Angeschwärzt

Angeschwärzt: Bürgerinitiativen fordern mehr Transparenz

Amtsgeheimnis. Bürgerinitiativen fordern mehr Transparenz. Die Koalition verspricht ein Gesetz

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Georg Holzer, Journalist und Blogger in Kärnten, staunte über das seltsame Antwortschreiben des Büros des Kärntner Landeshauptmanns. „Mir ist wirklich die Spucke weggeblieben, wie frech Politiker Anfragen von Bürgern behandeln.“ Auf seine Frage, wie viel Geld Gerhard Dörfler im laufenden Wahlkampf für Werbegeschenke ausgegeben hat, beteuerte ein Mitarbeiter, dass Dörfler Werbegeschenke „weder angeschafft noch zur Verteilung gebracht“ habe. Doch schon im nächsten Satz stand das genaue Gegenteil: „Davon zu unterscheiden sind bewusstseinsbildende Informationskampagnen, in deren Zuge es teilweise auch zur Verteilung von entsprechendem Informationsmaterial bzw. dem Informationszweck dienlichen Sachartikeln gekommen ist.“ Wie viel Steuergeld für solche „Sachartikel“ ausgegeben wurde, verriet Dörfler nicht.

Eine frühere Anfrage Holzers an den Landeshauptmann blieb bis heute unbeantwortet. Unter Berufung auf das Kärntner Informations- und Statistikgesetz wollte er die Kosten aller Inserate, welche die Landesregierung für die Landtagswahlen 2009 schalten ließ, erfahren. In zwei In­stanzen wurde eine konkrete Auskunft mit Verweis auf zu hohen Verwaltungsaufwand für die Beantwortung verweigert.

Erst der Verwaltungsgerichtshof in Wien gab Holzer Recht. Das Land Kärnten hätte durch vorhandene Controlling-Mechanismen „die begehrten Auskünfte mit verhältnismäßig geringem Aufwand“ erteilen können, so das Höchstgericht.

„Information ist ein Recht“
Österreich ist das letzte Land in der EU, in dem das Amtsgeheimnis noch immer in der Verfassung verankert ist. Protokolle des Ministerrats bleiben gleich 30 Jahre lang unter Verschluss. Die vom Politologen Hubert Sickinger und dem früheren profil-Journalisten Josef Barth gegründete Initiative www.transparenzgesetz.at bekämpft dieses Relikt des Obrigkeitsdenkens mit öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen. „Information ist kein Privileg, es ist ein Recht“, so Barth. „Darum braucht es ein Transparenzgesetz, um staatliches Handeln für jeden nachvollziehbar zu machen. Information darf nicht nach politischen Gesichtspunkten gefiltert werden.“

Was Bürger erfahren dürfen und was nicht, legten Politiker und Behörden bisher oft nach eigenem Gutdünken fest. Das 1986 verabschiedete Auskunftspflichtgesetz sieht vor, dass Informationen von Bundesorganen nur dann gegeben werden müssen, „wenn eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht“. Auch „mutwillig gestellte“ Anfragen müssen nicht beantwortet werden. Ein Freibrief für auskunftsunwillige Behörden, wie eine Auswahl von dokumentierten Fällen zeigt:

In Langenzersdorf (Niederösterreich) erkundigte sich ein Bürger nach der Anzahl der bei Lokalwahlen abgegebenen Vorzugsstimmen und wurde mit dem Hinweis auf „Amtsgeheimnis“ und „Datenschutz“ abgewiesen.

In Wien wollte die „Initiative Denkmalschutz“ vom Magistrat erfahren, in welcher Frist zwei Bezirksvertretungen zur Änderung von Flächenwidmungsplänen ihre Stellungnahme abgeben müssen. Nach der Auskunftsverweigerung durch die Magistratsabteilung 21A kam Ende Dezember 2012 der ablehnende Bescheid vom Berufungssenat der Stadt Wien, der auf die verfassungsmäßige Verschwiegenheitspflicht der Baubehörde hinwies. „Außerdem hieß es, wir hätten mutwillig Anfragen gestellt“, so Markus Landerer von der Initiative. „Wir wurden als Querulanten abgeschasselt.“

Anfragen nach der Zahl und der Art von Tierversuchen in der Pharmaindustrie wollte das Gesundheitsministerium nicht beantworten. Die niederösterreichische Grünen-Chefin Madeleine Petrovic blitzte mit ihrer Anfrage nach der Anzahl der durch Spitalskeime verursachten Todesfälle in heimischen Krankenhäusern ab. „Obwohl es darüber Aufzeichnungen gibt, wurden uns diese verweigert“, so Petrovic.

In Innsbruck wollte ein Medizinstudent nach einer Unterbrechung sein Studium im Wintersemester fortsetzen, und zwar auf einem der durch Studienabbrecher freigewordenen Plätze. Er wurde abgelehnt und wollte daraufhin die Anzahl der nachbesetzten Studienplätze erfahren. Er wurde abgewimmelt und ging in der Folge bis zum Verwaltungsgerichtshof.

Mit Steuergeld bezahlte Studien oder Gutachten landen oft unveröffentlicht in den Archiven der Behörden, wie zuletzt das ORF-Magazin „Report“ aufdeckte: So durfte ein Bericht über die Auswirkungen des Semmering-Bahntunnelbaus auf das Weltkulturerbe nicht publiziert werden. Das Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gab keine Begründung dafür. Auch eine Studie über „Asylwerber und Drogenkriminalität“ wurde nie publiziert.

Initiativen im Internet
Im Internet fordern inzwischen zahlreiche Interessengruppen mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung. Bei www.fragdenstaat.at werden erste Anfragen – etwa zu den Gegengeschäften zum Eurofighter-Kauf oder zur Bildungspolitik – präsentiert. Bei www.meineabgeordneten.at werden das Abstimmverhalten oder die Nebenbeschäftigungen der Volksvertreter online gestellt.

Im Parlament tagt der Unvereinbarkeitsausschuss, der die Nebeneinkünfte und Beteiligungen der Abgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung prüft, hinter verschlossenen Türen. Berichte und Entscheidungen des Ausschusses werden nicht veröffentlicht, da mit Rücksicht auf personenbezogene Daten Vertraulichkeit vereinbart wurde.

Mit ähnlicher Begründung wurde im Vorjahr von der Parlamentsdirektion eine Anfrage des Stadtmagazins „Falter“ nach den Spesenabrechnungen der Abgeordneten abgelehnt. In Großbritannien hatte 2009 eine Journalistin mit beharrlichen Eingaben nach dem britischen „Freedom of information act“ den Spesenskandal von britischen Abgeordneten und Regierungsmitgliedern aufgedeckt. Diese hatten sich sogar Friseurbesuche, Hausgehilfen und Gärtner aus Steuermitteln bezahlen lassen.

Jüngste Protestaktionen der Initiative „Transparenzgesetz.at“ gegen das Amtsgeheimnis in Österreich führten zu einem unerwarteten Erfolg. Erstmals sagte die Regierung ihre Unterstützung zu. Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) kündigte an, die Auskunftspflicht von öffentlichen Institutionen sollte bis auf wenige Ausnahmen zur Regel werden. Schon diese Woche soll der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts erste Vorschläge für ein neues Informationsgesetz vorlegen. Auch von der ÖVP kam rasch Zustimmung. Staatssekretär Sebastian Kurz trat für einen „gläsernen Staat statt gläsernen Bürgern“ ein und forderte, dass alle mit Steuergeld finanzierten Studien künftig auch veröffentlicht werden müssten.
Doch nicht alle Daten sollen veröffentlicht werden. „Das Recht auf Information endet beim Schutz der Privatsphäre“, erklärt Jürgen Schwarz, Sprecher von Staatssekretär Ostermayer im Bundeskanzleramt. „Niemand braucht zu wissen, wie viel Förderung jemand für ein behindertes Kind erhält oder wie viel Steuern eine private Person entrichtet hat.“ Ausnahmen müsse es auch für das Redaktionsgeheimnis – etwa beim öffentlich-rechtlichen ORF – geben.

Diese Woche werden die Grünen im Nationalrat einen Antrag für ein neues Informationsfreiheitsgesetz einbringen. „Die Auskunftsrechte müssen in der Verfassung verankert werden“, fordert der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. „Ausnahmen im Sinne der Staatssicherheit oder des Persönlichkeitsschutzes müssen genau definiert werden, damit sich die Behörden nicht hinter einer Generalklausel verstecken können.“

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk, einer der Initiatoren der Initiative für ein Transparenzgesetz, will erreichen, „dass Informationen von Politikern und öffentlichen Stellen nicht mehr nach Gutsherrenart erteilt werden“. Denn das Justizministerium hatte seine Anträge höchst unterschiedlich behandelt. Durfte er den Jahresbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft 2010 noch vollständig erhalten, blieb der Bericht über das Jahr 2011 unter Verschluss. Dabei hatte der damalige Leiter dieser Staatsanwaltschaft, Walter Geyer, als Autor darin keinerlei Amtsgeheimnisse entdeckt. Doch Justizministerin Beatrix Karl gab den Bericht nicht frei, da er „Informationen zu laufenden Verfahren“ enthalte. In Wahrheit dürfte der Ministerin die dort festgehaltene Kritik an der akuten Personalnot in dieser Staatsanwaltschaft unangenehm gewesen sein.

Der inzwischen pensionierte Staatsanwalt Geyer wertet das Festhalten am Amtsgeheimnis als „österreichische Spezialität“. Dabei begünstige diese die Korruption, so Geyer. „Vieles läuft nicht mehr so direkt wie früher, sondern versteckt über Sonderverträge oder überteuerte Gutachten. Ein neues Transparenzgesetz würde die Korruption in Österreich zumindest erschweren.“