Geheimpapier: So radikal wollen die Sozialpartner das Gesundheitswesen umbauen
Gewerkschaft und Wirtschaftskammer wollen die Länder aus Spitälern zurückdrängen: mit vier Gesundheitsregionen, neuen Facharztzentren und einer Verfassungsänderung. Wie viel davon steckt in der Gesundheitsreform, die am Dienstag präsentiert wird?
Am Dienstag steigt im Kanzleramt ein Gipfeltreffen zwischen Regierung, Ländern und Gemeinden. Nach monatelangen Verhandlungen will die „Reformpartnerschaft“ Pläne präsentieren, die Österreich effizienter, günstiger und moderner machen. Im Zentrum steht die Gesundheit. Denn ohne Reform droht der Systemkollaps.
Zu viele Patienten landen im teuren Spital, Die Wartezeiten auf OPs werden länger, Kassenärzte fehlen. Weil immer mehr ältere Patienten eine immer teurere Spitzenmedizin in Anspruch nehmen, steuert die Gesundheitskasse auf ein Milliardenloch zu; der Bund muss immer mehr Steuergeld zuschießen. Richten soll es eine „Finanzierung und Steuerung aus einer Hand“, heißt es seit Monaten. Nur welche Hand?
Das Gesundheitswesen ist heillos zersplittert zwischen Sozialversicherung, Ländern, Bund, Ärztekammern und diversen Gesundheitsfonds. Im Herbst 2025 machte die Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) einen Vorstoß: Die Gesundheitsagenden sollten komplett zum Bund wandern. Ende Mai schlug der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP), das Gegenteil vor. Die Länder sollten die Finanzierung der Gesundheit übernehmen, und die niedergelassenen Fachärzte gleich mit dazu. „Finanzierung aus einer Hand“ durch neun Bundesländer? Plus eine Schwächung der Sozialversicherung, die bisher für Fachärzte zuständig war: Wo kam das plötzlich her?
Anton Mattle (4. v. l.) will die Gesundheitspolitik als Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz noch stärker zu sich und seinen Amts-Kolleg:innen ziehen. Eine Retourkutsche.
Eine Hand schlägt die andere
Die Erklärung könnte in einem Papier zu finden sein, das Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer im Mai vorlegten und das es in sich hat. ÖGB und WKO sind die zentralen Player in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung. In ihrem „Zukunftsmodell Gesundheit“ schlagen sie vor, dass die Sozialversicherung zum entscheidenden Player im Gesundheitswesen wird und immer mehr Bereiche von den Ländern übernimmt – bis 2028 die Spitalsambulanzen und bis 2039 auch den stationären Bereich der Spitäler. Durch eine Verfassungsänderung soll der Bund zudem Durchgriff auf die Krankenhäuser erhalten. Das hätte zur Folge, dass die Bundesländer die Verlagerung oder Schließung einzelner Standorte nicht mehr blockieren können.
Mattles eiliger Vorstoß für eine Verländerung des Gesundheitssystems wird regierungsintern als Retourkutsche für dieses Sozialpartnerpapier gewertet. Aber der Reihe nach.
Den Ländern sollen nur die Betten bleiben
Derzeit werden die Spitäler im ambulanten und stationären Bereich von den Ländern finanziert, die dafür Steuermittel vom Bund bekommen; die Sozialversicherung finanziert die niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Es ist ein Mischsystem aus zwei Händen, die zu oft gegeneinander arbeiten.
ÖGB und WKÖ schlagen vor, dass die Sozialversicherung neben den niedergelassenen Fachärzten auch die Spitalsambulanzen finanziell übernimmt. Den Ländern bliebe vorerst noch der stationäre Bereich mit den Betten. Die Idee dahinter: Derzeit gehen Patienten zu oft ins Spital – und das ist der stärkste Kostentreiber. Die Sozialversicherung will dem einen Riegel vorschieben.
Konkret sieht ihr Modell vor, dass Erstversorgungsambulanzen, die den Spitälern vorgelagert sind, Patienten abfangen. Sie sollen dort entweder gleich akut versorgt, zu niedergelassenen Fachärzten weitergereicht oder – nur wenn unbedingt nötig – ins Spital eingewiesen werden.
In einem weiteren Schritt bis 2034 sieht das Reformpapier neue Facharztzentren („Gesundheitszentren“) vor, die mit den Spitalsambulanzen zusammenwachsen und auch räumlich angebunden sind. Damit soll die ambulante Versorgung außerhalb der teuren Spitals-Stationen noch attraktiver werden, für Patienten, aber auch Fachärzte selbst, die dort im Team arbeiten.
Bis 2039 könnte nach den Ambulanzen auch der stationäre Spitalsbereich von den Ländern zur Sozialversicherung wechseln – „zur Vervollständigung der Finanzierung aus einer Hand“, wie es im Papier heißt.
Verfassungsänderung für Durchgriff
Geht es nach den Sozialpartnern, würden die Länder nicht nur die Finanzierung der Spitäler schrittweise abgeben, sondern auch den Zugriff auf die Spitäler – durch ein neues, bundesweites „Krankenanstalten-Gesetz“ im Verfassungsrang. Dadurch könnten sich Länder nicht mehr gegen die Verlagerung von Abteilungen oder die Schließungen überholter Klein-Krankenhäuser querlegen.
Eine laut Papier „fundamentale Neuausrichtung“ wäre auch die zentrale Planung, wer was in der heimischen Gesundheitslandschaft machen soll. Diese „Versorgungsaufträge“ sollten verbindlich sein mit „verhältnismäßigen Sanktionen“, wenn sie in der regionalen Umsetzung ignoriert werden.
Die Umsetzung soll wiederum über vier Gesundheitsregionen laufen (Ost, West, Süd, Nord). Damit sollen laut Papier „starre Bundesländer-Grenzen“ überwunden werden. Warum? Weil derzeit zu oft „teure Behandlungen zur Schonung der eigenen Budgets in ein Nachbarbundesland verschoben“ würden. Gemeint sind die berühmten „Gastpatienten“, die in Wien neuerdings auch abgewiesen werden, was in Niederösterreich zum Aufschrei führt. Durch die Regionen werde die „Problematik überwunden“, heißt es im Papier.
Kompromiss-Placebo oder echte Kur?
Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer kann dem Vorstoß für eine Verfassungsänderung am meisten abgewinnen. Derzeit könnten die Länder Vorgaben des Bundes für Spitäler einfach ignorieren.
Er gibt aber zu bedenken: Die Länder hätten ihre Macht im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter ausgebaut. Deswegen kann er sich nicht vorstellen, dass sie diese nun an die Sozialversicherung und den Bund abgeben.
In der Praxis würden sich durch die Vorschläge im Reformpapier außerdem neue Probleme ergeben. „Wenn eine Spitalsambulanz von der ÖGK und die Bettenstation vom Land finanziert wird: Wer zahlt die gemeinsame Heizung? Und wer die Ärzte, die in beiden Bereichen abwechselnd arbeiten?“
Pichlbauer analysiert Gesundheitsreformen seit Jahrzehnten. In Grundsatzpapieren gehe es oft mehr um den „Erhalt der eigenen Macht und Spielwiesen“ als um die günstigste und beste Medizin für die Patienten. Das liest er auch aus diesen Vorschlägen heraus.
Wer wird sich eher durchsetzen bei der Gesundheitsreform: die Sozialversicherung, der Bund oder doch die Länder? Kommt es wie erwartet zu einem weichen Kompromiss, der den Problem-Berg nur verschiebt?
Und wie viel vom Reformpapier der Sozialpartner wird die langjährige Vize-Präsidentin des ÖGB, Gesundheitsministerin Korinna Schumann, in ihre eigenen Reformpläne einbauen? Am Dienstag wissen wir mehr.
ist seit 2015 Allrounder in der profil-Innenpolitik. Davor „Wiener Zeitung“, Migrantenmagazin biber, Kurier-Wirtschaft. Leidenschaftliches Interesse am Einwanderungsland Österreich.