René Benko im Vorjahr beim Prozess in Innsbruck
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Warum der Oberste Gerichtshof eine erstinstanzliche Verurteilung gegen den Signa-Gründer nun bestätigt hat. Und das Erstgericht in einem wichtigen Punkt auf dem „falschen Dampfer“ gewesen sein soll.

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Es ist kein guter Tag für René Benko geworden – und der Signa-Gründer hat wohl die richtige Entscheidung getroffen, sich gar nicht erst aus der U-Haft in Innsbruck nach Wien bringen zu lassen. In der Bundeshauptstadt verhandelte am Donnerstag der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals über eine der erstinstanzlichen Verurteilungen gegen den gefallenen Signa-Gründer. Nach nicht einmal zwei Stunden war klar: Der Schuldspruch pickt. In einem Aufwaschen kassierten die Obersten Richter dann auch gleich einen erstinstanzlichen Teil-Freispruch – darüber muss neu verhandelt werden. Und zu allem Überdruss gab der Richtersenat des OGH dem Landesgericht Innsbruck auch gleich eine rechtliche Einschätzung mit auf den Weg, welche die Position Benkos nicht einfacher machen dürfte. Dies mit den – für höchste Justiz-Sphären durchaus drastischen – Worten, das Erstgericht wäre bisher auf dem „falschen Dampfer“ gewesen.

Aber der Reihe nach: Im Oktober 2025 war Benko nach einer Anklage durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vom Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Einer von zwei Anklagepunkten bezog sich auf eine Überweisung Benkos von 300.000 Euro an seine Mutter – dies im November 2023, als es im Signa-Imperium schon massive Probleme gab. Benko hatte zuvor 1,5 Millionen Euro von seiner Mutter Ingeborg bekommen und einen Teil retourniert. Mit der Rücküberweisung entzog er das Geld aus Sicht des Gerichtes seinen Gläubigern. Der Signa-Gründer hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Seine Verteidiger argumentierten, das Geld sei bald danach wieder zu Benko retour gekommen, das Gesetz vom Gericht sehr eng ausgelegt worden. 

Strafmaß bleibt offen

Der OGH bestätigte nun jedoch die Ansicht des Gerichts: Betrügerische Krida verlange keine dauerhafte Gläubigerbenachteiligung. Und mit dem Abfluss des Geldes sei es auf dem Konto nicht mehr vorhanden gewesen. Die obersten Richter verwarfen die Nichtigkeitsbeschwerde Benkos. Das Erstgericht habe sich sehr wohl ausreichend mit relevanten Umständen auseinandergesetzt, urteilte der Senat zusammengefasst. Die Beweiswürdigung selbst ist dem Schöffensenat in erster Instanz vorbehalten und kann vor dem OGH nicht mehr bekämpft werden.

Nicht bestätigt wurde am Donnerstag das Strafmaß. Das liegt daran, dass ein zweiter Teil der WKStA-Anklage, zu dem Benko ursprünglich freigesprochen worden war, gemäß OGH-Entscheid nunmehr neu verhandelt werden muss. Dabei geht es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck. Aufgehoben wurde der Teil-Freispruch nach einer Beschwerde durch die WKStA, wegen Begründungsmängeln in Bezug auf die sogenannte subjektive Tatseite – also, ob Benko eine Schädigung der Gläubiger zumindest für möglich hielt und sich damit abfand. 

Auf dem „falschen Dampfer“?

Allerdings äußerte sich der OGH auch zu einer Rechtsfrage – nämlich, ob das Krida-Delikt in objektiver Weise verwirklicht worden sein könnte. Das Landesgericht Innsbruck hielt die Höhe der Miete für angemessen. Die OGH-Senatsvorsitzende meinte nun jedoch, das Erstgericht sei auf dem „falschen Dampfer“ gewesen. Man müsse sich „die Brille der Gläubiger aufsetzen“. Da die Zahlung geleistet wurde, sei eine Vermögensverringerung eingetreten.

Benko bestreitet den Vorwurf. Seine Verteidiger hatten immer betont, dass im Gegenzug für die 360.000 Euro ein entsprechender Wert für die Gläubiger entstanden sei. Man wird sehen, wie das Landesgericht Innsbruck im zweiten Durchlauf damit umgeht, für eine Verurteilung muss sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand gegeben sein. 

Anwalt Thomas Pillichshammer, der den Signa-Gründer am Donnerstag in der OGH-Verhandlung vertrat, meinte in Bezug auf die Rücküberweisung von 300.000 Euro, dies sei eine Rechtsfrage. Man selbst sehe es anders, der OGH-Entscheid sei aber zu respektieren. Was die Neuverhandlung bezüglich der Mietvorauszahlung anbelangt, sei er „optimistisch“.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.