Nach dem Urteil ist vor der Wahl: Le Pens Fall
Es ist ein Krimi, der alle Elemente enthält, die ein Krimi benötigt – ein Verbrechen, ein Opfer, behördliche Ermittlungen, Verdächtige –, aber mit einer ungewöhnlichen Frage endet: Sie lautet nicht: „Wer ist der Täter?“, sondern: „Wer ist der Richter?“
Der Fall beginnt mit einer anonymen Nachricht, die 2014 beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) einlangt. Darin werden Anschuldigungen gegen Mitglieder der französischen Rechtsaußen-Partei Front National (heute: Rassemblement National) erhoben, darunter die damalige FN-Parteichefin und EU-Abgeordnete Marine Le Pen, deren Kabinettschefin und deren Leibwächter. Die Ermittlungen des OLAF ergeben, dass Marine Le Pen mit dem Geld, das sie als Abgeordnete von der EU bekommt, um ihre Mitarbeiter zu bezahlen, stattdessen Angestellte ihrer Partei entlohnt hat, die nichts mit der Arbeit des EU-Parlaments zu tun haben.
Le Pen bestreitet das und weigert sich, das Geld zurückzuzahlen. Der Fall weitet sich aus. Weitere Abgeordnete des Front National sollen jahrelang Assistenten vorschriftswidrig mit EU-Geld für Parteiarbeiten bezahlt haben. Es geht um rund vier Millionen Euro.
In der Welt der Populisten steht das Urteil des Volkes über dem der Justiz.
Ein Katz-und-Maus-Spiel entwickelt sich. Im Februar 2017 wollen französische Ermittlungsbehörden Le Pen einvernehmen. Diese weigert sich, beruft sich auf ihre Immunität als Abgeordnete und behauptet, die Justiz würde absichtlich wenige Monate vor den Präsidentschaftswahlen tätig. Die finden im April 2017 statt, und Le Pen ist (zum zweiten Mal) Kandidatin.
Das Verfahren zieht sich in die Länge. Le Pen beeinsprucht erfolglos die Zuständigkeit der französischen Justiz. Schließlich spricht das Gericht erster Instanz 24 Personen – darunter Le Pen – und die Partei wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig. Le Pen und zehn weitere Mitverurteilte gehen in Berufung.
Am Dienstag dieser Woche bestätigt das Gericht in zweiter Instanz alle Schuldsprüche, ändert jedoch das Strafmaß. Das hat besonders für Marine Le Pen große Bedeutung. Die Dauer des Entzugs des passiven Wahlrechts – also des Rechts, bei einer Wahl zu kandidieren – wird verkürzt, und so kann die dreifache Präsidentschaftskandidatin 2027 ein viertes Mal antreten.
Für Marine Le Pen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, denn sie geht ein letztes Mal in Berufung, diesmal vor dem Kassationsgerichtshof. Dieser wird gemäß seiner Funktion nicht erneut den Sachverhalt prüfen, sondern darüber urteilen, ob die unteren Instanzen die Gesetze korrekt angewandt haben. Der Fall wird erst zu Ende sein, wenn das Kassationsgericht – die letzte Instanz – entschieden hat. Bestätigt es die Urteile, wäre Recht gesprochen: das Verbrechen aufgeklärt, die Täter verurteilt.
Doch Le Pen sieht das anders. In einem TV-Interview am Abend des Urteils der zweiten Instanz sagt sie: „Das Volk hat das letzte Wort.“
Was bedeutet das? Marine Le Pen will sich 2027 der Präsidentschaftswahl stellen und einen möglichen Sieg auch als Freispruch im Namen des Volkes feiern. So soll ihre jahrelange Behauptung, sie werde von der Justiz verfolgt, weil man ihren politischen Aufstieg stoppen wolle, legitimiert werden. In der Welt der Populisten steht das Urteil des Volkes über dem der Justiz.
Das ist gefährlich. Bei einer Wahl geht es um Sympathie und politische Motive, mit einer unvoreingenommenen Beweiswürdigung hat das nichts zu tun. Eine Volkswahl dazu zu benutzen, die Justiz zu übertrumpfen, ist eine Pervertierung der rechtsstaatlichen Institutionen.
Le Pen ist nicht die Einzige, die sich der Endgültigkeit eines rechtskräftigen Urteils zu entziehen versucht. In Großbritannien laufen Untersuchungen gegen Nigel Farage, den Chef der rechtspopulistischen Partei Reform UK, weil er Spenden erhalten und nicht deklariert haben soll. Farages Reaktion: Er trat zurück, um sich sofort wieder der Wahl zu stellen: „Das Volk von Clacton (sein Wahlbezirk, Anm.) soll über mein Handeln richten“, sagte Farage. Ausgerechnet Politiker wie er, die sich gegen die Eliten wenden, nehmen für sich ein Privileg in Anspruch, das normalen Bürgern nicht offensteht – sich per Mehrheit einen zwar symbolischen, aber öffentlichkeitswirksamen Freispruch bescheinigen zu lassen.
In diesem Krimi gibt es ein Verbrechen, aber kein Gericht mehr; wohl aber ein Opfer: den Rechtsstaat.