Fünf Wochen nach der Geburt schreibt Mutter P. an ihren Freund, den Ex-Häftling: „endlich kam der tag wo du raus gekommen bist und dann hats begonnen, der erste schlag und ich dacht vl (vielleicht, Anm.) ist es ein ausrutscher gewesen doch nein es wurde schlimmer [...] du hast mich sogar geschlagen wo ich die kleine in den armen hatte, das sie auf den polster geflogen ist weil du mich so fest geschlagen hast.“
Schaute Mutter weg?
Die Staatsanwaltschaft glaubt der Frau, dass sie von ihrem Partner geschlagen wurde. Hämatome auf ihrem Körper legen das nahe. Die Anklagebehörde glaubt aber auch, dass die Frau zumindest einmal dabei zugeschaut hat, wie dem Kind vom Vater Gewalt angetan wurde – und nicht einschritt, obwohl sie eine ausgebildete Krankenpflegerin ist.
Die Ermittler fanden auf den Handys der beiden Google-Suchanfragen wie: „baby schreit und stöhnt“, „baby schreit tag und nacht“, „warum bekommt baby blaue flecken“. Schließlich tippte die Mutter Mitte Mai 2025 in ihr Handy: „schütteltrauma baby wie schnell“.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Anfragen als Widerspruch zu den Aussagen der Frau, dass ihr die Gefahr für das Kind nicht bewusst gewesen und dass die Kleine absolut kein Schreibaby gewesen sei.
Anklage: heftige Gewalt gegen das Baby
Die Anklage geht davon aus, dass der Vater seine Tochter mehrmals unter den Achseln packte und heftig schüttelte. Ihr Kopf soll dabei unkontrolliert hin und her geschleudert worden sein, denn Babys haben noch keine ausgeprägte Nackenmuskulatur. Das kann zu Blutungen im Gehirn, zu schweren Behinderungen bis zum Tod führen.
Bereits Anfang Mai 2025 soll die Kleine für mehrere Minuten das Bewusstsein verloren haben. Das legen Chatnachrichten nahe. Ihre Eltern riefen trotzdem nicht die Rettung und fuhren auch zu keinem Arzt. Sie sollen der Kleinen auf Anraten der Großmutter ein Coolbag aufgelegt haben.
Rat der Ärzte missachtet
Kurz vor Mitternacht, es war der 26. Mai 2025, fuhren die Eltern mit Linda ins Wiener Josefspital. Zu Hause sei ihre Tochter kaum zu beruhigen gewesen, habe mit weit geöffnetem Mund und tiefroter Haut ohne Ton geweint, sei plötzlich „in sich zusammengefallen“ und habe nicht mehr reagiert, erzählten sie bei der Aufnahme. In der Klinik war das Mädchen aber wieder bei vollem Bewusstsein. Die Ärztinnen bemerkten einen erhöhten Blutzuckerwert und empfahlen dringend, die Kleine für weitere Untersuchungen über Nacht im Spital zu belassen. Sie wollten einen Schädelultraschall durchführen. Das lehnten die beiden Beschuldigten ab, unterzeichneten einen Revers, mit dem sie die Verantwortung übernahmen, und fuhren heim.
Warum hat die Klinik nicht in Betracht gezogen, dass das Kind ein potenzielles Gewaltopfer sein könnte? Das Josefspital beruft sich auf profil-Anfrage zum damaligen Gesundheitszustand des Mädchens auf die „ärztliche Schweigepflicht“ und erklärt allgemein, dass eine stationäre Aufnahme nur bei „offensichtlichen Verletzungen, Anzeichen für eine lebensbedrohliche Erkrankung oder die Sorge auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung“ verpflichtend sei. Ob sie in diesem Fall übersehen wurden, bleibt offen. Klinikmitarbeiter sind im Prozess gegen die Eltern jedenfalls als Zeugen geladen. Ein Experte sagt zu profil, dass Schütteltraumata nicht leicht zu diagnostizieren sind.
Baby in Lebensgefahr, Eltern fahren zum Billa
Zwei Tage später wurde es richtig ernst: Die Familie machte einen Ausflug. Am Rückweg bekam Linda Krampfanfälle, ein Handyvideo des Vaters belegt das. Statt direkt in die Klinik zu fahren, legte die Mutter laut Anklage noch einen Stopp beim Billa ein. Eine Stunde, nachdem das Krampfvideo aufgenommen wurde, waren sie in der Klinik Ottakring.
Nach einem Schädelultraschall war dem Ärzteteam klar, dass Linda in Lebensgefahr schwebte. Die Diagnose: Hirnblutungen, Netzhautblutungen sowie mehrere alte und neue Rippenbrüche. Linda wurde ins AKH überstellt und noch in der Nacht notoperiert. Ihre Eltern wurden um drei Uhr morgens verhaftet. Die Kleine wurde erst sechs Wochen später aus dem Spital entlassen.
Der Vater rechtfertigte sich in seiner Einvernahme, seine Tochter sei ihm zwei Mal vom Wickeltisch gefallen, als er Windeln holen wollte. Dem steht ein ausführliches Gutachten von der Gerichtsmedizin der MedUni Wien entgegen: „Stürze von einem Wickeltisch sind nicht geeignet, die vorliegende Befundkonstellation zu erklären.“
Die Gutachter vermuten vielmehr ein „Schütteltrauma-Syndrom“ bei Linda. Darauf stützt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der versuchten Tötung durch den Vater. Die Mutter hätte sich den Tod des Kindes zwar nicht gewünscht, doch: „Durch ihre Tatenlosigkeit hielt auch sie es ernsthaft für möglich und fand sich damit ab, dass [Linda] ohne ihr Einschreiten bzw. ihre Hilfe getötet werde“, so die Anklage.
Eltern plädieren auf „nicht schuldig“
Vater Z. verneinte in seiner Einvernahme absichtliche Gewalt gegen seine Tochter. Sein Anwalt reagierte nicht auf eine profil-Anfrage.
Kristina Venturini, die Anwältin der Mutter, sagt: „Meine Mandantin hat ein einziges Mal gesehen, als der Vater das gemeinsame Baby auf das Bett fallen ließ.“ Sie sei „das klassische Opfer einer Gewaltbeziehung“. Der Frau sei nicht klargewesen, dass ihre Tochter in Lebensgefahr schwebe. Und schließlich hätte sie ihr Ex-Partner im Josefspital „bedroht, dass er ihr das Kind wegnehmen wird, wenn sie nicht mit ihm nach Hause kommt“. Sie wird auf „nicht schuldig“ plädieren und um das Sorgerecht des Kindes kämpfen. Ob das glaubhaft ist, wird jetzt ein Schwurgericht klären müssen.
Die Krankenpflegerin ist zwar noch beim Wiener Gesundheitsverbund angestellt, arbeitet aber derzeit nicht im Donauspital, weil sie sich im Krankenstand befindet. Die Stadt Wien prüft berufsrechtliche Konsequenzen.
Linda hat vorerst die Chance auf ein neues Leben bekommen. Sie lebt nun bei einer Pflegefamilie. Psychische und körperliche Langzeitfolgen sind dennoch möglich.