Pfadfinderlohn

Flüchtlinge aus dem Servitenkloster als angebliche Schlepper vor Gericht

Kriminalität. Flüchtlinge aus dem Servitenkloster als angebliche Schlepper vor Gericht

Drucken

Schriftgröße

Am 26. Februar 2013 stach Polizisten im bayerischen Deggendorf ein Auto mit drei Insassen ins Auge. Der Fahrer erzählte den Beamten, er habe in Wien zwei Pakistani einsteigen lassen, die über Internet eine Mitfahrgelegenheit nach München gesucht hatten. Europol informierte die österreichischen Kollegen.

So kam der Stein ins Rollen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ließ Telefone anzapfen und schickte Observationstrupps aus. Was die Beamten erlauschten und erspähten, nährte ihren Verdacht, ein gewisser Mirza S. habe sich als Schlepper nach Deutschland, Italien, Frankreich und Portugal einen Namen gemacht.

„Organisierte Schlepperei“
Inzwischen füllen die Ermittlungen, die im Vorjahr die Reihen des Flüchtlingsprotests erschütterten, 17 Aktenordner. Sie starteten, als Dutzende Asylwerber in der bitterkalten Votivkirche in Wien ihren Hungerstreik beendet hatten und in das Servitenkloster umgezogen waren.
Die Männer ahnten nichts von der Überwachung. Am 28. Juli 2013 wurden acht der Flüchtlinge nach Pakistan abgeschoben. Mitten in die Empörung über die überfallsartige Deportation vermeldete das Bundeskriminalamt einen Schlag gegen die „organisierte Schlepperei“.

Er traf gleichzeitig auch die Refugees. Von den sechs Männern, die die Polizei verhaftete, wohnten drei im Servitenkloster. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bekundete ihren Abscheu gegenüber einer kriminellen Organisation, die „schwangere Frauen auf der Route hilflos zurückzulasse“. 1000 Menschen seien innerhalb weniger Monate über die Grenze gelotst worden, jeder hätte bis zu 10.000 Euro bezahlt.

Der Schaden war angerichtet
Die Ressortchefin und das Bundeskriminalamt ruderten später zurück. Der Vorwurf der „brutalen Vorgehensweise“ sei nicht auf die in Wien Festgenommenen bezogen gewesen, sondern auf einen „internationalen Schlepperring“, gegen den in fünf europäischen Staaten ermittelt werde. Doch der Schaden war angerichtet. Die Unterstützer der Flüchtlinge standen als Komplizen des Verbrechens da. Die Caritas geriet unter Druck. Nun hat die Polizei ihren Schlussbericht abgeliefert. Schaurige Einblicke in ein verzweigtes Reich des Bösen bleibt das Dossier, das profil vorliegt, schuldig. Man verliert bei der Lektüre bald den Überblick, wer mit wem telefonierte, wer wen im Votivpark, auf der Donauinsel oder im Prater „zwischenbunkerte“, wer für wen eine Mitfahrgelegenheit nach Deutschland organisierte, wer wie viele „Küken“ in einen Zug nach Italien setzte und wer wem dafür Geld schuldete. Den Mafia-Chef in Islamabad, bei dem man die Komplettreise nach Wien bestellen kann, sucht man vergeblich.

Trivial und armselig
In der Welt des illegalen Grenzübertritts geht es trivial und eher armselig zu. Pakistani, die sich als Zeitungsausträger durchs Leben schlagen, streifen für eine „Zugschleppung“ von Ungarn nach Österreich 150 Euro ein, begleichen davon die Fahrkarte, die Unterkunft und oft auch Essen, und klagen in abgehörten Handygesprächen, dass ihnen am Schluss nicht mehr als 20 oder 50 Euro bleiben. Man verpasst sich an Treffpunkten, Geld wird zu spät überwiesen, es gibt Streit.

Die Ordner sind zum Bersten voll mit Telefonüberwachungen. Dabei läuft das Gros der Kommunikation inzwischen über Facebook, Skype und Viper, wie die Fahnder festhalten. Acht Männer wollen sie als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung überführt haben. Sie warten nun seit mehr als einem halben Jahr darauf, dass ihnen der Prozess wegen des Verbrechens der Schlepperei nach Paragraf 114 Fremdenpolizeigesetz gemacht wird.
Alle Ansuchen, sie zu enthaften, wurden abgelehnt. Auch Strafverteidigerin Alexia Stuefer bekam ihren Mandanten, den 25-jährigen Pakistani Aszhar I., nicht frei, dabei konnte er eine fußfesseltaugliche Wohnung, monatlich 200 Euro Lebensunterhalt und ein positives Gutachten des Vereins Neustart vorweisen. Das Gericht blieb hart: Es läge „keine soziale Bindung in Österreich“ vor, außerdem könne der Verdächtige draußen Internet und Handy nützen, um weitere Straftaten zu begehen.

Die Förderung der irregulären Ein- oder Durchreise mit dem Vorsatz, sich oder Dritte zu bereichern, gilt als abscheuliches Verbrechen. Schlepper stehen im Ruf, bedauernswerten Geschöpfen das Geld aus der Tasche zu ziehen und sogar ihren Tod in Kauf zu nehmen. Das mag in manchen Fällen zutreffen. In der Regel haben die Schlepper das höchste Interesse, dass ihre „Klientel“ wohlbehalten ans Ziel kommt. Alles andere ist schlecht für’s Geschäft. Im Ermittlungsakt aus Wiener Neustadt ist von brutaler Behandlung nichts zu lesen.

Seit Mitte November liegt nun die Anklage am Tisch. Einer der Verteidiger, der Anwalt Lennart Binder, hat das 15-seitige Papier beeinsprucht. Er monierte, die wichtigsten Tatorte – Bahnhof Meidling, Westbahnhof, Spittelau und Prater – lägen in Wien. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Causa in Wiener Neustadt anfiel.

Er ist nicht der Einzige, der sich wundert. Seit den Ermittlungsexzessen gegen Tierschützer, die schließlich freigesprochen wurden, einem ergebnislosen, aber Monate währenden Betrugsverdacht gegen die Diakonie und einem über drei Jahre offen gehaltenen Strafverfahren gegen den kritischen ORF-Dokumentarfilmer Ed Moschitz stehen die Ankläger aus Wiener Neustadt nicht im besten Ruf. Soll nun an aufmüpfigen Flüchtlingen ein Exempel statuiert werden? Sprecher Erich Habitzl erklärt auf profil-Anfrage eher kühl, der Fall wurde nach Wiener Neustadt abgetreten, „weil wir die älteren Ermittlungen haben“.

Nun ist das Oberlandesgericht am Zug. Verhandelt werden kann erst, wenn die zweite Instanz über den Einspruch von Lennart Binder entschieden hat. OLG-Sprecher Reinhard Hinger: „Da die Sache eine Haft-Sache ist, ist sie beschleunigt zu erledigen. Einen genaueren Zeithorizont kann ich nicht geben.“ Die Verteidiger der vermeintlichen Schlepper bangen nun, das hohe Gericht könnte auch gleich eine Beweiswürdigung vornehmen. Das Erstgericht täte sich schwer, davon abzuweichen.

Das ist der Grund, warum Anklageschriften selten angefochten werden. Dabei hat auch Stuefer einiges zu bekriteln: Man habe sich über Strecken weniger auf Fahndungserfolge als auf polizeiliche Erfahrungen und pauschale Feststellungen gestützt. So zitiert die Soko Schlepperei die pakistanische NGO „Weldo“, derzufolge eine Schleppung von Pakistan über den Iran und die Türkei bis nach Griechenland 6500 bis 10.000 Euro koste. Auf fallbezogene Recherchen wurde verzichtet. Hintermänner in Ungarn, Griechenland oder der Türkei werden unter ihren Spitzenamen Ghafur, Mohsin, Sardar, Babu oder Gujjar als unbekannte Täter geführt. Die Staatsanwaltschaft schluckte das ebenso wie lapidare Passagen à la „Schleppungen vermutlich über die Balkan-Route“ oder „ein finanzieller Vermögensvorteil konnte nicht ermittelt werden“.

Strafverteidigerin Alexia Stuefer, die Aszhar I. vertritt, der laut Polizeiakt Landsleute aus Ungarn abgeholt haben soll, die Vorwürfe der Schlepperei aber bestreitet: „Fluchthilfe und ausbeuterische Geschäftemacherei sind juristisch scharf zu trennen. Die Strafbarkeit setzt jedenfalls den Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung sowie die Leistung eines Entgelts voraus.“

Es braucht einiges an Phantasie, um in den Verdächtigen die großen Bosse zu erblicken. Asif M., 33, der mehrere Pakistani nach Italien geschleppt haben soll, ist mittellos wie sein Komplize Sohaib G., 19, der monatlich mit 29 Euro über die Runden kommen muss. Die Polizei hatte die Männer am Abend des 29. Juli am Bahnhof Meidling verhaftet, als sie im Begriff waren, Fahrscheine zu lösen. Der Wiener Rechtsanwalt Philipp Bischof verteidigt den Jüngsten im angeblichen Schlepper-Bunde. Er ist 18, heißt Ali F. und lief den Fahndern Ende Juli 2013 in die Arme, als er mit elf Pakistani aus einem aus Ungarn kommenden Regionalzug stieg.

Selbst Siftain H., 33, der das Österreich-Geschäft der Schlepper-Organisation befehligt haben soll, zehrte nicht bloß von kriminellen Geschäften, sondern auch von 600 Euro, die er als Zeitungsausträger verdiente. Für jeden, den er über eine Grenze lotste, könne ihm ein „erwirtschafteter Vermögensvorteil von 100 bis 250 Euro pro Person“ zugerechnet werden. Davon musste er aber noch seine Komplizen bezahlen, schreiben die Ermittler. In Summe wollen sie ihm 37 Schleppungen nachgewiesen haben, bei denen „insgesamt 175 Personen illegal befördert wurden“.

Die Geschleppten müssen laut Judikatur nicht namhaft gemacht werden. Das erleichtert die Arbeit der Polizei, halst die Beweislast aber oft den Tatverdächtigen auf. Im Vorjahr hatte Anwalt Bischof in Wiener Neustadt einen vermeintlichen Schlepper vertreten. Er wurde freigesprochen, weil er belegen konnte, dass die inkriminierte Tat eine von Caritas und Jugendamt geplante Urlaubsreise war. Für Bischof zeigt der Fall, wie schnell man in die Fänge der Schlepperbekämpfer geraten kann. Er meint, das sei durchaus gewollt: „Wenn die Flüchtlinge nicht vor Lampedusa ertrinken, sorgen wir wir hier dafür, dass ihnen das Wasser bis zum Hals steht und darüber hinaus.“

Die Bewertung der Schlepperei änderte sich im Laufe der Geschichte gewaltig, vor allem seit dem Fall des Eisernen Vorhangs. „Eine der ersten Anpassungen an die neu gewonnene Reisefreiheit von Millionen aus dem ehemaligen Ostblock war die Einführung dieses Tatbestands“, erzählt der Rechtsanwalt Georg Bürstmayr.

Die rechtswidrige Einreise von Fremden zu fördern galt zunächst als Verwaltungsübertretung und wurde mit bis zu 50.000 Schilling geahndet. Als der EU-Beitritt näher rückte, avancierte das Delikt zur gerichtlich strafbaren Handlung. Seit den fremdenrechtlichen Novellen 1992 und 1997 steht darauf Gefängnis. Unter der schwarz-blauen Regierung war selbst die „unentgeltliche Schlepperei“ mit Haft bedroht. Der Passus wurde wieder entschärft. Besonders verwerfliche Fälle mit Bereicherungsvorsatz gelten aber nach wie vor als Verbrechen, auf das bis zu zehn Jahre Haft stehen.

Die Verwerflichkeit des Delikts verblasst, wenn man es im größeren Rahmen betrachtet. Jeder Flüchtlingshelfer kennt Menschen, die es ohne Schlepper nicht nach Europa geschafft hätten und nicht mehr am Leben wären. „Überspitzt formuliert haben die Innenminister der EU-Staaten ihren Beitrag zur Förderung des Schlepperwesens geleistet, indem sie die Möglichkeiten, legal einzureisen, fast auf Null gesetzt haben“, sagt der Generalsekretär der Caritas, Klaus Schwertner.

Im Schengenland sorgt die Dublin-Verordnung, wonach jeder Asylwerber in dem Staat einen Antrag stellen muss, in dem er in die EU einreiste, für einen nicht abreißenden Strom an Kundschaft. In Griechenland kollabierte das Asylwesen, in Ungarn, Polen und Italien gibt es gravierende Probleme. Anfang Jänner warnte das Unhcr, auch Bulgarien sei nicht mehr in der Lage, Asylwerber zu versorgen.

„Ein Flüchtling, der nach Österreich oder Schweden will, muss mehrere EU-Staaten durchqueren, ohne den Behörden aufzufallen. Dafür braucht er üblicherweise einen Schlepper“, sagt die Menschenrechtsanwältin Nadja Lorenz. Auch das spiegelt die Schlepper-Causa in Wiener Neustadt wider. Die inkriminierten Taten wurden im Schengenraum zwischen Ungarn, Österreich und Italien begangen.

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges