Puzzle aus 119 Teil-Vorwürfen: Der profil-Leitfaden durch den Ott-Prozess
Wenn morgen, Donnerstag, um 9 Uhr Früh am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den früheren Verfassungsschützer und mutmaßlichen Russland-Spion Egisto Ott aufgerufen wird, ist das zweifelsohne der vorläufige Höhepunkt einer seit Ende 2017 laufenden und mit der Zeit massiv angewachsenen Affäre. Doch das Ende ist es noch lange nicht in Sicht. Nun beginnen die Mühen der gerichtlichen Aufarbeitung. Tage- und wochenlang werden Zeugen befragt, Anträge eingebracht, Plädoyers gehalten. Da kann man leicht den Überblick verlieren – insbesondere in einer derart komplexen Causa. Die Ott-Anklage ist ein Puzzle aus 119 Teil-Vorwürfen. Eine Orientierungshilfe zum Prozessstart.
Eines gleich vorneweg: Egisto Ott hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten, ebenso der zweite Angeklagte, ein weiterer Ex-Mitarbeiter des seinerzeitigen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Für beide gilt in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. Aber was legt die Staatsanwaltschaft Wien ihnen überhaupt konkret zur Last?
Inhalt Inhaltsverzeichnis
- Wie die Justiz auf 119 Vorwürfe kommt
- 1. Personenrecherchen mit Russland-Bezug
- 2. Handys und Laptop für Marsalek
- 3. Betrug am Meldeamt?
- 4. Tipps für Attentate?
- 5. Vorwurf der Bestechlichkeit
- 6. Veruntreuter Laptop?
- 7. Personenabfragen ohne Russland-Bezug
- 8. Fremde Ausweise in Otts Büro
- 9. Mutmaßlicher Anstifter zu Amtsmissbrauch und Bestechung
- 10. Verratene Amtsgeheimnisse?
- 11. Die Kloibmüller-Chats
103 mutmaßliche Einzel-Taten
Die 172 Seiten starke Anklageschrift, die profil vorliegt, umfasst zahlreiche zahlreiche Teil-Vorwürfe. In Bezug auf Egisto Ott sind es insgesamt 119, wobei sich diese Vorwürfe auf 103 einzelne mutmaßliche Taten beziehen. Diese Differenz ergibt sich aus dem Umstand, dass aus Sicht der Staatsanwaltschafte manche der vorgeworfenen Handlungen gleichzeitig unter mehrere strafrechtliche Delikte fallen.
Ein paar Beispiele: Ein und dieselbe Personenabfrage im Polizeicomputer könnte sowohl einen Amtsmissbrauch darstellen als auch eine Spionagetätigkeit. Nimmt jemand als Beamter Geld dafür, kommt vielleicht auch noch Bestechlichkeit dazu. In Zusammenhang mit der Übergabe eines Laptops, der mit einer bestimmten Verschlüsselungstechnologie ausgestattet war, orten die Ankläger in der Ott-Causa nicht nur die verbotene Unterstützung eines russischen Nachrichtendiensts, sondern auch das Delikt der Veruntreuung und ein Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Und die Einholung einer bestimmten Melderegisterauskunft soll nicht nur eine Spitzeltätigkeit gewesen sein, sondern auch auf betrügerische Art und Weise erfolgt sein.
Das alles muss nun vor Gericht auf Sachverhaltsebene im Detail festgestellt und rechtlich eingeordnet werden. Wichtig zu wissen: Beileibe nicht alle Vorwürfe gegen Ott beziehen sich auf den Verdacht der Russland-Spionage. Der zweite Beschuldigte ist in Bezug auf dieses Delikt übrigens gar nicht angeklagt.
Vom FSB-Deserteur bis zur Oligarchen-Freundin
Amtsmissbrauch ist jener Vorwurf, der gleich am Beginn der Anklageschrift viel Raum einnimmt. Hier geht es um – mutmaßlich illegale – Personenrecherchen durch Egisto Ott, bei denen die Staatsanwaltschaft Wien einen gewissen Russland-Bezug ortet. Ott soll unter anderem Personen- aber auch Fahrzeuginformationen in behördlichen Datenbanken abgefragt und auch Amtshilfeersuchen ans Ausland gestellt haben. Der rechtliche entscheidende Punkt: Dies soll ohne behördlichen Auftrag erfolgt sein.
Alleine dieses erste Unterkapitel der Anklageschrift umfasst 45 Teil-Vorwürfe – einzelne Abfragen oder sonstige mutmaßlich illegale Recherchen. Hauptsächlich bezieht sich das auf das Jahr 2017, als Ott noch im BVT tätig war. Als Ende 2017 das Ermittlungsverfahren gegen ihn startete, wurde er zunächst vorübergehend suspendiert, dann in die Sicherheitsakademie (SIAK) versetzt. Allerdings soll er – so der Verdacht – es weiterhin verstanden haben, Informationen zu organisieren.
Nicht alle von Otts Personenrecherchen mit mutmaßlichem Russland-Bezug werden von der Staatsanwaltschaft Wien unter dem Spionage-Vorwurf eingeordnet – einige jedoch sehr wohl. Dabei geht es unter anderem um den desertierten russischen Geheimdienstoffizier Dmitry Senin, der vom Kreml gejagt wird. profil berichtete ausführlich über diesen Fall.
Ott soll nicht nur Pesonendaten Senins in behördlichen Datenbank abgefragt haben, sondern auch Beamte des Bundeskriminalamts – ohne behördlichen Auftrag – gebeten haben, einen Fingerabdruck Senins abzugleichen. Darüber hinaus soll er im Sommer 2017 einen anderen Verfassungsschützer gebeten haben, bei kroatischen Polizeibehörden anzufragen, welche Personen sich damals auf einer bestimmten Yacht befanden. Dies – so der Verdacht – um Senin zu lokalisieren. Und er soll über ein behördlich nicht gedecktes Amtshilfeersuchen versucht haben, einen allfälligen Aufenthalt Senins in Italien zu eruieren.
Weitere Spionage-Vorwürfe beziehen sich auf mutmaßliche Personenrecherchen Otts, von denen unter anderem eine Verwandte Senins betroffen gewesen sein soll. Doch nicht nur sie: auch mehrere russische Geschäftsleuten, die von Moskau gesucht werden, und eine Lettin, die laut Anklage als „inoffizielle Ehefrau“ eines russischen Oligarchen gilt. Eines der wichtigsten Putin-nahen Oligarchen wohlgemerkt. Darüber hinaus soll Ott versucht haben, über einen ihm bekannten italienischen Polizeibeamten Personendaten eines gewissen Edo K. und eines Stanislav Petlinsky abzuklären.
Jan Marsalek spielt in Bezug auf die Ott-Anklage eine wichtige Rolle.
Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek soll seit vielen Jahren ein russischer Spion sein. Nach dem Auffliegen des Wirecard-Skandals flüchtete er nach Moskau. Von dort aus soll er weiterhin spioniert haben.
Petlinsky wird in der Anklageschrift als „Exponent des FSB“ – also des russischen Geheimdienstes bezeichnet – und „dem inneren Umfeld“ des früheren Wirecard-Vorstands und mutmaßlichen Russland-Spions Jan Marsalek zugerechnet. Edo K. wiederum war wie Marsalek für den 2020 zusammengebrochenen Zahlungsdienstleister Wirecard tätig und soll ein Vertrauter des österreichischen Managers gewesen sein.
Marsalek steht zwar selbst nicht vor Gericht – aber wohl nur, weil er in Russland sitzt und die österreichischen Behörden seiner bisher nicht habhaft werden konnten. Tatsächlich spielt er in Bezug auf die Spionage-Vorwürfe gegen Ott eine zentrale Rolle. Ott wird nämlich unter anderem vorgeworfen, die oben erwähnten „Tatsachen und Erkenntnisse sowie personenbezogene Daten aus polizeilichen Datenbanken zum Zweck der Übermittlung an Jan Marsalek und an unbekannte Vertreter des russischen Nachrichtendienstes“ gesammelt zu haben.
Die Marsalek-Connection
Darüber hinaus soll Ott laut Anklage „im Auftrag des Jan Marsalek“ die Übergabe – mutmaßlich zuvor abgezweigter – Diensthandys mehrerer hochrangiger Mitarbeiter des Innenministeriums veranlasst haben. Und zwar an einen von Marsalek beauftragten Bulgaren, damit die Handys nach Moskau transportiert und vom Geheimdienst FSB ausgewertet werden konnten. Außerdem soll Ott einen mit sensibler Verschlüsselungstechnologie ausgestatteten Laptop einem Boten Marsaleks übergeben haben. Das Gerät sei später dem FSB ausgehändigt worden.
Die Staatsanwaltschaft Wien geht in ihrer Anklageschrift nicht von einer direkten, sondern von „mittelbaren Kommunikation über mehrere Personen“ zwischen Ott und Marsalek aus. Eine wichtige Rolle spielt dabei laut Verdacht der frühere BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss, der „seit 2015 eng bekannt mit Jan Marsalek“ gewesen sein soll und auf der anderen Seite „intensiven freundschaftlich-geschäftlichen Kontakt“ mit Ott gepflegt hätte. Die Staatsanwaltschaft geht von einem „Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis“ zwischen Weiss und Ott aus und verweist darauf, dass Weiss in einer Einvernahme zugegeben habe, Aufträge von Marsalek erhalten und an Ott weitergeleitet zu haben. Weiss steht ebenfalls nicht vor Gericht. Er setzte sich nach einer kurzzeitigen Festnahme nach Dubai ab und konnte von den österreichischen Behörden seither nicht geschnappt werden.
Heikle Recherche am Meldeamt
Rechtlich nicht unter den Vorwurf des Amtsmissbrauchs, jedoch sehr wohl unter jenen der Spionage fällt laut Staatsanwaltschaft Wien die Einholung einer Melderegisterauskunft durch Ott in Bezug auf den Investigativjournalisten Christo Grozev im März 2021. Grozev recherchiert seit Jahren intensiv zu Russland und gilt als gefährdet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Einholung der Meldeauskunft, um Grozevs Hauptwohnsitz in Österreich zu eruieren, „im alleinigen Interesse des russischen Nachrichtendienstes“.
Vorgeworfen wird Ott auch, am Meldeamt vorgegeben zu haben, als Polizeibeamter im Dienst zu agieren. Die Anklagebehörde ortet schweren Betrug zulasten der Republik: Als Privatperson hätte Ott nämlich 3,30 Euro als Gebühr bezahlen müssen. Ott bestreitet vehement, sich als Polizeibeamter ausgegeben zu haben.
Tatort-Sicherung nach dem sogenannten „Tiergarten-Mord“ im Jahr 2019.
Tipps für Attentate?
Ebenfalls unter den Spionage-Verdacht fällt laut Anklageschrift ein Dokument, das die Ermittler bei der Auswertung von Otts iPhone 8 gefunden haben. Es stammt offenbar von Anfang September 2019. Einige Tage zuvor war es in Berlin zu einem aufsehenerregenden Mordanschlag auf einen Tschetschenen gekommen. Das Attentat ging als „Tiergarten-Mord“ in die Geschichte ein – Tatort war der sogenannte „Kleine Tiergarten“, ein Park im Berliner Stadtteil Moabit. Der Täter wurde damals sofort geschnappt. Rasch kristallisierte sich heraus, dass wohl Russland hinter dem Anschlag steckte. Das wurde später in Deutschland dann auch gerichtlich festgestellt.
Das Dokument, das Ott laut Anklageschrift kurz nach dem Attentat verfasst hat, bestand einerseits aus einer Beschreibung des Vorfalls. Dann gab es aber noch eine durchaus detaillierte Fehleranalyse und Empfehlungen. Die Staatsanwaltschaft Wien hält folgenden Verdacht fest: „Chefinspektor Egisto Ott führte somit 12 Tage nach dem Berliner ‚Tiergartenmord’ – als österreichischer BVT-Beamter, damals dienstzugeteilt bei der SIAK/ZIA – eine Fehleranalyse durch und arbeitete Verbesserungsvorschläge aus, um in Zukunft eine reibungslose Abwicklung derartiger Attentate (...) zu gewährleisten.”
Ott beteuert, das Dokument lediglich zu internen Schulungszwecken verfasst zu haben, um anhand realer Fälle Fehler bei verdeckten Ermittlungen zu analysieren. profil berichtete im Investigativpodcast „Nicht zu fassen“ im Detail über die Angelegenheit.
Vorwurf der Bestechlichkeit
Nicht unter Spionage, aber dennoch im Russland-Kapitel der Anklageschrift handelt die Staatsanwaltschaft Wien auch noch zwei Bestechlichkeitsvorwürfe gegen Ott ab: Einerseits soll Ott in Zusammenhang mit der – mutmaßlich illegalen – Recherche zur erwähnten Oligarchen-Freundin (und deren Schwester) zumindest 1000 Euro für sich gefordert haben. Von Martin Weiss soll Ott wiederum von Anfang 2017 bis Ende 2020 für „dienstlich nicht begründbare“ Datenbankabfragen und Amtshilfeersuchen 6000 Euro angenommen haben.
Fremder Laptop auf dem Weg nach Moskau
In Bezug auf den Spezial-Laptop wirft die Anklagebehörde Ott – zusätzlich zur Spionage – auch noch Veruntreuung vor. Das Gerät im Wert von 6.500 Euro hätte der Online-Plattform „FoB Presseagentur“ („Fass ohne Boden“) gehört. Ott habe es im Hinblick auf eine mögliche Mitarbeit bei „Fass ohne Boden“ bekommen, aber dann ohne das Wissen des Besitzers für 20.000 Euro an den von Marsalek beauftragten Boten übergeben. So geht es zusammengefasst aus der Anklageschrift hervor. Und weiter: Durch die mutmaßliche „Übergabe des SINA-S-Laptops an Mitarbeiter des FSB in Wien zum Transport in die Russische Föderation“, habe Ott darüber hinaus ein Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu verantworten. Derartige Laptops werden auch für die Kommunikation zwischen westlichen Nachrichtendiensten benutzt. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht darin ein sogenanntes Dual-Use-Gut, das neben möglichen zivilen Verwendungen auch zu militärischen Zwecken verwendet werden könnte. Der Verkauf zur Verwendung in Russland sei verboten.
Abfragen laut Anklage „ohne behördlichen Auftrag“
Abgesehen vom Russland-Thema erhebt die Staatsanwaltschaft Wien gegen Ott noch eine ganze Latte weiterer Vorwürfe. Dabei geht es zunächst wieder um den Verdacht des Amtsmissbrauchs in Form von Datenabfragen und Amtshilfeersuchen „ohne behördlichen Auftrag“.
Unter den mehr als dreißig Betroffenen finden sich in der Anklageschrift zum Beispiel ein namentlich nicht genannter „Angehöriger eines ausländischen Nachrichtendienstes“ und ein stellvertretender ÖVP-Bezirksparteiobmann aus Wien samt dessen Ehefrau. Weiters ein Polizeibeamter, welcher der BVT-Gruppe Otts zu Ausbildungszwecken zugeteilt wurde, ein Consulting-Unternehmer mit guten Kontakten zu einem ehemaligen FPÖ-Politiker und zwei türkische Staatsbürger. In Bezug auf Letztere vermutet die Staatsanwaltschaft Wien eine „persönliche Fehde“ mit Ott aus jener Zeit als Ott Verbindungsbeamter des Innenministeriums in der Türkei war.
Darüber hinaus soll Ott Daten einer Frau abgefragt haben, die laut Anklageschrift jahrelang mit einem pensionierten Polizisten aus Otts Bekanntenkreis verheiratet gewesen war. Weiters findet sich ein Mann aus dem Baugewerbe auf der Liste, der auf Vermittlung Otts Umbauarbeiten in der Wohnung eines nahen Verwandten von ihm durchgeführt haben soll. Und dann soll sich Ott unter anderem auch noch für einen Geschäftsmann interessiert haben, der offenbar von Martin Weiss in Bezug auf ein mögliches Projekt an Jan Marsalek vermittelt wurde. Sowie für einen – für die Islamische Glaubensgemeinschaft tätigen – Experten im Bereich Extremismusprävention.
Fremde Ausweise
Amtsmissbrauch ortet die Staatsanwaltschaft Wien jedoch auch in Bezug auf den Vorwurf, Ott habe im Rahmen einer Amtshandlung im Jahr 2014 mehrere Ausweisdokumente zweier österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürger an sich genommen: Er habe es dabei unterlassen, dies in einem Sicherstellungsprotokoll zu vermerken, und danach die Dokumente ohne behördlichen Auftrag und ohne Wissen der Betroffenen bis November 2017 in seinem Büro zu verwahrt, so der Verdacht.
Sollten türkische Polizisten bestochen werden?
In einem anderen Fall wirft die Anklagebehörde Ott eine versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor: Ott soll einen anderen Verfassungsschützer unberechtigterweise beauftragt haben, eine bestimmte Person über ein Amtshilfeersuchen an kroatische Behörden abklären zu lassen.
Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft Wien Ott in zwei Fällen vor, einen Mittelsmann dazu bestimmt zu haben, ausländische Polizeibeamte zu bestechen. Dabei ging es laut Anklage um die Beschaffung personenbezogener Daten aus der Türkei. Ott soll einmal hundert und einmal zumindest hundert Euro als Gegenleistung zugesichert haben, „wobei er es ernstlich für möglich hielt und sich damit abfand, dass ein türkischer Polizeibeamter mitwirken und einen Teil des Geldes erhalten werde“.
Gelüftete Geheimnisse
Ein weiteres Amtsdelikt wird Ott ebenfalls zur Last gelegt: Verletzung des Amtsgeheimnisses – dies in vier Fällen. Einmal soll er dem damaligen Generalsekretär im Außenministerium, Johannes Peterlik, Namen von BVT-Beamten mitgeteilt und diese mit der Erstellung des Ibiza-Videos in Zusammenhang gebracht haben. Ein anderes Mal soll er einen Bekannten zu einem dienstlichen Gespräch mit einem Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien mitgenommen haben. Letzterer sagte später aus, er sei der Ansicht gewesen, dass es sich bei Otts Bekannten auch um einen Polizeibeamten gehandelt habe. Das war allerdings nicht der Fall. In der Anklageschrift ist der Mann als „Privatperson“ bezeichnet.
Und dann gibt es noch zwei Vorwürfe in Zusammenhang mit dem damaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein: Einmal soll Ott diesem den Namen eines BVT-Mitarbeiters samt Zuständigkeitsbereich genannt und mit einer angeblichen Informationsweitergabe an Peter Pilz in Zusammenhang gebracht haben. Ein anderes Mal soll Ott Jenewein mitgeteilt haben, dass man mit der Generalkarte der Haussicherheit in die EDV und in jeden Raum des BVT komme.
Das frühere Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wurde mittlerweile in Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst umbenannt.
Die Kloibmüller-Chats
Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, bei der Ott nicht unmittelbarer Täter, sondern Bestimmungstäter gewesen sein soll, sieht die Staatsanwaltschaft Wien in Bezug auf die sogenannten Kloibmüller-Chats. Michael Kloibmüller war mächtiger Kabinettschef und Präsidialchef im Innenministerium. Bei einem Bootsausflug des Kabinetts kam es zu einem Missgeschick und die Handys dreier Mitarbeiter wurden durchnässt – darunter jenes von Kloibmüller. Man übergab die Geräte zur allfälligen Datenrettung an einen Handy-Forensiker des BVT. Bei ihm handelt es sich um Otts nunmehrigen Mitangeklagten.
Laut Anklage sollte der Mann die Geräte nach misslungenen Wiederherstellungsversuchen eigentlich vernichten. Das soll er jedoch nicht gemacht haben. Stattdessen sei es ihm doch gelungen, Daten aus dem Kloibmüller-Handy auszulesen. Kloibmüller habe er nicht darüber informiert. Die Chats gelangten später in Umlauf. Bei den Handys handelt es sich laut Anklage um jene Geräte, die laut Verdachtslage via Ott und Marsalek nach Russland gewandert sein sollen.
Strafrechtlich wirft die Staatsanwaltschaft Wien Ott vor, den anderen Ex-BVTler dazu veranlasst zu haben, ihm die Kloibmüller-Daten zur Verfügung zu stellen – rechtlich gesehen laut Anklagebehörde eine Verletzung des Amtsgeheimnisses durch den Mitangeklagten, zu der dieser durch Ott bestimmt worden sei. Dass Ott laut Verdacht in der Folge einen USB-Stick mit Daten, über die er nicht verfügen hätte dürfen, verwahrt und die Daten somit „unterdrückt“ haben soll, stuft die Staatsanwaltschaft als Vergehen der Datenbeschädigung ein. Durch die mutmaßliche Übergabe des Sticks an einen Privatdetektiv habe Ott darüber hinaus das Vergehen der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht zu verantworten.
Schlagring und Flinte
Auch gegen den Mitangeklagte erhebt die Staatsanwaltschaft Wien – neben dem Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses – auch noch jenen der Datenbeschädigung. Darüber hinaus soll er in Zusammenhang mit Otts Fingerabdruck-Recherche zu Senin Handlungen gesetzt haben, welche die Anklagebehörde als Amtsmissbrauch beziehungsweise Beitrag zum Amtsmissbrauch einstuft. Er habe gewusst, dass es keinen behördlichen Auftrag dafür gegeben habe, heißt es sinngemäß in der Anklage. Russland-Spionage wird dem zweiten Angeklagten jedoch nicht vorgeworfen. Es gebe „keine ausreichenden Hinweise dafür“, dass er von den Verbindungen zwischen Ott, Weiss, Marsalek, Petlinsky und dem FSB Kenntnis gehabt habe.
Dafür werden dem Mann noch zwei Delikte nach dem Waffengesetz zur Last gelegt: Er soll verbotene Waffen unbefugt besessen haben – nämlich einen Schlagring und eine Flinte mit verkürztem Lauf und verkürztem Schaft.
Egisto Otts Anwälte bezeichnen ihren Mandanten als „verdienstvollen Verfassungsschützer“.
Ott-Anwälte: „Verdienstvoller Verfassungsschützer“
Nochmals sei betont: Beide Angeklagten haben jegliches Fehlverhalten immer bestritten. In einer früheren Stellungnahme – noch vor der Anklageerhebung – ließen Otts damalige Anwälte wissen, ihr Mandant sei „ein verdienstvoller Verfassungsschützer“. Das Verfahren werde für Ott und seinen Mitangeklagten „gut ausgehen“. Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft sei „dürftig“. Zu Details der Anklage wollte sich Ott später auf profil-Anfrage nicht mehr äußern. Man darf also gespannt sein, wie die Verteidigungslinie in Prozess angelegt wird.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen durchaus empfindliche Strafen. Bei Amtsmissbrauch in der angeklagten Form beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Ebenso für Spionage – konkret heißt das vorgeworfene Delikt: „geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“.
Dieser Vorwurf ist der Grund dafür, dass der Prozess in Form eines Geschworenenverfahrens stattfindet. Eigentlich kommen Geschworene in Österreich bei Fällen zum Einsatz, bei denen besonders lange Haftstrafen drohen – deutlich länger als fünf Jahre. Aber auch bei möglichen Verbrechen, die sich gegen den Staat richten. Landesverrat etwa. Und um einen solchen Vorwurf geht es in Bezug auf den Spionage-Verdacht.
Ein rechtliches Detail aus der Anklageschrift, das in diesem Zusammenhang durchaus eine Rolle spielen könnte: Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft erhebt, bezieht sich konkret auf das Sammeln von Informationen – nicht auf das Übermitteln. In der Anklageschrift heißt es, dass eine Unterstützungshandlung laut Spionage-Paragraph bereits dann vorliege, wenn irgendeine Tätigkeit entfaltet wird, die dem geheimen Nachrichtendienst nützen soll. Die tatsächliche Weitergabe von Informationen an eine fremde Macht sei nicht erforderlich. Bereits das Sammeln von Informationen im Auftrag des FSB stelle demnach eine solche Unterstützungshandlung dar – „auch ohne Feststellung einer Übermittlung an den FSB“.
Auch das wird letztlich das Geschworenengericht beurteilen müssen. Bevor es so weit ist, werden jedoch wohl Wochen bis Monate ins Land ziehen. Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklageschrift die Einvernahme von 89 Zeugen beantragt. Es ist durchaus möglich, dass das Gericht letztlich weniger für notwendig hält. Umgekehrt können freilich noch Zeugen der Verteidigung hinzukommen. Beim Prozess-Auftakt heute und morgen werden wohl die Staatsanwaltschaft und die Anwälte zu Wort kommen – und auch die Angeklagten, sofern sie sich selbst äußern möchten. Mitte Februar sind dann die ersten Zeugen geladen.