ORF: Gratwanderung zwischen Aufklärung und Bloßstellung
Es gibt Geschichten, die sich nicht entlang klarer Linien erzählen lassen. Der Fall rund um den ehemaligen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann ist so einer.
Der „Falter“ hat in dieser Woche mit seiner Berichterstattung für Aufregung gesorgt. Die Wochenzeitung hat Nachrichten aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Ex-Generaldirektors im Wortlaut veröffentlicht. Darin werden auch sexuelle Inhalte detailliert beschrieben. Die Wirkung ist entsprechend: unmittelbar, verstörend, kaum zu ignorieren.
Wir hatten diese Chats ebenfalls vorliegen. Das haben wir offengelegt. Seither erreicht uns eine berechtigte Frage: Warum haben wir sie nicht veröffentlicht?
Vorweg: Das ist keine Abrechnung mit dem „Falter“. Es geht um meine Entscheidung das nicht zu tun – und darum, sie transparent zu machen. Und es ist vor allem keine fehlende Sensibilität für übergriffiges, sexuelles und anrüchiges Verhalten. Jede Frau, die sich von einem Vorgesetzten belästigt fühlt, verdient es, ernst genommen zu werden. Und das tue ich selbstverständlich auch.
Bisher öffentlich geworden sind Bruchstücke einer Kommunikation. Zudem stammen sie aus einer Richtung: von jener Seite, die sich belästigt fühlt. Das ist legitim. Aber es eben nur ein Teil der Geschichte. Profil konnte erstmals Einblicke in jenes Material bekommen, das Weißmann zu seiner Verteidigung mit der Klärung beauftragten Stellen vorgelegt hat (lesen Sie im aktuellen Heft) – und das verschiebt das bisherige Bild wieder ein Stück. Nochmals sei betont: Wir kennen nicht alles.
Die ORF-Compliance-Stelle hat beide Seiten eingeladen, ihre Sicht darzulegen. Sie hatte damit ein umfassenderes Bild und kam zum Schluss, dass keine sexuelle Belästigung vorliegt. Andere, etwa die Gleichbehandlungsanwaltschaft, bewerten das auf Basis der bekannten Auszüge anders. Auch „Falter“ schließt aus dem ihm bisher Bekannten, was hier geschrieben wurde, kann nicht privat sein – das ist eine These, aber eben nicht mehr.
Gleichzeitig stehen wechselseitige Vorwürfe im Raum. Behörden befassen sich mit dem Fall. Eine abschließende Klärung gibt es nicht. Das ist die Ausgangslage.
Triggerwarnung
Chats im Wortlaut zu veröffentlichen, ist die schärfste Form der Darstellung. Sie erzeugt maximale Nähe – und maximale Wirkung. Wer sie liest, bekommt nicht nur Information, sondern ein Gefühl. Genau darin liegt ihre Stärke – und Gefahr: Sie kann mehr Eindeutigkeit erzeugen, als die Faktenlage hergibt.
Das kann gerechtfertigt sein. Etwa wenn sich strukturelle Missstände anders nicht sichtbar machen lassen. Wenn der Wortlaut notwendig ist, um Machtmissbrauch zu belegen – und Instanzen nachweislich versagt haben. Genau diesen Punkt sehe ich hier – noch – nicht erreicht.
So eindrücklich einzelne Passagen sein mögen: Sie erzählen einen Ausschnitt. Er legt nahe, er deutet an, er wirkt. Aber er ersetzt kein Gesamtbild, das profil und anderen Medien schlicht noch nicht vorliegt. Hinzu kommt: Es geht hier nicht nur um eine moralische, sondern um eine rechtliche Bewertung. Was viele als grenzüberschreitend oder unangemessen empfinden, erfüllt nicht automatisch den juristischen Tatbestand sexueller Belästigung. Auch das führen wir in unserer dieswöchigen ORF-Geschichte nochmals aus. Diese Differenz ist entscheidend – und sie macht die Beurteilung komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.
Gerade deshalb halte ich es für heikel, an diesem Punkt mit maximaler Öffentlichkeit maximale Eindeutigkeit zu erzeugen. Journalismus kennt Eskalationsstufen: Information, Einordnung, Zuspitzung. Die vollständige Veröffentlichung intimer Chats ist eine solche Zuspitzung. Sie setzt einen Punkt, wo noch viele Fragen offen sind – und verschiebt den Fokus auf besonders drastische Details. Ich finde: Dafür ist es zu früh. Nicht, weil ich die Brisanz kleinreden will. Sondern weil ich sie ernst nehme.
Sexuelle Belästigung ist ein großes, strukturelles Problem. Sie wird zu oft relativiert, zu selten konsequent verfolgt. Hier braucht es Öffentlichkeit, Druck und Klarheit. Kein Zweifel! Aber gerade deshalb müssen Einzelfälle sorgfältig beurteilt werden. Ein Einzelfall ist kein Beweis für ein System – und ein System lässt sich nicht durch unvollständige Einblicke in Einzelfälle erklären.
Meine Entscheidung (die nicht alle in der Redaktion teilen) ist daher eine bewusste Abwägung: zwischen öffentlichem Interesse und persönlicher Sphäre, zwischen Aufklärung und Bloßstellung, zwischen Tempo und Sorgfalt. Ich wollte nichts verschweigen. Aber auch nicht mehr zeigen, als ich gerade verantworten kann.