René Benko vor Gericht in Innsbruck
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Schuldspruch für Benko wegen betrügerischer Krida

René Benko wurde in erster Instanz zu 24 Monaten Freiheitsentzug teilweise schuldig gesprochen. Freispruch für einen Teil der Anklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der gefallene Signa-Gründer René Benko wurde nach zwei Prozesstagen am Landesgericht Innsbruck von einem Schöffensenat wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er soll durch eine „Schenkung“ an seine Mutter das Vermögen seiner Gläubiger geschmälert haben. Freigesprochen wurde Benko hingegen in Zusammenhang mit einer vierjährigen Mietvorauszahlung. Diese sei aus Sicht des Gerichts rechtens gewesen.

Benko hatte sich gleich zu Beginn des Prozesses am Dienstag in allen Anklagepunkten „nicht schuldig“ bekannt, wollte dem Gericht darüber hinaus aber keine weiteren Fragen beantworten. Er verwies auf eine schriftliche Gegenäußerung zur Anklageschrift der WKStA.  

Die zuständige Staatsanwältin beschrieb hingegen vor Gericht, wie das Geld aus dem Wirkungsbereich Benkos in die Spähern der Familienstiftung und zu seiner Mutter geflossen sein soll. 

Laut Anklage soll Benko fast 670.000 Euro vor dem Zugriff seiner Gläubiger „in Sicherheit“ gebracht haben und sie so um diese Summe geschädigt haben. Zum einen ging es um eine Mietvorauszahlung samt Betriebskosten auf der Hungerburg in Innsbruck. Zum anderen soll er seiner Mutter 300.000 Euro überwiesen haben. All das zu einem Zeitpunkt, also nicht nur seine Insolvenz als Privatunternehmer absehbar gewesen sein soll. Sondern auch als die mittlerweile kollabierte Signa-Gruppe in massiven Zahlungsschwierigkeiten war und eine Gesellschaft nach der anderen Insolvenz anmeldete. 

Mietvorauszahlung war rechtens

Anders als die Schenkung an die eigene Mutter, sei die Mietvorauszahlung rechtens gewesen, weil die Familie einerseits sehr wohl vorgehabt habe, in das Haus auf der Hungerburg einzuziehen. Anderseits sei das Haus, anders als von der WKStA behauptet, sehr wohl bewohnbar gewesen. 

Am zweiten Prozesstag sagte auch Benkos Masseverwalter, Andreas Grabenweger, aus. Er hatte die Mietvorauszahlung im Sinne der Gläubiger von der Immobilien- und Vermietergesellschaft, die zur Sphäre der „Laura Privatstiftung“ gehörte, gefordert. Weil das Geld nicht ausbezahlt wurde, brachte er eine Klage gegen die Gesellschaft ein.

Auch zwei ehemalige Signa-Manager, eine Buchhalterin und ein Controller, die früher bei Signa beschäftigt waren, wurden als Zeugen befragt. Die Mietvorauszahlung sei eine Idee Benkos gewesen, sagte ein ehemaliger Signa-Geschäftsführer aus, der für die Unterfertigung des Mietvertrags zuständig war. Darüber hinaus trugen die ehemaligen Manager wenig zur Aufklärung der Mietvorauszahlung bei. Die WKStA hatte Benko unter anderem vorgeworfen, die Mietvorauszahlung für ein Haus getätigt zu haben, das wegen eines Wasserschadens und wegen einer Hangrutschung zum damaligen Zeitpunkt gar nicht bewohnbar gewesen sein soll. Ein als Zuge geladener Signa-Controller sagte hingegen aus, dass das Haus auf der Hungerburg für einen „Normalbürger“ sehr wohl bewohnbar gewesen sei.

Eigentlich wären auch Mutter, Schwester und Ehefrau Benkos geladen gewesen. Diese machten von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen.

Das Urteil ist noch nichts Rechtskräftig. Die U-Haft wird angerechnet. Die WKStA ermittelt im Signa-Komplex in zwölf Ermittlungssträngen nicht nur gegen Benko selbst, sondern auch gegen andere ehemalige Signa-Manager. Eine weitere Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Gesamtschaden soll bei über 300 Millionen Euro liegen. (red.)

Hinweis: Mehr dazu in Kürze.