Roland Weißmann
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Roland Weißmann
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Am 14. April, um 18.33 Uhr, erhielten die 35 Mitglieder des ORF-Stiftungsrats per Mail ein Schreiben von Generaldirektorin Ingrid Thurnher, in dem diese beteuerte, dass ihr „Transparenz ein echtes Anliegen“ sei. Trotzdem könne sie den Untersuchungsbericht der ORF-Compliance-Stelle zur „Causa Roland Weißmann“ nicht übermitteln. Begründung: „Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten“.
Zur Bestätigung leitete Thurnher ihren Stiftungsräten ein Schreiben der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Brandl-Talos weiter, die den ORF bei der Durchführung der Untersuchung unterstützte und in dem Brief ausführt, dass ein Weiterleiten des Berichts rechtwidrig wäre. Somit bleibt das einzige Exemplar bei Thurnher im Tresor. Aber immerhin: Eine von Brandl-Talos erstellte Zusammenfassung wurde an den Stiftungsrat weitergegeben. Diese umfasst sieben Seiten, liegt profil vor und wird unter den Mitgliedern des Stiftungsrats bereits heftig debattiert.
In der „Causa Weißmann“, die sich zur größten Affäre des ORF seit seinem Bestehen auswächst, hat das Ringen um die Deutungshoheit begonnen: Haben sich die Vorwürfe gegen Weißmann tatsächlich in Luft aufgelöst? Wie unabhängig verlief die Compliance-Untersuchung? War die Kündigung von Weißmann zulässig? Versagte die Stiftungsratsspitze beim Krisenmanagement? Und wer bezahlt den möglichen Millionenschaden?
Was mit Weißmanns Rücktritt als ORF-Generaldirektor am 8. März begann, artet in eine Schlacht aller gegen alle aus. Der ORF gegen Weißmann. Weißmann gegen die betroffene Frau. Die Frau gegen den ORF. Der Stiftungsrat gegen Weißmann. Der Redaktionsrat gegen den Stiftungsrat. Und mittendrin Ingrid Thurnher, an der von allen Seiten gezerrt wird.
Die Untersuchung wurde für die ORF-Compliance-Stelle von den Rechtsanwälten Christopher Schrank und Alexander Stücklberger, beide Partner bei Brandl-Talos, sowie einer langjährigen Expertin der ORF-Rechtsabteilung durchgeführt. Am 19. März hatten die drei Weißmann in der Rechtsanwaltskanzlei fünfeinhalb Stunden lang befragt. Zuvor war die betroffene Frau vor der Kommission erschienen. Sie sagte auch bei einem zweiten Termin am 31. März aus.
Wie es in der Zusammenfassung von Brandl-Talos heißt, „konnte nicht festgestellt werden, dass RW (Roland Weißmann, Anm.) zu irgendeinem Zeitpunkt seine berufliche Stellung gegenüber der Betroffenen dahingehend ge- bzw. missbraucht hätte, dass er ihr jedwede berufliche Vor- oder Nachteile in Aussicht stellt“. Es konnte „auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass durch RW gesetzte Verhaltensweisen für die Betroffene unerwünscht waren“.
„Sorry dass ich dich bedrängt habe! Tut mir sehr sehr leid!!!“
schreibt Roland Weißmann in einer Nachricht an die ORF-Mitarbeiterin
Und weiter: „Zu einer möglichen Unerwünschtheit gab es zwar diverse Anzeichen. Allerdings konnten auch mehrere Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dass RWs Verhaltensweisen von der Betroffenen doch erwünscht gewesen sein können.“ Allerdings sei die Frage der „Unerwünschtheit“ ohnehin „nicht mehr ausschlaggebend“ gewesen.
Denn eine sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz kann nur vorliegen, wenn es eine Auswirkung auf das Arbeitsumfeld der Betroffenen gibt. Und das war aus Sicht der Kommission nicht der Fall. Eine strafrechtliche Relevanz lag ohnehin nicht vor. Die Conclusio der Anwälte: „Im Ergebnis konnte daher keine sexuelle Belästigung durch RW festgestellt werden.“
Die Eckpunkte der Untersuchung waren bereits am 8. April öffentlich geworden. Am Mittwoch stellte sich Roland Weißmann der Öffentlichkeit. Sein Anwalt Oliver Scherbaum frohlockte: Der Vorwurf der sexuellen Belästigung habe sich „de facto in Luft aufgelöst“. Und Weißmann meinte: „Ich habe den Vorwurf der sexuellen Belästigung von Beginn an zurückgewiesen. Der Kontakt mit der Betroffenen war einvernehmlich und wechselseitig.“
Dennoch entschloss sich Ingrid Thurnher, Weißmann als leitenden Angestellten zu kündigen.
Am 8. März war dieser nur als ORF-Generaldirektor zurückgetreten, sein Basisvertrag als Hauptabteilungsleiter lief aber weiter. Eine Kündigung muss vom Dienstgeber nicht begründet werden, der ORF tat es aber doch. Man erwarte „von seinen Führungskräften, dass sie jedes Verhalten unterlassen, das geeignet wäre, dem ORF zu schaden. Es darf auch nicht einmal der Anschein eines unangemessenen Verhaltens entstehen.“ Dieser Maßstab sei aus Sicht des ORF „im konkreten Fall nicht gewahrt“ gewesen.
Die Sicht der Frau
Sich zu wehren, kostet Kraft. Manchmal so viel, dass man sich wünscht, man hätte diesen Kampf nie begonnen. „Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte und mir einen anderen Job gesucht hätte, würde ich jetzt ein leichtes Leben führen“, sagt jene ORF-Mitarbeiterin, die Roland Weißmann der sexuellen Belästigung bezichtigt.
„Es gab eine stellenweise romantische Beziehung.“
Auszug aus dem Compliance-Bericht
Lange Zeit wollte sie den Konflikt fernab der Öffentlichkeit lösen. „Ich wollte nie diese Öffentlichkeit, und ich wollte dem ORF nie schaden. Öffentlich wurde es ausschließlich durch Weißmann, seine Anwälte und die Anwälte der Compliance-Stelle“, sagt sie mehrmals. profil trifft sie in ihrem Haus in Wien. Sie ist bereit, weitere Details ihrer Geschichte zu erzählen. Nicht, weil sie das möchte, sondern weil sie, wie sie sagt, keinen anderen Ausweg mehr sieht.
Zweimal musste sie sich der Befragung durch die Compliance-Kommission unterziehen. Jeweils über mehrere Stunden hinweg wurde das Verhältnis zwischen der ORF-Mitarbeiterin und dem ehemaligen Generaldirektor detailliert rekonstruiert, über Jahre zurück. Es ging um die Bewertung vermeintlicher „Einvernehmlichkeiten“ und um Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich, die tief in private Details reichten.
In der Zusammenfassung von Brandl-Talos ist von „einer zumindest stellenweise romantischen Beziehung“ zu lesen. Ja, es gab eine Beziehungsebene, sagt die Frau. Freundlich, vielleicht auch vertraut. Eine Form von Nähe, wie sie in beruflichen Kontexten entstehen kann, aber zu keinem Zeitpunkt in sexueller Hinsicht einvernehmlich. „Ich wurde sexuell belästigt“, sagt sie.
Mehr als 40 Seiten Chatprotokolle, die sich über mehrere Jahre erstrecken, zeichnen ein anderes Bild als jenes der offiziellen Untersuchung. Sie zeigen wiederholte Grenzüberschreitungen, das Drängen, das Nichtlockerlassen. Auf ein Nein folgt kein Rückzug, sondern die nächste anzügliche Bemerkung von Weißmann. Und dann wieder eine Entschuldigung: „Sorry dass ich dich bedrängt habe! Tut mir sehr sehr leid!!!“
In der Befragung wird unter anderem die Einladung zu einem „romantischen Essen“ im Jahr 2022 thematisiert, jener Vorfall, auf den sich die Anwälte Weißmanns bereits wenige Tage nach seinem Rücktritt berufen und den sie auch medial verbreiten ließen. Im Chatverlauf stellt sich der Sachverhalt allerdings anders dar. Demnach lädt die Frau ihrerseits Weißmann zu einem gemeinsamen Mittagessen in einen Heurigen ein. Treffpunkt ist das Bezirksamt in Hietzing, wo er sie abholt, gemeinsam fahren sie weiter.
Nach dem Treffen schickt Weißmann eine Nachricht und beschreibt darin seine nicht erwiderten Gefühle, sie habe diese „sukzessive erdrosselt“. All das liegt vor. „Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Einvernehmlichkeit in sexuell konnotiertem Zusammenhang“, sagt die Betroffene im Gespräch mit profil.
Wie kann es sein, dass eine derartige Fülle an dokumentierten Nachrichten nicht ausreicht, um den Tatbestand der sexuellen Belästigung zu erkennen? Genau gegen diese Bewertung will die Betroffene nun vorgehen. Unterstützt wird sie dabei unter anderem von der Rechtsanwältin und Verfassungsrichterin Sieglinde Gahleitner. Diese bereitet nun rechtliche Schritte gegen den ORF vor – zunächst in Form eines außergerichtlichen Anspruchsschreibens an den Sender und an Weißmann.
Darin qualifiziert sie dessen Verhalten als sexuelle Belästigung und die nunmehr getätigten Aussagen als weitere Diskriminierung sowie als Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Gleichbehandlungsgesetz. Gefordert werden Schutzmaßnahmen für die Betroffene, die Sicherstellung, dass ihr keine beruflichen Nachteile entstehen, ein Schadenersatz von 25.000 Euro sowie eine Abgeltung der entstandenen Kosten und allfälliger künftiger Schäden.
Es gehe dabei, sagt Anwältin Gahleitner, um ein grundlegendes Missverständnis in solchen Fällen: „Bei sexueller Belästigung durch Führungskräfte wird verkannt, wie relevant das Machtgefälle ist. Da geht es um jemanden, der über meine berufliche Situation bestimmt. Es gibt ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Das ist nicht das Gleiche, wie wenn jemand in der Disco angebaggert wird. Selbst wenn alles stimmen würde, was Roland Weißmann behauptet, wäre er aufgrund der vorliegenden Dokumente und Fotos für die Weiterbeschäftigung als Führungskraft keinen einzigen Tag mehr zumutbar. Wenn eine Mitarbeiterin freundlich zum Generaldirektor ist, gibt ihm das nicht das Recht zu allem.“
Auch die Vorsitzende des ORF-Publikumsrats und Stiftungsrätin, Gabriele Zgubic-Engleder, kritisiert in einem Schreiben an Ingrid Thurnher den Compliance-Bericht: „Mehrere Ausführungen scheinen mir rechtlich nicht nachvollziehbar.“ Es sei „äußerst beunruhigend, dass gerade in so einer sensiblen Situation ein vom ORF beauftragtes Gutachten einen solchen falschen Eindruck zu hinterlassen geeignet ist“.
Kritik an Anwälten
Bei Zgubic-Engleder und anderen Mitgliedern des Stiftungsrats sorgt die Zusammensetzung der Compliance-Kommission für Kritik. Anwalt Schrank ist nicht das erste Mal für den Rundfunk tätig. Im Jahr 2022 hatte ihn der Rundfunk für eine Compliance-Untersuchung beigezogen. Hintergrund war ein Streit mit dem mächtigen ORF-Manager Pius Strobl. Im Jahr 2010 hatte der damalige Generaldirektor Alexander Wrabetz mit Strobl eine freiwillige Zusatzpension vereinbart. Weißmann bezweifelte als neuer Chef die Rechtmäßigkeit der Regelung und beauftragte Schrank mit einer Überprüfung. Dieser stellte keine Gesetzwidrigkeiten fest.
Wenn ein Anwalt einen ORF-Generaldirektor in einem Compliance-Verfahren befragt, von dem er vier Jahre zuvor einen Compliance-Auftrag erhielt – besteht dann nicht der Anschein einer Unvereinbarkeit? Nein, heißt es aus dem ORF: Schrank sei „ein anerkannter Experte für Compliance-Themen und interne Untersuchungen und hat als solcher mit der Compliance-Stelle des ORF als einer von mehreren unabhängigen Expert:innen die Vorwürfe gegen Generaldirektor a. D. Mag. Roland Weißmann geprüft (...) Dr. Schrank und seine Kanzlei haben den ORF, nicht den Generaldirektor, schon bisher immer wieder in den Bereichen Compliance und interne Untersuchungen beraten bzw. vertreten und werden dies auch weiterhin tun.“
Aus dem Transparenzbeirat, den Thurnher auf Empfehlung des Stiftungsrats einrichtete, um auch andere aktuelle Compliance-Fälle zu untersuchen, hat sich Schrank mittlerweile zurückgezogen.
Roland Weißmann will seine Kündigung durch den ORF vor dem Arbeitsgericht anfechten. Die Begründung, Weißmann habe sich „unangemessen verhalten“, sei „ein durchschaubarer Versuch des ORF, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren“, so Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum. Die Forderungen haben es in sich. Schermann verlangt eine Zahlung des Restgehalts von Weißmann für die verbliebene Geschäftsführungsperiode (350.000 Euro), Ansprüche aus dem Verdienstentgang einer wahrscheinlichen zweiten Amtszeit (2,3 Mio. Euro), entgangene Pensionskassenbeiträge (250.000 Euro) und Schadenersatz aufgrund der nachteiligen Berichterstattung (eine Million Euro).
Die Affäre könnte den ORF also teuer kommen – so er nicht seinerseits Schuldige findet, um bei diesen zu regressieren. Mögliche Kandidaten: der Vorsitzende im Stiftungsrat und Leiter der dortigen SPÖ-Fraktion, Heinz Lederer, und sein Stellvertreter Gregor Schütze. Deren Krisenmanagement wurde vielfach kritisiert. Statt von Weißmann den Rücktritt zu fordern, hätten sie den ORF-Chef suspendieren und die Ergebnisse der Compliance abwarten können.
Allerdings: Im Gegensatz zu Weißmanns Darstellung beteuern Lederer und Schütze, den Generaldirektor nie zum Rücktritt gezwungen zu haben. Dieser habe sogar in seinem Rücktrittsmail, versandt am 8. März um 11.45 Uhr, festgehalten, dies aus höchstpersönlichen Gründen zum Wohle des ORF zu tun, und auf eine gemeinsame Vorgangsweise gedrängt. Zudem handelten Lederer und Schütze nicht allein. Bei den stundenlangen Beratungen vom 8. auf den 9. März waren auch andere Stiftungsratsmitglieder sowie das gesamte Direktorium des ORF anwesend.
Sieglinde Gahleitner
Die Rechtsanwältin und Verfassungsrichtern Sieglinde Gahleitner plant rechtliche Schritte gegen den ORF. Sie fordert Schutz und Anerkennung für die betroffene Frau sowie einen Schadenersatz von 25.000 Euro.
Neben Lederers und Schützes Krisenmanagement kritisiert ORF-Redaktionssprecher Dieter Bornemann „Unvereinbarkeiten“, die aus den Hauptberufen der beiden als PR-Unternehmer erwachsen. Wie profil berichtete, beriet Lederer beispielsweise beim Verkauf des ORF-Funkhauses die Käuferin, die Vorarlberger Rhomberg-Gruppe, und zählt auch den ÖSV, einen wichtigen ORF-Partner, zu seinen Kunden. Lederer und Schütze stehen auf der Payroll der Ärztekammer, deren Präsident, Johannes Steinhart, sich über Berichte im ORF ärgerte und die beiden bat, „ihren Einfluss geltend zu machen“.
Roland Weißmann erklärte vergangene Woche, er wolle „Gerechtigkeit, nicht Rache“. Gegenüber Ingrid Thurnher hege er „keine Bad Feelings“. Die neue ORF-Chefin – derzeit auch voll eingedeckt mit Vorbereitungen für den Song Contest im Mai – erlebte vergangene Woche auch heitere Momente. Es freue sie, so Thurnher, dass die erste von sechs neuen Folgen von „Kommissar Rex“ ausgezeichnete Quoten hatte.
Im ORF-Programm wurde da immerhin ein Fall zweifelsfrei gelöst.
Gernot Bauer
ist seit 1998 Innenpolitik-Redakteur im profil und seit 2025 Leiter des Innenpolitik-Ressorts. Co-Autor der ersten unautorisierten Biografie von FPÖ-Obmann Herbert Kickl.
Daniela Breščaković
ist seit April 2024 Innenpolitik-Redakteurin bei profil. War davor bei der „Kleinen Zeitung“.