Kommentar von Finanzministeriums-Ökonom Peter Brandner: Wie eine echte Strukturreform aussehen könnte: durch eine Neuordnung der Abgaben, mit der die Finanzierungsziele und Finanzierungsverantwortungen in Übereinstimmung gebracht werden.

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Die Regierung wird mit dem Doppelbudget 2027/28 eine Senkung der Lohnnebenkosten beschließen. Ab 2028 soll der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Streichung von Ausnahmen, die selbst die Lohnnebenkosten betreffen, sowie eine höhere Besteuerung von Gewinnen über einer Million Euro.

In der öffentlichen Diskussion wurde diese Lohnnebenkostenreduktion als Strukturreform begrüßt. Das überrascht, da sachlich nicht nachvollziehbar. Evidenz dafür, dass sich daraus eine ökonomisch merkbar positive Wirkung entfalten würde, ist nicht belegt, auch nicht erwartbar. Im Gegensatz dazu gibt es in der wissenschaftlichen Literatur starke Evidenz, dass eine Senkung von Arbeitskosten dann positive Wirtschafts- und Beschäftigungseffekte bewirkt, wenn sie budgetneutral durch höhere Konsumsteuern finanziert wird. Genau diese strukturelle Abgabenreform ist jedoch nicht erfolgt. Auf die ökonomische Absurdität, Körperschaften mit einem progressiven Tarif zu besteuern, kann hier nicht weiter eingegangen werden.

Im Gegensatz dazu gibt es in der wissenschaftlichen Literatur starke Evidenz, dass eine Senkung von Arbeitskosten dann positive Wirtschafts- und Beschäftigungseffekte bewirkt, wenn sie budgetneutral durch höhere Konsumsteuern finanziert wird. Genau diese strukturelle Abgabenreform ist jedoch nicht erfolgt. 

Peter Brandner, Fachexperte für empirische Wirtschafts- und Finanzmarktforschung

Voraussetzung für eine echte Strukturreform wäre, Klarheit über den weiten Begriff der Lohnnebenkosten zu bekommen. Wenn der Schlachtruf nach einer Senkung reflexartig die Befürchtung von Leistungskürzung auslöst, ist niemandem geholfen. Ausgangspunkt einer Reform wäre eine sachlich begründete Aufteilung der Lohnnebenkosten. Einerseits in Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge, also Abgaben, mit denen eine Leistung der Sozialversicherung finanziert wird. Und andererseits in Lohnnebenkosten wie beispielsweise der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, die Kommunalsteuer oder der Wohnbauförderbeitrag. Mit diesen werden gesellschaftspolitische Ziele oder allgemein öffentliche Aufgaben finanziert. Warum diese Abgaben als Unternehmensabgaben gestaltet sind, mag politisch nachvollziehbar sein, ökonomisch erklärbar ist das nicht.

Welcher Maßnahmen bedarf es, eine Lohnnebenkostenreform umzusetzen? Als erster Schritt wäre die formale Trennung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen bei Arbeitslosen-, Kranken- und Pensionsversicherung aufzuheben. Warum? Ökonomisch betrachtet ist die Trennung irrelevant; beide bilden mit dem zugrunde liegenden Arbeitslohn die das Unternehmen belastenden Arbeitskosten. Kollektivvertraglich würden somit „Brutto-Brutto“-Löhne (inklusive Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse) abgeschlossen werden. Die Unfallversicherung ist als rein unternehmensrelevante Versicherung von den Unternehmen zu tragen.

Damit würde bloß rechtlich nachvollzogen, was faktisch bereits Realität ist. Die empirische Evidenz österreichischer Daten zeigt, dass die formal-rechtliche Trennung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sich nicht ökonomisch widerspiegelt. Änderungen der Arbeitgeberbeiträge finden sich fast vollständig in den Bruttolöhnen wieder.

Da die Unternehmen (zahlungstechnisch) weiterhin die Abgaben an Sozialversicherung und Finanzamt abliefern, bleiben die Zahlungsströme ident. Rein technische Anpassungen im Steuer- und Abgabensystem stellen sicher, dass die Arbeitnehmer auch nach dieser Umstellung denselben Nettolohn erhalten.

In einem zweiten Schritt wären die restlichen, mit der Sozialversicherung nicht zusammenhängenden Lohnnebenkosten zusammenzufassen. Diese Abgabenbelastung, die aktuell ebenfalls an der Lohnsumme anknüpft, aber gesellschaftspolitische Ziele verfolgt, soll schrittweise weg von den Unternehmen in den öffentlichen Haushalt überführt werden, sofern es die budgetäre Lage zulässt.

Solch eine Trennung schafft nicht bloß systemische Transparenz, sondern führt die Sozialversicherung wieder zu ihren historischen Wurzeln als reine Arbeitnehmer-Selbstverwaltungsorganisation zurück, also ohne Arbeitgebervertreter in den Gremien. Dann entscheiden allein die Arbeitnehmer über Leistungsumfang und die dafür finanzierungsnotwendigen Abgaben – mit einem inhärenten Interesse einer kosteneffizienten Leistungserbringung.

Zur Person

Peter Brandner ist Lektor an der Universität Wien und Fachexperte für empirische Wirtschafts- und Finanzmarktforschung im Finanzministerium. Er gibt hier seine persönliche Meinung wieder.