Ex-Außenamts-Generalsekretär Johannes Peterlik am Landesgericht Wien
Peterlik-Prozess offenbart Sicherheits-Chaos im Außenministerium
Der Mann gibt zu, Chemiewaffen-Berichte nicht – und in der Folge: falsch – sicherheitstechnisch eingestuft zu haben. Er hat von einem zentralen Prüfmechanismus für die Zugangsberechtigung zu heiklen Informationen noch nie gehört. Er machte in einem wichtigen Aktenvermerk einen inhaltlichen Fehler. Er wurde wegen Falschaussage rechtskräftig verurteilt. Und ausgerechnet er ist jetzt eine nicht unwesentliche Stütze der Anklage im aufsehenerregenden Prozess gegen Johannes Peterlik, den früheren Generalsekretär im Außenministerium.
Am Donnerstag fand der zweite Verhandlungstag statt. Peterlik wird von der Staatsanwaltschaft Wien Amtsmissbrauch und Verletzung einer Geheimhaltungspflicht vorgeworfen – profil berichtete. Einerseits soll Peterlik im Oktober 2018 „ohne dienstliches Erfordernis“ einen geheimen Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) angefordert haben. Andererseits wird ihm vorgeworfen, mehrere OPCW-Dokumente dem Ex-BVT-Beamten Egisto Ott gezeigt zu haben. Ott wiederum soll Handyfotos von einem der Papiere angefertigt haben. Letztlich landeten laut Staatsanwaltschaft OPCW-Dokumente beim mutmaßlichen Russland-Spion Jan Marsalek, der sie wiederum – wohl ohne es zu wissen – Journalisten der „Financial Times“ weitergegeben habe.
Ein Chemiewaffen-Bericht – oder sechs?
Peterlik bestreitet die Vorwürfe vehement. Ein zentrales Argument der Verteidigung: Peterlik habe als damaliger Generalsekretär einen einzelnen, ganz konkreten OPCW-Bericht angefordert. Auf Otts Mobiltelefon seien jedoch Fotos von einem anderen Papier gefunden worden – von einem Dokument, das Peterlik gar nie gehabt habe.
Die Staatsanwaltschaft wiederum geht davon aus, dass Peterlik damals nicht nur einen, sondern sechs derartige Berichte bekommen habe. Wesentliche Stütze für diesen Verdacht sind Aussagen und ein Aktenvermerk eines damals im Außenministerium für OPCW-Berichte zuständigen Beamten. Er soll das Papier – oder die Papiere – für den damaligen Generalsekretär vorbereitet haben. Der Mann wurde am Donnerstag als Zeuge befragt. Und dabei offenbarte er – ganz unabhängig von der allfälligen Einordnung in Bezug auf die Peterlik-Vorwürfe – ein veritables Sicherheitschaos im Ministerium.
„Need to know?“ – „Sagt mir nichts“
Peterlik wird von der Staatsanwaltschaft schon alleine aus der Anforderung eines der Papiere ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht: Er habe dieses dienstlich nicht benötigt. Zugang zu klassifizierten Informationen dürfe jedoch nur jemand haben, der diese für die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben benötige. „Need to know“ nennt sich dieses Prinzip in der Fachsprache. Peterlik betont, das Papier sehr wohl aus dienstlichen Gründen benötigt zu haben.
Am Donnerstag wollte Richterin Andrea Philipp-Stürzer nun vom Zeugen wissen, wie dieser – als ein für OPCW-Berichte zuständiger Beamter – es denn mit Need-to-know-Prüfungen gehandhabt habe. Die überraschende Antwort: „Sagt mir jetzt nichts, ‚need to know‘.“
In dieser Tonart ging es weiter: Die Berichte gelangen per Diplomatenkurier aus Den Haag, wo die OPCW ihren Sitz hat, nach Österreich. Sie sind von der OPCW mit einer englischsprachigen Klassifizierungsstufe versehen. Diese entspricht der österreichischen Einstufung „geheim“. Der Zeuge ging offenbar davon aus, dass man das einfach – quasi im Kopf – umrechnen könne und keine formelle Umklassifizierung vornehmen müsse.
„Den Amtsgebrauch fortgesetzt“
Peterliks Anwalt Michael Mössler konfrontierte ihn jedoch mit einer Einschätzung aus dem Verteidigungsministerium und fragte, ob nicht doch eine österreichische Klassifizierung vorgenommen werden hätte müssen. Nun gab der Zeuge zu: „Es wäre notwendig gewesen.“ Aber da er bei der Übernahme seines damaligen Postens „keinerlei Informationen“ erhalten habe, dass das zu machen wäre, habe er einfach „den Amtsgebrauch“ fortgesetzt. Er selbst habe die Berichte als „vertraulich“ angesehen. Das ist eine Stufe niedriger als die eigentlich vorgesehene Einstufung „geheim“.
Anwalt Mössler verwies in der Befragung auf eine rechtskräftige Verurteilung des Beamten und fragte diesen, weshalb es denn dazu gekommen sei: „Weil ich ausgesagt habe, dass ich keine elektronischen Kopien angefertigt habe von diesen Unterlagen“, gab der Zeuge zu Protokoll. „Und war das eine falsche Beweisaussage?“ „Ja“, gab der Mann zu.
Schlüsselzeuge für die Anklage
Nun handelt es sich bei dem Beamten um einen Schlüsselzeugen für die Anklage: Er hat angegeben, Peterlik – auf Anfrage von dessen Büro – damals nicht nur einen, sondern mehrere OPCW-Berichte zum Attentat mit dem Nervengift Nowitschok auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal in Großbritannien übermittelt zu haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft also auch jenes Papier, das auf Otts Handy abfotografiert war. Peterlik bestreitet, dieses Dokument erhalten und Informationen weitergegeben zu haben. Ott wiederum hat als Zeuge ausgesagt, das Papier nicht von Peterlik bekommen zu haben. Er habe dieses in seinem Briefkasten vorgefunden. Ott ist im Peterlik-Verfahren nicht angeklagt.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens ist vom Beamten aus der OPCW-Abteilung ein Aktenvermerk vorgelegt worden, in dem jene Berichte aufgelistet sind, die dieser – seiner Aussage zufolge – für Peterlik kopiert hatte. Der Mann behauptet, ein Konvolut aus mehreren Berichten zusammengestellt zu haben. In Einvernahmen im Ermittlungsverfahren sprach er selbst jedoch offenbar wiederholt von einem Bericht – in der Einzahl. In einem E-Mail, das Peterliks Anwalt am Donnerstag vorlegte, soll er gar eine einzelne, ganz konkrete Aktenzahl angegeben haben. Als Zeuge blieb der Mann daraufhin trotzdem dabei, immer ein Konvolut aus mehreren Berichten gemeint zu haben.
„Kein großer Elektroniker“
Bei dem Aktenvermerk, der die Angaben laut Verdachtslage untermauern soll, handelt es sich um ein ausgedrucktes und nicht unterschriebenes Blatt Papier – datiert neun Tage nach dem seinerzeitigen Übermittlungsauftrag aus dem Generalsekretariat. Sei ihm da bei der Erstellung „ein Hoppala“ passiert, dass ein Dokument gleich zweimal erfasst sei, wollte Richterin Philipp-Stürzer wissen. „Das ist sicher ein Fehler“, gab der Mann zu. Warum habe er den Aktenvermerk eigentlich nicht – für andere nachvollziehbar – im elektronischen Akt (ELAK) des Ministeriums angelegt? „Das war mir zu umständlich, wahrscheinlich“, meinte der Zeuge. Warum habe er eigentlich die OPCW-Informationen Peterlik nicht einfach im ELAK zugewiesen, anstatt diese in Papierform zu kopieren? „Weil ich kein großer Elektroniker war und bin.“
Nach dem Auffliegen der Marsalek-Affäre war der Mann übrigens seinen Job in der OPCW-Abteilung bald los. Er wurde im Ministerium versetzt – und ortete am Donnerstag vor Gericht selbst einen gewissen Zusammenhang.
„Wahrscheinlich schludrig“
In Bezug auf mangelndes Bewusstsein für Dokumentensicherheit dürfte der Beamte im Außenamt jedoch kein Einzelfall gewesen sein. Am Donnerstag wurde auch ein früherer Mitarbeiter Peterliks im damaligen Generalsekretariat als Zeuge befragt. Dieser meinte, die Aufarbeitung der Affäre habe gezeigt, dass der Umgang mit klassifizierten Dokumenten „irgendwie schlampig umgesetzt“ worden sei. Er hoffe, das habe sich mittlerweile gebessert. „Aber ich selber war wahrscheinlich auch schludrig.“
Völlig offen blieb am Donnerstag vor Gericht übrigens die Frage, wie das OPCW-Papier – oder die OPCW-Papiere – von der entsprechenden Abteilung seinerzeit zu Peterlik ins Generalsekretariat gelangten. Eine damalige Büromitarbeiterin Peterliks sagte als Zeugin aus, der Beamte aus der OPCW-Abteilung habe bei ihrer Tür hereingeschaut und gesagt, er müsse das Kuvert Peterlik selbst bringen, weil die Mitarbeiterin nicht die nötige Sicherheitsfreigabe gehabt habe. Der Beamte wiederum gab unter Wahrheitspflicht an, die Mitarbeiterin habe das Kuvert bei ihm abgeholt.
Rätsel über Rätsel – am Ende des Tages liegt es am Schöffensenat, sich einen Reim darauf zu machen. Das könnte früher der Fall sein, als zuletzt gedacht. Die Richterin schloss am Donnerstag nicht aus, dass man doch bereits morgen, Freitag, mit dem Prozess fertig werden könnte.