Maria Fekter siegreich gegen benachbarten Fleischer
Fekter und weitere Anrainer in der oberösterreichischen Stadt Attnang-Puchheim hatten gegen die dort von Gruber geplante Wiederaufnahme eines Schlachtbetriebs Einwände wegen Lärm- und Geruchsbelästigung erhoben (profil 23/2011). Gruber hatte zuvor von der Bezirkshauptmannschaft eine Betriebsgenehmigung für vier Stunden an nur zwei Wochentagen erhalten. Anfang Mai 2012 gab der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich Fekters Berufung statt und hob den ersten Bescheid auf. Dagegen brachte wiederum Grubers Anwalt Josef Hofer eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein.
Dieser soll nun prüfen, ob durch Tierlaute und Tiergerüche beim Anfahren des Lkws für die Dauer einer Minute tatsächlich unzumutbare Belastungen für die Nachbarn entstünden. Der Anwalt kritisiert weiters, dass der UVS auch Firmen als Beschwerdeführer zugelassen habe, obwohl diese von Belästigungen gar nicht betroffen sein könnten. Fleischhauer Gruber ist übrigens aus Protest gegen die Vorgangsweise Fekters zwischenzeitlich aus dem ÖVP-Wirtschaftsbund ausgetreten.