„Extrem praktizierender Moslem“

Gerichtsgutachter über Folteropfer Bakary J.: „Extrem praktizierender Moslem“

Folter. Der Gerichtsgutachter mokiert sich über das Opfer Bakary J.

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Das Gerichtsgutachten im Fall Bakary J. liegt nun vor. Das Gutachten sollte klären, ob der gebürtige Gambier noch unter den Torturen des Jahres 2006 leidet und ob er arbeiten kann.

Bakary J., der vor acht Jahren von Wega-Beamten in einer Lagerhalle in Wien gefoltert wurde, klagte die Republik auf Wiedergutmachung und Schmerzensgeld. Die Anwaltskanzlei Nikolaus Rast fordert im größten bekannt gewordenen Fall von Polizeifolter in der Zweiten Republik 375.000 Euro und eine monatliche Pension für das Opfer.

Der vom Gericht mit dem Gutachten betraute Sachverständige Norbert Loimer habe sich jedoch kaum für die körperlichen oder seelischen Beschwerden des Folteropfers interessiert, hingegen wird Bakary J. in sechs Vorbefunden eine Posttraumatische Belastungsstörung attestiert. Loimer habe nur „massiven Unbill“ erkannt, aber keine Anhaltspunkte für eine schwere Traumatisierung gefunden, wobei der Gutachter in den Raum stellte, es könnten dabei auch „transkulturelle Fragen“ mitspielen, da Bakary J. ein „extrem praktizierender Moslem“ sei.

Die Anwaltskanzlei Rast, die J. in der Amtshaftungsklage gegen die Republik vertritt, lehnt den Gutachter wegen Befangenheit ab. Rechtsvertreterin Susanne Kurtev gegenüber „profil“: „Es kann nicht sein, dass jemand, der so voreingenommen urteilt, über das ganze weitere Leben eines Menschen bestimmt.“

Foto: Michael Rausch-Schott

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges