Klage und Gegenklage

Suhrkamp-Streit: Drama à la Shakespeare

Suhrkamp. Die jüngsten Entwicklungen im Suhrkamp-Streit

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Zwei Vorgänge aus einer langen Kette von Prozessen zwischen dem Suhrkamp-Mehrheitseigner, der Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung, und Minderheitsanteileigner Hans Barlach: Ende Mai hat Suhrkamp beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens eingereicht, mit dem die Verantwortlichen jenen von März datierenden Gerichtsbeschluss abwehren wollen, der sie zur Gewinnausschüttung von 2,2 Millionen Euro an Barlach gezwungen hätte.

Dabei handelt es sich um einen Präzedenzfall, der selbst erfahrene Wirtschaftsjuristen ratlos zurücklässt. Ehe der Insolvenzverwalter in den Berliner Räumlichkeiten von Suhrkamp tatsächlich seine Arbeit aufnehmen wird, hat der Verlag nun drei Monate Zeit, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das dessen Zahlungsfähigkeit zu belegen imstande ist; Barlach sind in der Zwischenzeit die Hände gebunden.

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Nahezu zeitgleich wurde Hans Barlach, 57, von einem Zürcher Gericht auf einem Nebenschauplatz des Falls S. zur Zahlung von umgerechnet rund vier Millionen Euro plus Zinsen, Gerichtsgebühren und Prozessentschädigung verurteilt: Das Gericht gab einer Klage des Schweizer Unternehmers und früheren Suhrkamp-Minderheitengesellschafters Andreas Reinhart statt, der seine Verlagsanteile 2007 um damals rund neun Millionen Euro an Barlach und dessen Kompagnon Claus Grossner veräußert hatte. Barlach zahlte, der später durch Selbstmord verstorbene Grossner blieb Reinhart das Geld schuldig; auch nachdem Barlach zum alleinigen Käufer der Suhrkamp-Anteile avanciert war, beließ er es bei der Anzahlung. Das Gericht verurteilte Barlach nun, der gegen das Urteil Beschwerde führen wird, zur Millionenstrafe. Das Suhrkamp-Drama à la Shakespeare läuft weiter. Fortsetzung folgt.

Wolfgang   Paterno

Wolfgang Paterno

ist seit 2005 profil-Redakteur.