Geld im Getriebe

Julius Meinl: Geld im Getriebe

Affäre Julius Meinl. Seit fünf Jahren stecken die Ermittlungen fest. Wie der Bankier das Verfahren in die Länge zieht

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Man muss die Feste feiern, wie sie fallen. Auch dann, wenn es einen seit geraumer Zeit nicht gar so dringend aufs gesellschaftliche Parkett zieht. Tradition verpflichtet. Am 22. April schlüpft Julius Meinl V. in eine Rolle, welche er zuletzt nach Kräften gemieden hat: die des Gönners. In der Volksoper zu Wien wird unter dem Titel „Wiener Musik und Melange“ zu Klängen von Johann Strauß, Franz Lehár oder Hermann Leopoldi das 150-jährige Jubiläum von „Julius Meinl Kaffee“ besungen. Ein Society-Event ersten Ranges, zweifelsohne. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe hatten sich unter anderem Deszendenten der Familien Mautner Markhof, Thun-Hohenstein, Polsterer-Kattus und Goess angekündigt.

Operettenklänge, roter Samt, blaues Blut, Kaffee und Kipferl: So kitschig kann Wien sein. Und zugleich so dekadent. Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein U-Häftling auf freiem Fuße eine Sause für toute Vienne schmeißt. Der Gastgeber selbst wird aller Voraussicht nach durch Absenz glänzen. Schade eigentlich. Man muss die Feste feiern, wie sie fallen. Wer weiß, wo und in wessen Gesellschaft Meinl auf das 160-jährige Jubiläum der Dynastie anstoßen wird. Und womit.

Am 1. April dieses Jahres jährte sich die Verhaftung des Bankiers und Zuerwerbskaffeerösters zum dritten Mal: Meinl war damals aus einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Wien heraus in Arrest genommen und nach zwei Übernachtungen wieder entlassen worden – gegen eine weltweit wohl singuläre Kaution von 100 Millionen Euro. Die Justiz ermittelt gegen Julius Meinl und eine Reihe weiterer Personen unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs in Zusammenhang mit einer Reihe von Transaktionen in und um die börsennotierte Immobiliengesellschaft Atrium European Real Estate, vormals Meinl European Land (MEL – siehe Kasten). Bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Und genau das ist das Problem.

Der eigentliche Anlassfall liegt mittlerweile bald fünf Jahre zurück. Im August 2007 waren fragwürdige MEL-Wertpapiergeschäfte zum Nachteil Zigtausender Anleger aufgeflogen, die Justiz leitete noch im Herbst jenes Jahres Ermittlungen ein, die schließlich in der vorübergehenden Verhaftung Meinls gipfelten. Spätestens ab da sollte die Affäre eine Dimension erreichen, die in der österreichischen Justizgeschichte ohne Präzedenz ist.

Julius Meinl ist nicht einfach nur Beschuldigter in einem zugegebenermaßen komplexen Strafverfahren. Er ist milliardenschwerer Beschuldigter. Und als solcher führt er seit Jahren eindrucksvoll vor, wie verwundbar das österreichische Rechtssystem ist, wenn es gegen Macht und Geld geht. Der Bankier disponiert über Ressourcen, die es ihm ermöglicht haben, das Verfahren derart zu verschleppen, dass die mutmaßlichen Täter mittlerweile gar als Opfer erscheinen: Erst vor Kurzem musste sich die Staatsanwaltschaft Wien vom Oberlandesgericht rüffeln lassen. Die Richter monierten die überlange Verfahrensdauer und mahnten das Grundrecht auf ein zügiges Verfahren ein.

Wahr ist: Bald fünf Jahre nach Auffliegen der Causa haben die Behörden über die teils schwerwiegenden Verdachtsmomente hinaus nichts Verwertbares in der Hand.

Wahr ist aber auch:
Meinl und Entourage haben keine Kosten gescheut, ebendieses Verfahren in die Länge zu ziehen. Und sich dabei die Verfasstheit der Justiz zunutze gemacht. Die personelle Knappheit, die teils mangelnde Qualifikation und die damit einhergehende fachliche Abhängigkeit von Gutachtern, die Abschaffung von Untersuchungsrichtern im Rahmen der Voruntersuchung, die Amtsverschwiegenheit, die selbst unter Meinls stetem medialem Trommelfeuer nicht ausgehebelt werden darf: All das hat dazu geführt, dass mit einer Anklageerhebung oder gar einem Prozess noch auf Jahre nicht zu rechnen ist.

Wahr ist also: Wer in diesem Lande ein Problem mit der Justiz hat und über das nötige Kleingeld verfügt, kann sich den Richter ziemlich lange vom Hals halten. Vielleicht sogar dauerhaft. 25 Millionen Euro an Rechtsberatungskosten – das ist nach profil-Recherchen jener Betrag, den die Meinl Bank bisher ins Spiel geworfen hat. Was man dafür bekommt? Den aufopfernden Einsatz Dutzender Juristen, Wirtschaftsprüfer und sonstiger Berater – selbstverständlich die Besten ihres Fachs. Herbert Eichenseder, Doyen des Strafrechts; Ernst Schillhammer, Verteidiger fürs harte Jungs; Christian Hausmaninger und Georg Schima, Gesellschaftsrechtler der besseren Gesellschaft; Michael Rami, Scharfmacher unter den Medienanwälten; Heinz Mayer, Gottsei­beiuns unter den Verfassungsexperten; Dietmar Ecker, PR-Berater und Spin-Doktor für betuchte Hoffnungslose.

Sie alle waren spätestens nach der Verhaftung Meinls unermüdlich damit beschäftigt, Ermittlungsfehler der Behörden aufzuspüren, Amtshaftungsklagen anzudrohen, Rechtsmittel zu ergreifen und nebenher unablässig den Rechtsstaat zu geißeln.

Dazu eine breit angelegte orchestrierte Inseratenkampagne, die ihrerseits zehn Millionen gekostet haben soll – wohl auch, um gewisse Medien auf Linie zu bringen. So gab denn auch Meinls Statthalter Peter Weinzierl, selbst ein Beschuldigter, über Monate hinweg den Frühstücksdirektor, im wahrsten Sinne des Wortes. Beim „Meinl am Graben“ im ersten Stock verköstigte er Medienvertreter von Chefredakteuren abwärts mit Wiener Frühstück – Wehklagen über tendenziöse, blutrünstige und verfolgungswütige Staatsanwälte inklusive.

Die Justiz hat es, auch das muss gesagt werden, den Meinl-Agenten nicht allzu schwer gemacht. Dreh- und Angelpunkt einer allfälligen Anklage wäre die Expertise eines Sachverständigen – an welcher es bis heute gebricht. Mit Martin Geyer steigt bereits der dritte Gutachter in den Ring. Im August 2008 war Thomas Havranek nominiert worden. Und das, obwohl er sich ein Jahr zuvor in einem Gastkommentar im „WirtschaftsBlatt“ nicht allzu freundlich zur Causa Meinl geäußert hatte, was seine Unbefangenheit naturgemäß etwas infrage stellte. Die Meinl-Seite wusste davon, hatte zunächst aber keine Einwände gegen dessen Bestellung.

Die Bedenken der Beschuldigten-Anwälte flammten erst auf, nachdem Havranek im Frühjahr 2009 ein kritisches „Vorgutachten“ übermittelt hatte, das wesentlich zu Meinls Verhaftung beitragen sollte. Plötzlich galt Havranek als befangen, Haftrichterin Bettina Deutenhauser sah sich mit der Drohung einer Amtshaftungsklage konfrontiert.

Im Juli 2009 musste sie Havranek auf Druck von Meinls Anwälten schließlich abberufen. Zu allem Überdruss sieht sich der Gutachter jetzt mit einer zehn Millionen Euro schweren Schadenersatzklage konfrontiert: Seine Expertise samt Folgen hätte zu massiven Einlagenabflüssen geführt und die Bank geschädigt.

Die Maßnahme könnte freilich auch als Warnschuss vor den Bug des neuen Sachverständigen Martin Geyer interpretiert werden. Frei nach dem Motto: Spiele er sich nicht.

Zwischenzeitlich war auch der Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner zugange. Im Februar 2010 war er anstelle von ­Havranek eingesetzt worden. Und lieferte bis Ende 2011 nichts Verwertbares, weshalb auch er schließlich abberufen wurde. Kleiner will von der Wiener Anklagebehörde unter Druck gesetzt worden sein. Was insofern stimmen dürfte, als der zuständige Staatsanwalt Markus Fussenegger mit Kleiners Bummelei wenig anfangen konnte – und endlich Ergebnisse einforderte.

Dann wäre da auch die Geschichte mit jenen Dokumenten, die bei Hausdurchsuchungen in der Slowakei (Februar 2009), Liechtenstein und der Schweiz (April 2011) beschlagnahmt wurden. Letztere wurden auf Intervention des Liechtensteiner Treuhänders und langjährigen Meinl-Intimus Heinrich Schwägler, er spielt auch eine Schlüsselrolle in der Causa Karl-Heinz Grasser, gerichtlich versiegelt und konnten bis heute nicht untersucht werden. Schwägler beruft sich, wie auch im Fall KHG, auf sein Berufsgeheimnis. Business as usual.

Ungewöhnlich dagegen die rechtlichen Unwägbarkeiten, die sich in der Slowakei auftaten. Nach gezielten Hinweisen, wonach sensible Papiere an eine Meinl zugerechnete Adresse in Bratislava verbracht worden waren, ließ die Justiz ebenda eine Hausdurchsuchung vornehmen – und wurde in einem Tresor prompt fündig.

Geholfen hat das nichts. Auch diese Unterlagen konnten bisher nicht verwertet werden. Für den Raum, in welchem der Tresor steht, wurde plötzlich ein Untermietvertrag zugunsten einer dritten Partei aus dem Hut gezaubert – rechtlich gesehen hätte also dieses Zimmer (und damit auch der Safe) nicht durchsucht werden dürfen. Die Meinl-Seite beschritt den Rechtsweg in der Slowakei, der Fall wanderte bis zum dortigen Verfassungsgerichtshof, der schließlich im Sinne des Bankiers entschied und die Hausdurchsuchung für unzulässig erklärte.

Wie und warum interne Dokumente zum Fall Meinl European Land in einem „fremden“ Tresor in einem „untervermieteten“ Raum in der Slowakei gehortet wurden, darauf hat die Meinl Bank keine Antwort. Ist aber aus deren Sicht auch unerheblich. Wichtig ist nur: Die Unterlagen haben im Verfahren keine Relevanz und müssen nun in die Slowakei retourniert werden.

Die Meinl-Anwälte werden nicht müde zu betonen, dass am Fall MEL strafrechtlich ohnehin nichts dran sei. Warum dann der erhebliche Aufwand, Dokumente zu verschiffen, die ja konsequenterweise entlastend sein müssten?

Nicht dass die Justiz unter Dokumentationsnotstand litte: Die Akte Meinl umfasst mittlerweile 3300 Aktenstücke, verteilt auf 174 Ordner. Und laufend werden es mehr. Auch deshalb, weil sich die Eingaben der Anwälte häufen: Einsprüche wegen „Rechtsverletzung“, Anzeigen gegen den Staatsanwalt Markus Fussenegger und einen Beamten der „Soko Meinl“ im Landeskriminalamt Niederösterreich wegen Amtsmissbrauchs, diverse „Anregungen“ an die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium.
Rechtsstaatlich ist dies alles gedeckt – und doch fragwürdig. Offenbart sich doch gerade in diesem Vorgehen eine Zweiklassenjustiz. Man muss schon Meinl heißen, um sich all diese Winkelzüge, welche die Ermittler in ihrer Arbeit lähmen, leisten zu können.

Begleitet wird all dies von beispiellosem medialem Getöse. Allein seit Jahresbeginn hat die Meinl Bank über das „Originaltext-Service“ der Austria Presse Agentur 21 Meldungen lanciert, in welchen Vorstand Peter Weinzierl hauptsächlich dem Staatsanwalt die Meinung geigt. Einige Kostproben: „Fortgesetzter Bruch fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien durch MEL-Staatsanwalt!“; „Unhaltbares Gutachten war im Zusammenspiel mit vorverurteilendem Staatsanwalt für unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl und Euro 100 Mio. Kaution mitverantwortlich!“; „Tendenziöse selektive Verwendung von Unterlagen durch Staatsanwalt!“; „Unabhängige Justiz gefordert, unrechtmäßiges Agieren eines Staatsanwalts zu beenden!“; „Verantwortlicher Staatsanwalt versuchte offenbar, unabhängigen Gutachter negativ zu beeinflussen – was unternimmt vorgesetzte Behörde? Was unternimmt Justizministerium?“

Bereits am 17. Dezember des Vorjahres hatte Weinzierl Staatsanwalt Fussenegger in einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“ wörtlich ausrichten lassen: „Er hat in einem Blutrausch die Meinl-Festnahme und Kautionsfestsetzung amtsmissbräuchlich vorgenommen. Alles seither sind Aktionen, um seinen Ruf zu wahren und nicht die Konsequenzen dieser Fehlhandlungen tragen zu müssen. Erschreckend, dass das von seinen Vorgesetzten gedeckt wird.“

Damit hat Weinzierl den Bogen wohl überspannt. Auf Betreiben des Justizministeriums hat die Staatsanwaltschaft ­Eisenstadt nun Ermittlungen wegen übler Nachrede eingeleitet.

Den Vorstand der Meinl Bank ficht das wenig überraschend nicht an: „Fein, dann werde ich den Wahrheitsbeweis antreten.“ Nachsatz: „Das macht Fussenegger erst recht befangen.“

Die Anwälte werden das wohl als Arbeitsauftrag auffassen.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.