Ingrid Brodnig
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Wie kann ich Hasskommentare melden?

Facebook, YouTube und Co wird nun per Gesetz strenger auf die Finger geschaut. Hier eine Anleitung, wie Sie von großen Plattformen eine Prüfung herabwürdigender Kommentare verlangen können.

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„Man sollte sich einfach ein Beispiel an der französischen Revolution nehmen. Die abgehobene ‚Elite‘ einfach einen Kopf kürzer machen. Thema erledigt“, postet jemand unter einem Beitrag von FPÖ-Chef Herbert Kickl.

„Gehän...gehört diese sa.....“, schreibt jemand über den Mediziner Anthony Fauci.

„Soll sie bitte wo runterspringen, geht sicher keinem ab“, kommentiert jemand unter einem Artikel über Aktivistinnen, die wegen der Klimakrise keine Kinder kriegen wollen.

All das sind Postings auf Facebook, die Gewalt fordern bzw. den Tod von Menschen gutheißen. Was aber recht unbekannt ist: Es gibt mittlerweile eine gute Methode, beleidigende und bedrohliche Kommentare großen Internetplattformen zu melden. Seit dem Frühjahr müssen Facebook, YouTube, Twitter und Co. das Kommunikationsplattformen-Gesetz (kurz: KoPl-G) befolgen. Plattformen sind verpflichtet, gemeldete Postings binnen 24 Stunden zu überprüfen, in komplizierten Fällen binnen sieben Tagen. Wenn Plattformen rechtswidrige Postings systematisch stehen lassen, droht ihnen eine Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro. Im Folgenden werde ich beschreiben, wie man diese Formulare findet und warum es sinnvoll ist, den Plattformen herabwürdigende Äußerungen zu melden.

Wie melde ich beleidigende Postings auf Facebook?

• Auf Facebook gibt es neben Kommentaren drei Punkte: Klicken Sie darauf und dann auf „Feedback geben oder diesen Kommentar melden“ (am Handy sieht man die drei Punkte nicht, stattdessen klickt man in der App länger auf den Kommentar und wählt dann „Support erhalten oder Kommentar melden“).

• Wichtig: Im Menü, das nun auftaucht, wählt man die Antwort „Beitrag als rechtswidrig gemäß KoPl-G melden“. Dann prüft Facebook die Meldung nach dem österreichischen Gesetz und nicht nach den internen Richtlinien.

• Nun kommt das Meldeformular: Hier kann man Straftatbestände wie Beleidigung oder gefährliche Drohung auswählen – Facebook muss das dann prüfen.

Wie melde ich beleidigende Postings auf TikTok?

• TikTok funktioniert ähnlich wie Facebook. Am Desktop-Computer sieht man neben Kommentaren drei Punkte: Darauf klicken und „Melden“ wählen. In der App drückt man länger auf das Posting und dann auf „Melden“.

• Auch hier: Klicken Sie auf „Fällt unter das Kommunikationsplattformen-Gesetz“, damit das Posting nach dem Gesetz und nicht nach TikToks eigenen Regeln überprüft wird.

• Hier kommt nun das Meldeformular, bei welchem man Straftatbestände wie „§ 115 StGB – Beleidigung“ aussuchen kann. Wählen Sie jene Tatbestände, die für Sie passend klingen. Sie müssen nicht wissen, ob das gemeldete Posting wirklich den Straftatbestand erfüllt – das muss dann ohnehin TikTok prüfen.

Wie melde ich beleidigende Postings auf YouTube?

• Auf YouTube ist das Melden komplizierter. Wenn Sie einen Kommentar unter einem Video melden wollen, können Sie dieses Formular aufrufen: https://support.google.com/youtube/contact/hatespeech_complaint.

• YouTube fordert viel Information: Man muss händisch Paragrafen in ein Formular eintragen. Ebenso will YouTube einen Link zum Gesetzestext, auf den man sich bezieht. Das ist umständlicher als bei Facebook und TikTok, bei denen man einfach im Menü Tatbestände anklickt. Wenn Sie Inhalte auf YouTube melden wollen, finden Sie hier eine detaillierte Anleitung: http://bit.ly/Hasskommentare-melden. Ich halte es für frustrierend, wie kompliziert YouTubes Formular für Nichtjurist:innen ist.

Wie melde ich beleidigende Postings auf Twitter?

Bisher stellt Twitter kein Meldeformular nach dem Gesetz zur Verfügung. Für mich ist nicht ersichtlich, ob oder in welcher Weise sich diese Plattform an das österreichische Gesetz hält – auf meine Anfrage hin erklärte die Pressestelle von Twitter, sie kommentiere dieses Thema nicht.

Was bringen diese Meldungen? Das Gute ist: Man kann sich beschweren, wenn eine Plattform ein rechtswidriges Posting trotz Meldung nicht löscht. Facebook hat zum Beispiel das Posting nicht gelöscht, in dem es hieß: „Soll sie bitte wo runterspringen, geht sicher keinem ab“. Ist man mit der Entscheidung einer Plattform unzufrieden, kann man die gesetzlich verankerte Beschwerdestelle kontaktieren. Siehe: beschwerde.rtr.at. Die Behörde kann sowohl Geldstrafen für säumige Plattformen verhängen (bis zu zehn Millionen Euro pro Unternehmen) als auch Auflagen machen, welche Informationen die Plattformen offenlegen müssen. So hat Facebook nun seinen ersten Transparenzbericht offengelegt. Zwischen 1. April und 30. September 2021 erhielt Facebook 9511 Meldungen nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz, 1654 dieser Meldungen führten zu einer Sperre oder Löschung.

Erschütternd ist die Bilanz YouTubes: Zwischen April und September 2021 wurde kein einziger Kommentar auf YouTube nach dem Kommunikationsplattformen-Gesetz gemeldet. Umso wichtiger ist, Bürger:innen über die neuen Meldemöglichkeiten zu informieren – und zum Beispiel von YouTube zu verlangen, das Meldeformular leichter benutzbar  zu machen. Gerade ein Riese wie YouTube hat hier Verantwortung, es User:innen leicht zu machen, Hass im Netz zu melden!

Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.