch-psychiatrischen Abteilung Z 6 der Justizanstalt Wien-Josefstadt ohne unnötigen Aufschub, längstens binnen 48 Stunden nach Festnahme, zur Behandlung wie bei einer Krisenintervention zu übergeben.

Anweisung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen

vom 1. Oktober 2025

„Es handelte sich um exakt 0,88 Gramm, die bei meinem Mandanten sicher gestellt wurden”, erklärt Teichtmeisters Rechtsanwalt Rudolf Mayer: „Jetzt gilt es mittels einer Krisenintervention festzustellen, ob es sich um einen einmaligen Ausrutscher oder einen kontinuierlichen Verstoß gegen die Auflagen handelt, sprich ob er schon seit Monaten abgestürzt ist.”

Am Donnerstag, den 9. Oktober, wird Teichtmeister nach Wien, jedoch nicht in die Abteilung Z 6, sondern ins Forensisch-therapeutische Zentrum Wien-Mittersteig im Bezirk Margareten überstellt werden. Der „Mittersteig”, so das Kürzel für die Institution, ist eine Sonderanstalt, in der vorrangig geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden. Dort könnte Teichtmeister nun vorerst bis zu drei Monate bleiben müssen.

Denn der einst gefeierte Burg-Schauspieler und langjährige Star der ORF-Krimiserie „Die Toten von Salzburg” hat mit dem Besitz des Suchtmittels empfindlich gegen seine gerichtlich verordneten Auflagen verstoßen.

Die Bedingungen für seine „bedingten” zwei Jahre Haft lauten nämlich: Neben einer „hochfrequenten forensischen Psychotherapie” zur Vermeidung des pädophil inklinierten Internet-Verhaltens und „begleitender engmaschiger forensisch-psychiatrischer Behandlung” habe er „sich jeglichen Konsums alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Substanzen (...) zu enthalten und seine Alkohol- und Drogenabstinenz durch regelmäßige Kontrollen nachzuweisen.” 

Teichtmeister war 2023 angeklagt worden, seit dem Jahr 2008 insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchs-Darstellungen von Kindern und Jugendlichen gesammelt und Teile davon auch selbst zu sadistischen Collagen mit brutalen Textanmerkungen verarbeitet zu haben.

Da Teichtmeister, in Rechtsvertretung von Rudolf Mayer, sich beim Prozess reuig und in Selbsterkenntnis „einer Persönlichkeitsstörung, die er sich nicht ausgesucht hat” (so Mayer) zeigte, fiel das Urteil verhältnismäßig mild aus: Zwei Jahre bedingte Haft und die ebenso bedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – mit dem Zusatz, dass sich der Schauspieler unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit keinerlei Drogenkonsum und Rückfälligkeiten in alte Verhaltensmuster wie dem Sammeln von einschlägigem Bildmaterial zuschulden kommen lassen darf. Teichtmeister musste de facto keinen Tag in Strafhaft verbringen, sondern sich nur regelmäßig auf Drogenabstinenz untersuchen lassen und sich auch einer regelmäßigen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung unterziehen: „Wenn er all diesen Dingen nachkommt, ist er ein freier Mensch und kann auch ebenso leben”, erklärt Anwalt Mayer. Dieser für den Angeklagten verhältnismäßig glimpfliche Ausgang könnte jetzt eine empfindliche Wendung nehmen.

Rudolf Mayer skizziert die möglichen Szenarien, die Teichtmeister jetzt drohen: „Ist der Konsum nachweislich ein einmaliger Ausrutscher gewesen, ist das ein minimales Delikt und eine bezirksgerichtliche Angelegenheit. Das wäre der Bestfall. Weitaus schlimmer wird es für ihn, wenn er sich als regelmäßiger Konsument erweist. Dann werden die Maßnahmen entsprechend verstärkt und weit engmaschiger werden.”

Das „Worst Case Scenario” (so Mayer) trete ein, „wenn festgestellt werden würde, dass er weiteres missbräuchliches Material von Kindern und Jugendlichen in Kombination mit Substanzenkonsum hochgeladen hat.”

Ein beleuchtetes Kettenkarussel am Münchner Oktoberfest 2025
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Ist dies der Fall, müsste Florian Teichtmeister mit hoher Wahrscheinlichkeit die Haftstrafe von zwei Jahren verbüßen, einen erneuten Prozess über sich ergehen lassen und mit einer neuen, zusätzlichen Gefängnisstrafe rechnen. Weiters könnte er „auf unbestimmte Zeit“ in der „Maßnahme”, also in einer Forensisch-therapeutischen Sonderanstalt, verschwinden: „Wenn er da das Pech hat, dass ihm alljährlich dort ein Psychiater erklärt, dass er noch nicht geheilt ist, kann das rein theoretisch auch noch Jahrzehnte dauern.”

Generell sei Kokainkonsum mittlerweile Wiesn-Alltag, wie ein Drogenfahnder der „Bild”-Zeitung berichtete. Das Resümee des Oktoberfests 2025 steht mit Stand vom vergangenen Sonntag bei 148 Drogenverstößen; das „Naserl” scheint auf der exzessgeladenen Veranstaltung inzwischen fast so weit verbreitet wie die Maß Bier. „Von den 300.000 Menschen dort ist ein hoher Prozentsatz auf Kokain drauf,” meint Rudolf Mayer. 

Während unbescholtene ertappte Wiesn-Kokser, je nach mitgeführter Menge, im Freistaat Bayern mit Geldstrafen von bis zu 60 oder 70 Tagsätzen zu rechnen haben, könnten die 0,88 Gramm für Florian Teichtmeister durchaus empfindliche, lebensverändernde Konsequenzen haben.

Angelika Hager

Angelika Hager

leitet das Gesellschafts-Ressort