Landesgericht Klagenfurt wird von zahlreichen Polizisten bewacht.
„Krieger des IS“: Attentäter von Villach muss lebenslang in Haft
Ahmad G. sagte nicht viel. Aber das, was er sagte, hatte es in sich. Am Mittwoch stand am Landesgericht Klagenfurt der islamistische Attentäter vor Gericht, der am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt einen 14-Jährigen tötete und vier weitere Personen schwer verletzte, ehe er von einem Essenslieferanten angefahren und von der Polizei festgenommen wurde.
Er rückte auch vor Gericht keinen Millimeter von seiner Ideologie ab. Der 24-Jährige bejahte, dass er sich immer noch als Krieger des sogenannten „Islamischen Staats“ sehe, dass er den IS dabei unterstützen wolle, ein eigenes Land zu gründen, in dem die Scharia gilt und Frauen verschleiert sind. Auf die Frage, wo dieses Land sein sollte, sagte er: „Auf der ganzen Welt.“
G. gestand, dass er an dem Tag in Villach bis zu zehn Personen – „Ungläubige“ – töten wollte, dass er auch Pläne wälzte, mit einem Auto oder einem Sprenggürtel einen Anschlag durchzuführen, aber „nicht die Gelegenheit“ dazu hatte. Und er sagte offen: Er würde heute sofort wieder im Namen des IS töten. Bereuen würde er nur, dass er selbst nicht getötet, nicht zum Märtyrer gemacht wurde.
Lebenslange Haft
Am Ende eines langen Verhandlungstages wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Geschworenen stimmten in allen vier Anklagepunkten für schuldig, jeweils 8:0. Und zwar für die terroristischen Straftaten in Bezug auf Mord, des versuchten Mordes, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Keine Empathie
Der Angeklagte folgte der Urteilsverkündung sowie dem gesamten Prozess weitgehend regungslos. Suchend ließ er immer wieder seine Blicke durch den Gerichtssaal schweifen.
Der Mann in weißem Hemd und beiger Jeans, mit schwarzem mittellangem Bart und lockigen schwarzen Haaren, eingefallenen Wangen und dunklen Augenringen, zeigte keinerlei Emotionen. Er presste höchstens seine gespreizten Finger aneinander.
Dass von dem Angeklagten potenziell Gefahr ausgeht, wusste auch das Landesgericht. Im Gefängnis soll er mehrmals versucht haben, Wachen zu verletzen.
Im Saal 29 wurde extra eine Vorrichtung aus Glas und Metall im rechten Eck neben der Richterbank eingerichtet. Dahinter saß der Angeklagte, seine Hände die ganze Verhandlung über an einem Bauchgurt festgeschnallt. Vorgeführt wurde er von vier maskierten Beamten durch eine Tür, die direkt in den Glaskasten führte. Zwei Justizwachen blieben während der gesamten Verhandlung hinter ihm, einer immer stehend.
Auch um das Gerichtsgebäude waren schon in der Früh dutzende Polizisten und Polizistinnen platziert. Beim Security-Check bekamen Zuseher und Zuseherinnen ein Kuvert, auf dem die Anzahl der elektronischen Geräte vermerkt wurde, die sie mithatten. Diese durfte man nur im Medienraum nebenan benutzen – sobald man allerdings in den Gerichtssaal wollte, musste man sie in dem Kuvert abgeben. Jegliche Ton- und Bildaufnahmen, sogar Zeichnungen, wurden untersagt.
Die Geschworenen wurden bei ihrer Vereidigung nicht mit Namen aufgerufen. Die Staatsanwältin nannte die Opfer, als sie die Tat in ihrem Eingangsplädoyer Schritt für Schritt durchging, nur beim Vornamen. Zum Schutz ihrer Familien.
„Blitzradikalisierung“
Die Staatsanwältin trug dann in ihrem Eingangsplädoyer genau vor, wie es zu dem Attentat in Villach gekommen sein soll: Der kurdische Syrer kam 2020 nach Österreich, wo er 2021 Asyl bekam, weil er im Bürgerkrieg Angst um sein Leben gehabt habe. Der heute 24-Jährige besuchte in Syrien vier Jahre lang eine Grundschule, arbeitete in Österreich gelegentlich als Zeitungsverkäufer und in einem Restaurant. Er versuchte, Deutsch zu lernen.
G. wuchs nicht religiös auf, habe erst ein Jahr vor dem Attentat begonnen, sich mit dem Glauben zu beschäftigen. Die Staatsanwältin sprach von einer „Blitzradikalisierung“. Vor allem auf TikTok sei er auf Propagandavideos gestoßen und habe begonnen, diese regelmäßig zu konsumieren. Aus seiner stillen und ruhigen Art sei zunehmend Isolation geworden. Wenige Tage vor der Tat habe er sich zwei IS-Fahnen gebastelt, ein Klappmesser mit einer 10-Zentimeter langen Klinge gekauft und ein Bekennervideo angefertigt. „Wir werden euch wie Schafe schlachten“, sagt er darin unter anderem.
Außerdem soll er ein Selfie gepostet haben, für welches er vor einer seiner Fahnen mit der späteren Tatwaffe posiert haben soll - den Beitrag löschte er allerdings wieder, damit er vor dem Attentat nicht ertappt werden konnte.
Am Tag der Tat soll sich der Mann schon eineinhalb Stunden vor den Angriffen in der Innenstadt aufgehalten haben – das Messer in der Jacke, eine IS–Fahne in einer Umhängetasche. Die ganze Zeit über soll er sogenannte „Nasheeds“ - islamische Gesänge – gehört haben, um sich zu motivieren. Erst als er auf der Draubrücke eine Gruppe Jugendlicher sah, begann er mit seinen wahllosen Attacken, die einen Toten und vier Schwerverletzte forderten – und insgesamt nur eine Minute und 24 Sekunden dauerten.
In dieser kurzen Zeit habe G. „das Leben so vieler Menschen für immer verändert“. Er habe „den Horror“ des Terrors nach Kärnten gebracht – und die Angst um das eigene Leben, deretwegen der Angeklagte selbst nach Österreich geflüchtet war, so die Staatsanwältin.
Fällt das Urteil heute schon?
Den Angeklagten bewegte das offenbar nicht. Am Beginn seiner Befragung meinte er, er habe bei der Polizei schon „alles gesagt“ und nickte dann die Vorhalte aus den Einvernahmen meist nur ab. Wenn, dann gab er kurze Antworten, während denen er nur den Dolmetscher anschaute.
Dabei sagte er laut Übersetzer etwa aus, dass er während des Kriegs in Syrien Freunde verloren hätte. Traurig sei er deswegen aber nicht, denn das sei „normal“ gewesen. Auch sagte er, dass er sehr genau wisse, dass der IS für die meisten Menschen auf der Welt „Terror“ bedeute.
Angesichts des Geständnisses fasste sich die Verteidigung kurz: Der Pflichtverteidiger des Angeklagten zeigte sich ebenfalls „fassungslos“ von der Tat und führte nur an, dass auch Familienangehörige seines Mandanten überrascht waren. Die Radikalisierung habe nur drei Monate gedauert. Aber sie hält offenbar bis heute an.
Im Schlussplädoyer plädierte er nur für eine der Tat und Schuld angemessene Strafe, während die Staatsanwältin sagte, dass wohl viele nie wieder über die Draubrücke in Villach gehen könnten, ohne an das Attentat zu denken. Dass der Tote auf einem Weg zu einem Date war und somit vieles hätte nicht mehr erleben können. Dass eine ganze Gesellschaft in Unsicherheit versetzt wurde. Sie forderte daher die Höchststrafe.
Beschäftigung mit Gaza
Dass G. psychisch krank sei und unzurechnungsfähig, das könne man ausschließen, sagte davor ein psychiatrischer Gutachter aus. Vielmehr handle es sich „um eine Form des Fanatismus und der Überzeugung“. Es handle sich bei G. wohl um einen „Unbelehrbaren“, bei dem wohl auch Deradikalisierungsmaßnahmen nicht greifen würden. In letzter Zeit habe G. sich auch noch mit der Situation in Gaza beschäftigt, so der Gutachter.
Ehe das Beweisverfahren am Abend geschlossen wurde, schilderten mehrere Opfer, wie sie teils immer noch körperlich, vor allem aber psychisch unter dem Erlebten leiden würden. Vielleicht können sie nun, nach dem Urteil, einen Abschluss finden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde am Mittwochabend nach Urteilsverkündung aktualisiert.