Bizarre Wendung im Fall Helmut Elsner

Wende im Fall Elsner: Staatsanwaltschaft Leoben ermittelt gegen Justizminis­terin

Affäre. Staatsanwaltschaft Leoben ermittelt gegen Justizminis­terin

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Es kommt nicht alle Tage vor, dass eine Richterin und ein Staatsanwalt sich selbst vor dem Gesetz verantworten müssen. Dass die Richterin nunmehr Justizministerin der Republik Österreich ist und der Staatsanwalt ihr Kabinettschef, macht die Angelegenheit nur noch ungewöhnlicher.

Andererseits: Am Fall Helmut Elsner ist längst nichts mehr gewöhnlich. Seit drei Jahren sitzt der heute 74-Jährige in Untersuchungshaft – als einziger von neun bis heute nicht rechtskräftig Verurteilten im Bawag-Prozess. Vierzehnmal haben Elsners Anwälte die Enthaftung beantragt, vierzehnmal fielen sie damit durch. Die Justiz ist der festen Überzeugung, der herzkranke Rentner – er hat keinen gültigen Reisepass, keinerlei nachgewiesene Barreserven, dafür aber einen dreifachen Bypass – würde bei erstbester Gelegenheit türmen.

Der frühere Bawag-Generaldirektor wähnt sich als Opfer „politischer Interessen“ – und hat bereits vor Monaten die Flucht nach vorne angetreten, wenn auch nur im übertragenen Sinne. Mitte des Vorjahrs ließ Elsner der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft (StA) Graz Sachverhaltsdarstellungen gegen die frühere Bawag-Richterin Claudia Bandion-Ortner, Oberstaatsanwalt Georg Krakow und die für die Verhängung der U-Haft zuständige Untersuchungsrichterin Gerda Krausam unter anderem wegen „Prozessverfälschung“ und „Amtsmissbrauchs“ übermitteln. Elsner beklagte darin die Begleitumstände seiner Verhaftung, die angebliche Unterdrückung entlastender Beweismittel, die allzu pflegliche Behandlung von Investmentberater Wolfgang Flöttl vor und während des Prozesses, vor allem aber das Desinteresse von Ankläger und Richterin, den Verbleib des Bawag-Vermögens zu untersuchen – für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Wie sehr die Justiz sich mit der Angelegenheit plagte, verdeutlicht schon allein der Weg der Schriftsätze. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft erklärte sich gleich einmal für nicht zuständig, weil der Bawag-Prozess vor deren Gründung am 1. Jänner 2009 spielte. Die Grazer Behörde fühlte sich zunächst ebenfalls unzuständig und wähnte die Korruptionsstaatsanwaltschaft als eigentliche Adressatin, weshalb die Entscheidung an die Generalprokuratur delegiert wurde. Die schickte den Akt an die StA Graz zurück, die sich daraufhin für „befangen“ erklärte (das war auch der Grund, warum Elsner es gar nicht erst bei der StA Wien versucht hatte), ehe schließlich die Kollegen im steirischen Leoben damit befasst wurden.

Und da passierte, womit eigentlich nicht zu rechnen war: Die Leobener Staatsanwältin Christina Jilek führte die Causa nicht nur nicht der Rundablage zu. Sie leitete vielmehr noch Ende September unter der Aktenzahl 7St224/09a Ermittlungen gegen die amtierende Justizministerin Bandion-Ortner, deren Kabinettschef Krakow und Richterin Krausam ein – und forderte die Betroffenen auf, sich noch vor Jahresende 2009 schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.

Die jeweils mit 30. Dezember datierten Stellungnahmen von Bandion-Ortner und Krakow liegen profil jetzt vor. Beide weisen wenig überraschend jede Verfehlung von sich – und lassen dennoch ungewollt tief blicken. Vor allem in der so wichtigen Frage nach dem tatsächlichen Verbleib der Bawag-Gelder bleiben sie plausible Antworten schuldig. So hält etwa Georg Krakow wörtlich fest: „Der Vorwurf, den Verbleib der Bawag-Gelder nicht versucht haben aufzuklären (sic!), geht … ins Leere … Den Beweisanträgen Helmut Elsners kam das Gericht teilweise nach, im Übrigen wies es sie ab. Das in der Anzeige angeführte Beispiel, ‚alle Konten von Dr. Flöttl öffnen zu lassen‘, war aus Sicht der Staatsanwaltschaft kein geeigneter Beweisantrag.“ Claudia Bandion-Ortner hält sich in ihrer Replik gar nicht erst mit Details auf: „Die Gelder wurden … von Dr. Flöttl verspekuliert, bei welchen ‚Mitspielern‘ sie letzten Endes gelandet sind, lässt sich nicht sagen.“

Das Faktum, dass der Weg der von Flöttl „veranlagten“ Gelder nie nachgezeichnet wurde, gilt unter Juristen als eine der gröberen Schwachstellen des Bawag-Prozesses – und dürfte auch bei der noch heuer zu erwartenden Entscheidung des OGH eine Rolle spielen (alle neun Verurteilten haben das erstinstanzliche Urteil angefochten). „Die Aufgabe eines Gerichts ist es, den historischen Sachverhalt zu ermitteln und Wahrheitsfindung zu betreiben“, so Elsners Anwalt Andreas Stranzinger. Und es mache nun einmal einen erheblichen Unterschied, ob das Bawag-Vermögen nur verloren oder schlicht gestohlen worden sei.

Dass die Untersuchungen der StA Leoben tatsächlich in einer Amtsmissbrauchsanklage gegen eine Justizministerin, deren Kabinettschef und eine Richterin münden, gilt indes als eher unwahrscheinlich. Die Staatsanwälte des Landes sind Bandion-Ortner gegenüber weisungsgebunden – ganz abgesehen davon, dass allzu forsche Ermittlungen gegen die eigenen Leute einer Karriere im Justizapparat noch selten förderlich waren.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.