Der frühere Generalsekretär im Außenministerium, Johannes Peterlik, am Wiener Landesgericht
Peterlik-Prozess: Nervengift, Heftklammern und der Briefkasten des Egisto Ott
„Wir werden uns mit Heftklammern auseinandersetzen müssen.“ Das ist ein Satz, den man nicht allzu oft hört – jedenfalls nicht in einem Gerichtssaal. Wer sich aus Sicht von Anwalt Volkert Sackmann in den kommenden Tagen und Wochen dieses eher speziellen Themas annehmen sollte? Ein Schöffensenat am Landesgericht Wien unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Philipp-Stürzer. Zwei Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft Wien. Und nicht zuletzt der frühere Generalsekretär im Außenministerium, Johannes Peterlik, der sowohl von Sackmann als auch von Anwalt Michael Mössler vertreten wird.
Peterlik war einst der mächtigste Beamte unter der von der FPÖ in die Bundesregierung geholten Außenministerin Karin Kneissl. Nun ist er suspendiert – und steht seit Dienstag vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem Karrierediplomaten Amtsmissbrauch und die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht vor. Er soll – ohne dienstliche Notwendigkeit – im Oktober 2018 einen als „geheim“ klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) angefordert haben. Darin ging es um Untersuchungen zum Anschlag auf den russischen Ex-Doppelagenten Sergej Skripal mit dem Nervengift Nowitschok in England.
„Fotos landeten bei Marsalek“
Darüber hinaus soll Peterlik mehrere OPCW-Dokumente zum Thema Nowitschok dem – damals bereits im Verdacht der Russland-Spionage stehenden – Ex-BVT-Beamten Egisto Ott gezeigt haben. Ott habe Fotos angefertigt, erläuterte eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft Wien beim Prozess-Start im Zuge ihres Anklagevortrags. Die Fotos seien bei Jan Marsalek gelandet, führte die Staatsanwältin aus. Also bei jenem ehemaligen Manager des deutschen Zahlungsdienstleisters „Wirecard“, der mittlerweile im Verdacht steht, seit Jahren für den Kreml zu spionieren. Marsalek wiederum habe die Nowitschok-Papiere an einen Journalisten der „Financial Times“ („FT“) weitergegeben.
Wie Letzteres genau vonstatten gegangen sein soll, blieb am Dienstag vor Gericht einigermaßen offen. Im Ermittlungsverfahren soll der „FT“-Journalist jedoch zu erkennen gegeben haben, dass Marsalek über den journalistischen Hintergrund seiner damaligen Gesprächspartner in Unkenntnis war.
Staatsanwaltschaft: „Schaden für Österreich“
Die Staatsanwaltschaft Wien geht jedenfalls nach mehrjährigen Ermittlungen davon aus, dass es sich bei dem, was bereits 2018 bei der „FT“ gelandet sein soll, um „die Dokumente aus dem Außenministerium“ gehandelt habe. Eineinhalb Jahre später – nach dem Zusammenbruch von „Wirecard“ – berichtete die Zeitung dann darüber und brachte damit die Affäre rund die Nowitschok-Informationen ins Rollen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat das potenzielle Informationsleck nicht nur zu einem Imageschaden für Österreich geführt. Es sei auch ein Vertrauensverlust gegenüber der Republik eingetreten.
Es liege auf der Hand, dass sich Peterlik die geheimen Informationen aus einem „rein privaten Interesse“ besorgt habe, argumentiert die Anklagebehörde, die insgesamt von sechs OPCW-Berichten ausgeht. Der damalige Spitzenbeamte habe Ott diese gezeigt, um sich „zu revanchieren oder zumindest wichtig zu machen“.
Peterlik-Anwalt: Anklage „äußerst Lückenhaft“
Peterlik-Anwalt Mössler will das alles beim Prozess-Auftakt am Dienstag nicht gelten lassen: Die Anklage sei „äußerst Lückenhaft“ und in entscheidenden Punkten „an den Haaren herbeigezogen“. Der damalige Generalsekretär habe sehr wohl ein dienstliches Interesse an den Informationen gehabt. Er habe auch nur ein Dokument angefordert und erhalten – und nicht sechs. Und das sei ein anderes Papier gewesen als jenes, das Ott mit dem Handy fotografiert hat: Dieses habe sein „Mandant nie gesehen oder in Händen gehalten“.
An dieser Stelle kommen die „Heftklammern“ ins Spiel: Peterliks zweiter Anwalt, Volkert Sackmann, bezieht sich auf ein Sachverständigengutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft und meint, dass aus diesem hervorgehe, dass die „Lochungen“ auf den Dokumenten nicht zusammenpassen würden. Otts Handy-Fotos seien Bilder einer „weiteren Kopie des Originaldokuments“ – Letzteres sei jedoch gar nicht im Außenministerium, sondern vom Außenamt ans Wirtschaftsministerium weitergeleitet worden. Außerdem sei die Bildqualität auf Otts Handy zu gering: „Was Ott am Handy hatte, kann nicht das sein, was Marsalek der ‚FT‘ gegeben hat“, argumentiert Sackmann: „Beweisführung abgeschlossen: Es geht sich schon technisch nicht aus.“
Peterlik: „Nicht schuldig“
Für das Gericht, dem am Ende des Tages die Beweiswürdigung obliegt, war an dem Punkt freilich noch nichts abgeschlossen. Der Prozess war ursprünglich auf drei Verhandlungstage angelegt und hätte noch diese Woche zu Ende gehen können. Dass sich das nicht ausgehen wird, machte Richterin Philipp-Stürzer jedoch bereits früh in der Verhandlung klar.
Zunächst wurde am Dienstag Peterlik selbst ausführlich befragt. Der suspendierte Spitzen-Diplomat bekannte sich „nicht schuldig“. Er erklärte, dass es im September 2018 einen Termin mit dem russischen Botschafter gegeben hatte, der über den Fall Skripal informieren wollte. Im Hinausgehen habe ihm der Botschafter damals unter vier Augen gesagt, dass es ein Papier der OPCW gäbe, dem zufolge Russland – anders als von Großbritannien behauptet – für den Gift-Anschlag nicht verantwortlich sei.
„Außenpolitische Relevanz geprüft“
Anfang Oktober 2018 sei er dem dann nachgegangen, erklärte Peterlik . Er habe eine Mitarbeiterin beauftragt, das Papier zu organisieren: Er habe prüfen müssen, ob das Dokument „außenpolitische Relevanz“ hätte. „Nichts anderes habe ich getan.“ Er habe nicht sechs Berichte bekommen, sondern nur einen. Aus der Aussage des russischen Botschafters habe sich eine Diskrepanz ergeben. Diese zu klären, sei seine Aufgabe als Generalsekretär gewesen. Privat habe er das nicht gebraucht.
Und was sagt Peterlik zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe Informationen an Ott übergeben? „Das hat nie stattgefunden“, hielt der angeklagte Ex-Generalsekretär vor Gericht fest: „Ich habe niemandem Geheimnisse offenbart.“
Fest steht, dass Peterlik und Ott einander kannten und grundsätzlich in Kontakt miteinander standen. Die Ermittler stellten Chatverläufe zwischen den beiden sicher. Peterlik bestritt am Dienstag jedoch, dass es sich um ein freundschaftliches Verhältnis gehandelt habe. Es sei „eine Bekanntschaft oberflächlicher Art“ gewesen – quasi unter Kollegen im weitesten Sinn.
Auftrag für Sicherheitsabteilung im Ministerium?
Auf Otts Handy fanden die Ermittler den Screenshot einer Chat-Nachricht, in dem es hieß: „Ich soll Dr. Peterlik ein neue (sic!) Sicherheits-Abteilung aus Sicherheit, KUT (Krisenunterstützungsteam), Geiselfällen, Botschaftssicherheit, operative Krisenmanagement, Analyse, Verbindungsbeamtenwesen und sichere Telefonie mit Dokumentensicherheit sowie Veranstaltungssicherheit bei EU! Weiters Verbindungen zu den Diensten (inoffizielle- kreativ sein!) sowie zu anderen Ministerien. Würde unsere Analyseüberlegungen einbauen! Personal Empfehlung mit Bewerbungen möchte er auch gleich haben! Monday 10h benötigt Fr. Außenminister u. Hr. Peterlik die Aufgabenbeschreibung mit Organigramm“. Tatsächlich fanden die Ermittler auf Otts Handy auch ein entsprechendes Organigramm einer neuen Sicherheitsabteilung für das Außenministerium.
Peterlik betonte, dass der Screenshot einen Chat mit einer – unbekannten – dritten Person abbilde. Mit ihm habe Ott keine Kommunikation dazu gehabt. Er habe Ott keinen Auftrag für eine neue Sicherheitsabteilung gegeben und auch die entsprechenden Dokumente nie erhalten.
Der Ex-BVT-Beamte Egisto Ott war dann am Dienstag auch gleich der erste Zeuge im Peterlik-Prozess. Ott steht aktuell selbst ja unter anderem wegen des Verdachts der Russland-Spionage vor Gericht. Jedoch auch, weil er Peterlik Namen von BVT-Beamten mitgeteilt und diese mit der Erstellung des Ibiza-Videos in Zusammenhang gebracht haben soll. Ott hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung. In Bezug auf die Nowitschok-Dokumente ist Ott selbst nicht angeklagt. Deshalb musste er am Dienstag auch unter Wahrheitspflicht aussagen.
Ott: „Dokument lag im Briefkasten“
Auch Ott bestritt, den Auftrag für eine mögliche neue Sicherheitsabteilung im Außenministerium von Peterlik erhalten zu haben. Für wen er das Organigramm erstellt habe, wisse er nicht mehr. Das sei vor acht Jahren gewesen.
Bereits im Ermittlungsverfahren hat Ott eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass er das von ihm abfotografierte OPCW-Dokument nicht von Peterlik erhalten habe. Vor Gericht erklärte er die Vorgänge nun näher: Er habe das Papier in seinem Briefkasten gehabt – in einem Kuvert, sagte Ott aus. Er habe es abfotografiert und das Original aus Gründen des Quellenschutzes vernichtet. Wer es ihm zugespielt habe, wisse er nicht.
In Otts Briefkasten landeten – dem früheren BVT-Mitarbeiter zufolge – offenbar immer wieder spannende Dinge. In seinem eigenen Prozess geht es bekanntlich unter anderem um die Handys von drei früheren hochrangigen Innenministeriums-Mitarbeitern. Auch diesbezüglich hat Ott in der Vergangenheit ausgesagt, sie seien ihm in einem Kuvert in den Briefkasten gelegt worden.
Anwalt Sackmann fragte Ott nach näheren Details zu jenem OPCW-Dokument, das er damals abfotografiert hatte. Das wisse er nicht mehr, meinte Ott. Er wisse jedoch aus den Ermittlungsakten, dass Peterlik „Dokument A“ angefordert habe und „ich ‚Dokument B‘ bekommen habe“.
Am Donnerstag geht es mit zahlreichen Zeugen weiter – darunter jener Mann, der im Außenministerium für den Umgang mit OPCW-Dokumenten verantwortlich war. Und auch die mit Spannung erwartete Sachverständige in Sachen Dokumenten-Analyse und Heftklammern soll befragt werden. Die Verteidiger haben schon anklingen lassen, dass das einige Zeit in Anspruch nehmen wird.