Kleiner Freispruch unter Freunden

Frankreich. Die Bunga-Bunga-Philosophie im Fall Strauss-Kahn

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Die kniffligen Fragen des Weltgeschehens fallen allesamt in die Zuständigkeit eines Mannes, der sich aus Bescheidenheit „Philosoph“ nennen lässt. Er heißt Bernard-Henri Lévy, kurz: BHL, und er vermacht der Öffentlichkeit endgültige Deutungen politischer Phänomene wie des Gaddafi-Regimes (Bombardieren!), der schwarz-blauen Regierung in Österreich (Ächten!), des Irak-Kriegs (Einmarschieren!), der Verhaftung des Regisseurs Roman Polanski (Freilassen!), der Anti-Blockade-Flotte für Gaza (Stoppen!) und vieler anderer mehr. Bei all seinen Unternehmungen gelingen Lévy Superlative. Der telegenste Vertreter der „Neuen Philosophen“ hat laut den „Cahiers du Cinéma“ mit „Le Jour et la Nuit“ (1997) zum Beispiel den „schlechtesten französischen Film der vergangenen Jahrzehnte“ gedreht und mit „American Vertigo“ (2006) laut „Economist“ das „schlechteste Buch aller Zeiten über die Vereinigten Staaten“ verfasst.

Vergangene Woche öffnete BHL wieder einmal die oberen Knöpfe seines weißen Oxford-Hemds und tat, worin er unnachahmlich ist: Er zürnte. Gaddafi konnte sich dieses Mal entspannen, er war nicht an der Reihe, die überlebensgroße Empörung galt allen, die der Meinung waren, man sollte BHLs Landsmann Dominique Strauss-Kahn, kurz: DSK, dem Ex- Chef des Internationalen Währungsfonds, wegen mehrerer Sexualdelikte den Prozess machen. Oh non! In der Diktion von BHL, der seit Langem mit DSK befreundet ist, war das Vorgehen der New Yorker Behörden, die den Politiker am 14. Mai unter anderem wegen des Verdachts der versuchten Vergewaltigung an einem Zimmermädchen verhaften ließen, eine „Kannibalisierung der Justiz“, ein „Gipfel der Obszönität“; auch die Pressekonferenzen des Anwalts des Zimmermädchens seien „obszön“ gewesen; die Behandlung von DSK wiederum habe diesen „entmenschlicht“, sein Leben und seine Ehre seien „den Hunden vorgeworfen“ worden; und in den Medien beiderseits des Atlantiks habe man DSK „gelyncht“, „an den Pranger genagelt“ und das, so schloss BHL, „mit pornografischem Jubel“.

Und damit habe sich die Affäre endgültig als „Nicht-Affäre“ erwiesen, und DSK stehe es frei, in die Politik zurückzukehren, denn: „Warum könnte er das nicht?“ So weit der Philosoph, der zum besseren Verständnis der Sachlage auch Maximilien de Robespierre (1758–1794), Alfred Dreyfus (1859– 1935) und den Marquis de Condorcet (1743–1794) in seine Argumentation einarbeitete. Daraus folgt für das globale Auditorium: 1. DSK muss in allen Anklagepunkten freigesprochen werden. 2. Die Sozialistische Partei muss ihren vermeintlich gefallenen Star wieder ins Rennen bringen. Und: Die Debatte in Frankreich, ob der Fall DSK ein spektakulärer Beleg für den gesellschaftlich akzeptierten Macho-Stil im Umgang mit Frauen sei, ist überflüssig – er ist es nicht. Vieles – nein, besser: viele sprechen dafür, dass BHL Recht hat. François Hollande etwa, der Parteichef der französischen Sozialisten, hat bereits vorgeschlagen, die Frist für die Kandidaten der innerparteilichen Vorwahl um einige Wochen zu verlängern, damit DSK mit von der Partie sein könne.

Auch Martine Aubry und Ségolène Royal, beide selbst Elysée-Anwärterinnen, haben sich dafür ausgesprochen, Strauss-Kahn den Wiedereinstieg ins Rennen zu ermöglichen. In der Partei gilt er als rehabilitiert. Da trifft es sich gut, dass Elisabeth Badinter, die Grande Dame des französischen Feminismus und Ehefrau des früheren sozialistischen Ministers Robert Badinter, sich zum Fall DSK bisher nicht geäußert hat. Kein Sterbenswörtchen über Machismo, über das gruselige Bild, das von DSK und seinen Frauengeschichten an die Öffentlichkeit drang. Badinter ist – wie BHL – eng mit dem Ehepaar Strauss-Kahn und Anne Sinclair befreundet. Die Erleichterung der Sozialisten ist riesig: Nafissatou Diallo hatte laut Ermittlungen der New Yorker Justiz offenbar Kontakte zur Unterwelt, hat bei ihrem Asylantrag gelogen, und ihre Darstellung des Tathergangs sei in einigen Details widersprüchlich. So will sie gesehen haben, dass Strauss- Kahn sich anzog, ehe er hinausging, sagt aber gleichzeitig, sie habe vor ihm die Suite verlassen.

Zum Vergleich die Darstellung der Ereignisse, wie Strauss- Kahn sie erlebt haben will: Er kommt aus dem Bad, das Zimmermädchen steht vor ihm. Daraufhin vollzieht die 32-jährige Frau an dem 62-Jährigen, den sie nie zuvor getroffen hat, aus freien Stücken Oralverkehr, ohne dass Geld auch nur erwähnt wird; im weiteren Verlauf des konsensuellen Verkehrs zerreißt er ihre Strümpfe. Wie glaubhaft ist denn dieser Ablauf? Dazu kommen dokumentierte Verletzungen im Intimbereich des mutmaßlichen Opfers sowie Aussagen von Behördenvertretern, die Diallo bei ihrem ersten Kontakt als „geschockt“ beschreiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Strauss-Kahn in den wesentlichen Punkten freigesprochen beziehungsweise dass keine Anklage erhoben wird, ist dennoch groß. Denn nicht er muss einen glaubhaften Tathergang liefern und seine persönliche Glaubwürdigkeit belegen, sondern die Zeugin der Anklage. Ihre Darstellung muss in den Augen der Geschworenen laut der strafrechtlichen Definition „über jeden begründeten Zweifel hinaus“ bewiesen sein.

Dies scheint kaum noch möglich. Doch mit den Details wollen sich die Freunde des Beschuldigten ohnehin nicht befassen – mit den neuerlichen Anschuldigungen durch die französische Journalistin Tristane Banon schon gar nicht: Diese behauptet, im Jahr 2003 einer Vergewaltigung durch DSK bei einem Interview nur knapp entgangen zu sein. Tatsächlich berichtete sie über diesen Vorfall bereits in der Vergangenheit öffentlich, ohne dass Strauss- Kahn sie deshalb wegen Verleumdung belangt hätte. Dies tat er erst jetzt, als Banon die Klage einreichte. Die Zwischenbilanz lautet: Das Verfahren wegen Sexualstrafdelikten in New York ist gegen Strauss-Kahn noch anhängig, eine zweite Anzeige wegen ähnlicher Delikte in Paris wird untersucht. Im Fall Banon könnte Strauss-Kahn die Verjährungsfrist retten: Banon gibt an, DSK habe ihr den BH heruntergerissen und versucht, ihre Hose zu öffnen. Dies kann als versuchte Vergewaltigung gewertet werden oder als sexuelle Nötigung. Letzteres Delikt verjährt nach drei Jahren, die versuchte Vergewaltigung – ebenso wie die vollzogene Vergewaltigung – erst nach zehn Jahren.

Da die Vergewaltigungsabsicht schwer nachzuweisen ist, könnte die sexuelle Nötigung herangezogen werden – und die Tat wäre verjährt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Aber ist Strauss-Kahn angesichts dieser Verdachtslage tatsächlich für das höchste Amt im Staat qualifiziert? Allein die Selbstverständlichkeit, mit der die Sozialisten dies annehmen, zeigt, wie miserabel es um die Geschlechterfrage in Frankreich bestellt ist. Ausgerechnet die höchsten Repräsentanten – und Repräsentantinnen – jener Partei des Mainstreams, die sich den Frauenrechten verschrieben hat, gebärden sich wie eine Bunga-Bunga-Fraktion. „Es ist ja niemand gestorben“, war der Kommentar des früheren Kulturministers Jack Lang zum Vergewaltigungsvorwurf. Präsidentschaftskandidat in spe François Hollande sprach schon zu Beginn der Affäre DSK und dessen Familie das Mitgefühl aus, nicht aber dem mutmaßlichen Opfer. Daneben wurden allerlei Verschwörungstheorien gebastelt und die amerikanische Justiz verteufelt. Mit dem Fall Tristane Banon kehrt die Causa DSK heim nach Frankreich, was derartige argumentative Auswege versperrt. Was wird nun aus der Debatte über die französische Kultur des sexuellen Übergriffs? Am vorvergangenen Wochenende fanden an der Universität von Evry die „Sommertreffen der Feministinnen in Bewegungen“ statt, und dank DSK wurde den Veranstaltungen mehr Aufmerksamkeit zuteil als gewöhnlich. Die Feministinnen planen, den Präsidentschaftskandidaten des kommenden Jahres Forderungen zu präsentieren. Auf Bernard-Henri Lévys Teilnahme an diesem Diskurs kann man nicht zählen. BHL ist nach seinem Freispruch für DSK weitergezogen und liest derzeit dem syrischen Machthaber Bashar al-Assad die Leviten.

Robert   Treichler

Robert Treichler

Ressortleitung Ausland, stellvertretender Chefredakteur