Prozess wegen NS-Wiederbetätigung in KZ-Stollen Ebensee

profil online: Prozess wegen NS-Wiederbetätigung in KZ-Stollen Ebensee

profil online. Wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden?

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Der Prozess gegen vier Jugendliche, die im Mai 2009 die Gedenkfeier im ehemaligen KZ Ebensee, Oberösterreich, mit „Sieg Heil“ - Rufen gestört hatten, wird am Freitag, dem 24. September 2010 in Wels stattfinden. Die Jugendlichen sind nach dem NS-Verbotsgesetz der nationalsozialistischen Wiederbetätigung angeklagt, die Verhandlung ist auf einen Tag anberaumt.

Wie Kurt Waldhör, der Verteidiger des Erstbeschuldigten, profil gegenüber sagte, fordern die Anwälte den Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess. Laut Waldhör werden sie den entsprechenden Antrag sofort bei Verhandlungsbeginn stellen. Sollte das Gericht zustimmen, könnten bereits die Verlesung der Anklage hinter verschlossenen Türen stattfinden. Udo Jesionek, langjähriger früherer Leiter des Wiener Jugendgerichtshofs, stellte dazu auf profil-Anfrage fest, dass die Gerichte die Öffentlichkeit in der Regel nur bei Erörterung sehr persönliche Details aus dem Leben jugendlicher Angeklagter ausschließen.