Urteil Stift Admont
Der Grund: Das Stift sei in der fraglichen Zeit zwar Schulerhalter des Stiftsgymnasiums gewesen, diesem sei aber zuvor das Öffentlichkeitsrecht verliehen worden. Die Patres seien handelnde Organe des Bundes gewesen, das Stift somit für deren Taten nicht verantwortlich. Der Richter folgte damit der Linie der Verteidigung. Stift Admont hatte von Anfang an die Meinung vertreten, dass die Republik Österreich zu klagen und das Amtshaftungsgesetz anzuwenden sei. Die Vorwürfe des ehemaligen Internatsschülers, der von rituellen Auspeitschungen und Vergewaltigungen durch die beiden Erzieher berichtete, wies das Stift zurück und wollte nur von gelegentlichen Ohrfeigen durch die Patres wissen. Beide waren übrigens bis zur Pensionierung im Sommer 2013 als Seelsorger in steirischen Pfarren tätig. Der Ex-Zögling wird nun berufen und vor dem Oberlandesgericht Graz weiterkämpfen.