Breite Front gegen Aufhebung des Rauchverbots

In den Ländern äußerten selbst ÖVP-Landeshauptleute ihren Unmut.

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Der steirische ÖVP-Nationalratsabgeordnete Josef Smolle sprach sich gegen das Kippen des von der Vorgängerregierung im April 2015 beschlossenen Anti-Rauch-Gesetzes aus. Technisch wird die Aufhebung ein einfaches Unterfangen: Vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Mai 2018 ist eine Gesetzesvorlage aus dem Gesundheitsministerium oder ein Initiativantrag im Parlament erforderlich, im Anschluss daran ein Nationalratsbeschluss mit schwarz-blauer Mehrheit. Dass ein Gesetz noch vor Inkraftreten gekippt beziehungsweise novelliert wird, ist selten, aber kein Novum.

Sicher ist aber auch: Der Kampf ums Rauchverbot wird danach weitergehen. Ein erfolgreiches Volksbegehren kann politischen Druck erzeugen. Auch die Wiener Landesregierung kündigte an, „mit allen rechtlichen Schritten“ gegen die Aufhebung vorzugehen. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht dafür etwa auf EU-Ebene eine Chance, und zwar auf Basis von Artikel 35 der EU-Grundrechtscharta („Bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der Union wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt“) sowie Artikel 4 des EU-Vertrags: „Die Mitgliedsstaaten unterstützen die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgabe und unterlassen alle Maßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten.“ Mayer: „Mit dem Kippen des Rauchverbotes hebt die Regierung ein Gesetz auf, das den Zielen der EU entgegenkommt. Das ist natürlich ein Rückschritt.“

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.