Peter Goldgruber

Der Fall BVT: Nun wurden auch zwei ranghohe BMI-Vertreter (anonym) angezeigt

Zwei Staatsanwaltschaften erhielten Anzeigen gegen Generalsekretär Goldgruber und einen Referenten aus Kickls Kabinett – Verdacht des Amtsmissbrauchs. Die Oberstaatsanwalt Wien muss prüfen.

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Die Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) könnte nun auch Folgen für das Kabinett von FPÖ-Innenminister Herbert Kickl haben. Nach gemeinsamen Recherchen von „profil“ und der Tageszeitung „Der Standard“ langten kürzlich bei zwei Staatsanwaltschaften – Wien und Korneuburg – anonyme Anzeigen ein, die sich gegen den Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber und einen Referenten des Kabinetts richten. Da wie dort geht es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Bewiesen ist nichts, es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie ausführlich berichtet, spielt Kickls Stab im Fall BVT eine zentrale Rolle. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt ein Ermittlungsverfahren gegen BVT-Direktor Peter Gridling sowie mehrere aktive und ehemalige Beamte. Ausgangspunkt ist ein Konvolut – anonymer – Eingaben, das Goldgruber der WKStA am 19. Jänner dieses Jahres persönlich übergeben hatte. In weiterer Folge vermittelte das Innenministerium der Staatsanwaltschaft auch „Belastungszeugen“, deren Aussagen letztlich die Hausdurchsuchungen im Verfassungsschutz am 28. Februar auslösten. Zwei dieser Zeugen hatten zu ihren Einvernahmen den nun mitangezeigten Referenten aus Kickls Kabinett als „Vertrauensperson“ mitgebracht.

Was sagt das Innenressort zu den anonymen Anzeigen?

Handelten diese Zeugen aus eigenem Antrieb? Unbeeinflusst? Oder wurden sie in der einen oder anderen Form motiviert? Die Fragen erscheinen berechtigt. Am Beispiel einer ehemaligen BVT-Mitarbeiterin, die von der WKStA im Februar erstmals als Zeugin befragt wurde – im Beisein der „Vertrauensperson“ aus dem Innenressort. Nicht nur, dass die Zeugin zur Sache selbst nicht viel beitragen konnte – sie schien auch nicht recht zu wissen, warum sie überhaupt gekommen war. „Warum sind Sie heute zu einer Aussage bereit? Wie ist es dazu gekommen?“, wollte die fallführende Staatsanwältin wissen. Laut dem Vernehmungsprotokoll verwies die Zeugin auf den anwesenden Referenten aus dem Kabinett des Innenministers: „Herr Dr. … hat mir einfach gesagt, dass ich heute hierher kommen soll. Ich weiß allerdings noch nicht genau, warum.“

Was sagt das Innenressort zu den anonymen Anzeigen? Auf Anfrage der recherchierenden Medien teilte Kickls Sprecher Christoph Pölzl am Montag schriftlich Folgendes mit: „Schon aus datenschutzrechtlichen Gründen (Persönlichkeitsrechte) wäre eine solche Beauskunftung nicht zulässig. Ich darf daher um Verständnis ersuchen, dass ich von einer Stellungnahme absehen muss.“

Anzeigen werden an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt

„Allgemein und nicht auf konkrete Personen bezogen“ führt Pölzl weiter aus: „Es steht jedem zu, eine anonyme Anzeige bei einer StA gegen jedermann einzubringen, unabhängig davon, ob die behaupteten Vorwürfe tatsächlich den Tatsachen entsprechen. Bloß weil ein anonymer Anzeiger Behauptungen aufstellt, heißt das nicht, dass diese auch stimmen müssen. Dies haben die unabhängigen Gerichte zu klären. Daher gilt auch ganz allgemein die Unschuldsvermutung.“

Das ist zweifelsohne korrekt. Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass auch das von Goldgruber im Jänner an die Staatsanwaltschaft übergebene „Konvolut“ von anonymer Seite verfasst wurde. Die Urheberschaft ist bis heute ungeklärt. Ein als Verfasser gehandelter früherer BVT-Abteilungsleiter will damit nach eigener Aussage jedenfalls nichts zu tun haben.

Wie profil und „Der Standard“ aus dem Justizministerium erfuhren, werden die Anzeigen nun an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt, die über die weitere Vorgehensweise entscheiden muss.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.