profil vs. Superfund

Affäre. Wegen der Berichterstattung über die Malaise des Fondsanbieters Superfund

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Hintergrund: profil hatte jüngst berichtet, dass bei den von Superfund gestellten Fondskursen Gebühren nicht berücksichtigt würden (Nr. 22/10) – was Superfund als unzutreffend wertete und mittels Klage beeinspruchte.

Das Handelsgericht Wien gab der Klägerin zunächst Recht. In der mit 18. Juni datierten eV kam ­Richterin Elfriede Dworak allerdings zu einer ­bemerkenswerten Feststellung: „Auch wenn die konkreten Ziffernangaben der Beklagten (Anm: profil) … den Tatsachen entsprechen, ist die Darstellung, die den Eindruck erweckt, zu diesen Nettoverlusten kämen noch ‚üppige‘ … Gebühren dazu, geeignet, den Kredit und Erwerb der beiden Klägerinnen (Anm: zwei Superfund-Fonds) zu schädigen und die von ­ihnen angebotenen und verwalteten Produkte als noch schlechter darzustellen, als sie ohnehin sind.“

profil wird gegen die Entscheidung Rekurs ­erheben.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.