Gerichtsurteil bescheinigt Martin Graf grobe Pflichtverletzungen
Neues aus der Causa Graf: Das Oberlandesgericht Wien bescheinigt FPÖ-Nationalratspräsident Martin Graf, Michael Witt und Alfred Wansch in einem heute ergangenen Urteil im Vorstand der Privatstiftung von Gertrud Meschar, grobe Pflichtverletzungen begangen zu haben. Der Vorstand habe Maßnahmen ergriffen, die ein sorgfältiger Geschäftsleiter in dieser Situation keinesfalls ergreifen würde, so das Gericht. Die 90-jährige Wienerin hatte vergangenes Jahr auf Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands geklagt und nun in letzter Instanz Recht bekommen. Auf Graf, Witt und Wansch, die sich inzwischen freiwillig aus der Stiftung zurückgezogen haben, kommen nun Schadensersatzklagen zu. Meschars Anwalt Georg Zanger kündigt profil gegenüber eine Feststellungsklage an. Allein die Steuern, die bei der Auflösung der Stiftung anfielen, betragen 360.000 Euro. Diese fordern wir natürlich zurück, außerdem wollen wir eine Aufwandsentschädigung, so Zanger.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die ehemaligen Stiftungsvorstände beim Ankauf einer Villa in Döbling bestrebt waren, dem Bruder des Drittantragsgegners eine wohlwollende Vermieterin (Stiftung) zu verschaffen. Die Rede ist von Martin Grafs Bruder, der dort ein Restaurant betreibt.